Kommunale und verbandliche Jugendarbeit
Jugendarbeit soll an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Sie soll zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen.
Jugendarbeit wird maßgeblich durch öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe angeboten. Sie zeichnet sich insbesondere durch Freiwilligkeit der Teilnahme, durch die Vielfalt ihrer Inhalte, Formen und Trägerstrukturen sowie durch Mitbestimmung aus. Das Engagement von jungen Menschen in verantwortlichen ehrenamtliche Positionen innerhalb der Jugendarbeit wird z.B. durch die JuLeiCa – die Jugendleiter/in Card – und entsprechend Schulungsangebote besonders gefördert.
Die Landesregierung unterstützt die vielfältigen Angebote der kommunalen und verbandlichen Jugendarbeit auf der Grundlage des Jugendförderungsgesetzes (JuFöG) und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VV JuFöG)
Zentrale Förderbereiche sind unter anderem
Maßnahmen der sozialen Bildung - sie sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, soziale und persönliche Kompetenzen zu entwickeln,
- Schulungen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit sowie die Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit bei Veranstaltungen (mehr),
- Förderung der Personalkosten von hauptamtlichen Fachkräften der Jugendarbeit (vgl. VV JuFöG Punkt 3)
- Förderungen in der grenzüberschreitenden, europäischen Jugendarbeit (mehr).
Weitere Informationen zu Förderbedingungen und Fördermöglichkeiten können Sie u.a. hier finden:
- Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Förderung von Einzelmaßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit in RLP
- Fachberatung für Jugendarbeit
- Landesjugendring