Lebensmittel-Informationsverordnung
Kennzeichnung für Bio-Lebensmittel
Seit dem 1. Juli 2010 sind alle vorverpackten Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, mit dem EU-Bio-Logo (Euro-Blatt auf grünem Hintergrund) gekennzeichnet. Zusätzlich zum EU-Bio-Logo kann auch das sechseckige deutsche Bio-Siegel zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln aufgeführt sein. Mittels dieser Kennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher Bioprodukte beim Einkauf erkennen. Mehr dazu hier: Bio-Logo, EU
Gentechnik Lebensmittel
Genetisch veränderte Lebensmittel müssen vor der Vermarktung in der EU zugelassen werden. Lebensmittel, die einen entsprechend zugelassenen genetisch veränderten Organismus (GVO) enthalten oder daraus bestehen oder die aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, müssen als genetisch verändert gekennzeichnet werden.
National gibt es Vorgaben zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Auslobung „ohne Gentechnik“. Um diese Kennzeichnung verwenden zu können, müssen z. B. vor der Gewinnung von tierischen Lebensmitteln festgelegte Zeiträume eingehalten werden, in denen die Tiere nicht mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.
Kennzeichnungsvorschriften für Farbstoffe
Ab Juli 2010 müssen Lebensmittel, die bestimmte Farbstoffe enthalten, mit dem Hinweis: „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ versehen sein. Das verlangt die europaweite Gesetzgebung für die Verwendung von Zusatzstoffen, die seit Januar 2009 in Kraft ist. Laut den Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnung muss die EFSA alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zur Verwendung in der EU genehmigt wurden, bis 2020 neu bewerten.
Allergieauslösende Zutaten
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gibt die verpflichtende Allergenkennzeichnung bei vorverpackten und nicht-vorverpackten Lebensmitteln vor. Die in der Verordnung geregelten, bei der Herstellung oder Zubereitung des Lebensmittels verwendeten Allergene sind demnach durch einen Schriftsatz hervorgehoben zu kennzeichnen.
Gesundheitsbezogene Angaben
„Reich an Vitamin C, stärkt die Abwehrkräfte, fettarm, schützt Ihre Gesundheit“ - diese und ähnliche Aussagen sind oft auf Lebensmitteln zu finden. Seit Juli 2007 gibt es in der Europäischen Union gesetzliche Regelungen für solche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, im Englischen auch Health Claims genannt. Die EU-Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2007 einheitlich in der gesamten EU. Die Verordnung soll Produkte vergleichbarer machen und Verbraucherinnen und Verbrauchern ein hohes Schutzniveau gewährleisten.
Wissenswertes zum Nutri-Score
Die Wahl, welche Lebensmittel wir verzehren, wird durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst. Der Nutri-Score soll helfen, sich beim Lebensmitteleinkauf leichter zu orientieren und eine gesündere Wahl zu treffen. Seit November 2020 können Unternehmen den Nutri-Score in Deutschland rechtssicher verwenden. Bisher haben sich bereits über 100 deutsche Unternehmen für eine Verwendung des Nutri-Scores registriert.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Nutri-Score ist eine freiwillige Angabe auf der Vorderseite eines Lebensmittels. Er ergänzt die bereits bestehenden Pflichtkennzeichnungselemente, vor allem die Nährwerttabelle.
- Der Nutri-Score ist eine 5-stufige Farbskala mit Buchstaben (A bis E) – dabei steht das "A" in Grün für die günstigste und "E" in Rot für die ungünstigste Nährwertbilanz.
- Mit dem Nutri-Score lassen sich ausschließlich Produkte der gleichen Kategorie vergleichen, z. B. Früchtemüsli X mit Früchtemüsli Y (gleiche Produkte unterschiedlicher Hersteller) bzw. ähnliche Produkte derselben Produktkategorie, z. B. Schokomüsli mit Früchtemüsli.
- Der Nutri-Score erlaubt eine Orientierung bei der Auswahl ernährungsphysiologisch vorteilhafter Lebensmittel. Er allein bietet jedoch keine Garantie für eine ausgewogene Ernährung.
Auf Grundlage eines wissenschaftlichen Berechnungsalgorithmus wägt der Nutri-Score günstige und ungünstige Lebensmittelinhaltstoffe gegeneinander ab. Mit eingerechnet werden die Gehalte an erwünschten Nähr- und Inhaltsstoffen:
- Protein
- Ballaststoffe
- Gemüse
- Obst
- Nüsse
- ausgewählte Öle
Daneben fließen auch unerwünschte Nähr- und Inhaltsstoffe in die Berechnung ein:
- gesättigte Fettsäuren
- Salz
- Zucker
- Energiegehalt
Der Nutri-Score bezieht sich immer auf jeweils 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels.
Weitere Informationen zum Nutri-Score erhalten Sie unter:
- www.nutri-score.de
- www.verbraucherzentrale-rlp.de
- www.bzfe.de