Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. § 13 Sozialgesetzbuch VIII regelt die besondere sozialpolitische Verantwortung für gerade jene jungen Menschen, die auf sozialpädagogische Unterstützungsangebote, individuell zugeschnittene Hilfen zum Ausgleich bzw. zur Überwindung sozialer Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen angewiesen sind.
Mit den Angeboten sollen die jungen Menschen befähigt und gestärkt werden, sodass ihnen eine altersgemäße soziale Integration gelingt und sie schulische Herausforderungen sowie Anforderungen in der Ausbildung meistern und berufliche Ziele verwirklichen können.
Die Angebote der Jugendsozialarbeit basieren auf dem grundlegenden Auftrag nach dem § 1 Sozialgesetzbuch VIII, indem das Recht aller jungen Menschen normiert ist, sie in ihrer Entwicklung, Bildung und Erziehung hin zu einer eigenständigen, der Selbstbestimmung fähigen und sozial verantwortlichen Persönlichkeit zu unterstützen und zu fördern.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert derzeit rd. 30 Maßnahmen der Jugendsozialarbeit, d.h. Förderung der sozialen Infrastruktur, u.a. in folgenden Bereichen:
- Aufsuchende Jugendsozialarbeit
- Schulverweigerungsprojekte
- Geschlechtsspezifische Projekte
- Schulsozialarbeit durch das Bildungsressort (mehr)
- Jugendberufshilfe
- Jugendwohnen in den drei Kolpinghäusern Mainz, Koblenz, Trier; vgl. auch grundsätzlich zum Jugendwohnen (mehr)
- Beratungsstellen für arbeitslose Jugendliche