ALEX-Merk- und ALEX-Informationsblätter
Nachfolgend sind die aktuellen Fassungen der ALEX-Merk- und ALEX-Informationsblätter des Landesamtes für Umwelt LfU (vormals Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht LUWG) aufgelistet. Durch zwischenzeitlich erfolgte Zusammenführungen mehrerer oder Rücknahme einzelner ALEX-Merkblätter ist keine fortlaufende Nummerierung mehr gegeben.
ALEX-Merkblätter
Mit Stand März 2012 wurde das Merkblatt ALEX 01 wieder eingeführt.
Zu beachten ist:
- Im Falle von Altstandorten, die i.d.R. einer Branche zuzuordnen sind, sind die branchenspezifischen Parameter nach BKAT (Ba-Wü) bzw. XUMA (Ba-Wü in Zusammenarbeit mit Sachsen und UBA) zu untersuchen.
- Bei Altablagerungen, die einer Branche zugeordnet werden können (z.B. ehemalige betriebseigene Deponien) sind ebenfalls nach BKAT bzw. XUMA zu untersuchen.
- Bei Altablagerungen, die keiner Branche zuzuordnen sind, ist der Parameterumfang des Merkblatts ALEX 01 (Stand März 2012) zu untersuchen. Allerdings wird empfohlen, aufgrund der Heterogenität des Deponats bei Altablagerungen auf Feststoff-/ Deponatuntersuchungen zu verzichten. Sinnvoller sind hier Emissions- / Immissionsuntersuchungen, die von Altablagerungen ausgehen (Bodenluft / Deponiegas und Sickerwasser / Grundwasserabstrom).
In das ALEX-Merkblatt 02 wurden das ehemalige ALEX-Infoblatt 09 als Anhang 1 und das ehemalige ALEX-Infoblatt 07 als Anhang 2 integriert.
Die Parameter AOX, HKW gesamt, Mangan (VII - II) - Oxidierbarkeit wurden für Wasser gestrichen. Der Parameter „KW (polar, unpolar)“ wurden sowohl für Boden als auch für Wasser in „Mineralöl-KW (GC-FID)“ geändert.
Ergänzend zum ALEX-Merkblatt 11 kann die zugehörige Excel-Anwendung ALTEX-1D über das LBEG Niedersachsen bezogen werden.
ALEX-Informationsblätter
Hinweis: Das Kapitel 2.5 "Boden-Grundwasser" wurde aktualisiert.
Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung
ALEX Informationsblatt 28.pdf (1,9 MB)
Hinweis: Schreiben des MUEEF vom 08.06.2016, Az. 90 03-00009/2016-001
Mit Schreiben vom 15.10.2009 hatte das damalige Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz den mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmten Leitfaden "Bodenschutz in der Umweltprüfung nach Baugesetzbuch - Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung" als Anwendungshilfe ALEX-Informationsblatt 28 für den Vollzug des Bodenschutzrechts in Rheinland-Pfalz eingeführt.
Im vom LGB herausgegebenen Themenheft Vorsorgender Bodenschutz 1 „Bodenfunktionsbewertung für die Planungspraxis“ ist abschließend die für Rheinland-Pfalz künftig anzuwendende Methode zur Bodenfunktionsbewertung dokumentiert und anwendungsfreundlich näher beschrieben. Das LGB-Themenheft 1 „Bodenfunktionsbewertung für die Planungspraxis“ stellt insoweit eine Konkretisierung gegenüber dem o.a. ALEX-Informationsblatt 28 gemäß dem eingangs dargestellten Rundschreiben vom 15.10.2009 dar und wird hiermit für den Vollzug des Bodenschutzrechts in Rheinland-Pfalz mit Schreiben des MUEEF vom 08.06.2016 eingeführt.
Rundschreiben des MUEEF vom 08.06.2016 Bodenfunktionsbewertung
Anlage zum RS - LGB Themenheft Bodenfunktionsbewertung in der Planungspraxis
ALEX Informationsblatt 29.pdf (394 kB)
Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere zur toxikologischen Wirkung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) in der Umwelt wurde das ALEX-Informationsblatt 29 überarbeitet.
Was ist neu?
- Die LAWA/LABO-Kleingruppe hat neue Geringfügigkeitsschwellenwerte für 7 PFC-Einzelverbindungen humantoxikologisch abgeleitet.
- Auch der ehemaligen GFS-Wert für die Summe PFOS und PFOA gilt nicht mehr. Dafür wurden neue GFS-Werte für jede der beiden Einzelverbindungen abgeleitet.
- Für PFC, für die eine humantoxikologische Ableitung aufgrund der fehlenden Datenbasis nicht möglich war, wurden die GOW aktualisiert.
- Neu ist auch die Vorgehensweise bei der summarischen Bewertung eines PFC-Gemisches im Hinblick auf die menschliche Gesundheit: Die Bewertung erfolgt analog der TRGS 402 bei Arbeitsplatzexpositionen. Dabei werden bei mehreren gleichzeitig auftretenden Stoffen aus Messwerten und Bewertungsmaßstäben einzelne Stoffindizes gebildet und zu einem Bewertungsindex aufsummiert, der einen Wert von 1 unterschreiten muss.
Sanierungsziele bei grundwasserrelevanten Schadensfällen werden üblicherweise konzentrationsbezogen festgelegt. Ín vielen Fällen reicht das Instrumentarium jedoch nicht aus. In verschiedenen Bundesländern wurden hierfür unterschiedliche Vorgehensweisen für Frachtbetrachtungen erarbeitet.
Der Bewertungsansatz über eine frachtbezogene Betrachtung des Landesamtes für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist im Bericht "Untersuchungsstrategie Grundwasser - Leitfaden zur Untersuchung bei belasteten Standorten" (09.2008) beschrieben und wird in Rheinland-Pfalz eingeführt.
ALEX Informationsblatt 30.pdf (122 kB)
Als Ergebnis der Beratungen in der AG „Stromleitungsmasten“ wurde vereinbart, erste vorläufige Handlungsempfehlungen aus NRW an rheinland-pfälzische Verhältnisse anzupassen und diese regelmäßig fortzuschreiben.
Die nun vorliegende vierte Fortschreibung stellt auf Basis aller Erkenntnisse und Beratungsergebnisse die abschließenden Empfehlungen für das weitere Vorgehen dar und dient damit als Leitfaden für den behördlichen Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten.
ALEX Informationsblatt 31.pdf (2,82 MB)
Die bisherigen Praxiserfahrungen bei der Verwertung von Boden und aufbereitetem mineralischem Bauabfall in Rheinland-Pfalz haben gezeigt, dass die Einstufung, ob ein Vorhaben nach bodenschutz- oder nach bau- und abfallrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen ist, nicht immer von allen Verfahrensbeteiligten gleich geteilt wird.
Daher werden in diesem Informationsblatt die Kriterien herausgearbeitet, anhand derer die Einstufung fachlich nachvollzogen werden kann. Dieses Infoblatt soll insbesondere aufzeigen, welche umweltschutzrelevanten Anforderungen technische Verwertungen von Boden und aufbereitetem mineralischem Bauabfall in Bauwerken grundsätzlich erfüllen müssen und welche Nachweise der Antragsteller vorzulegen hat, der beabsichtigt, Materialien bis zu den Zuordnungswerten Z 2 nach LAGA zu verwenden.
Das Infoblatt konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf technische Bauwerke, bei denen mineralische Massen in größerem Umfang benötigt werden. Hierzu gehören erfahrungsgemäß Geländeauffüllungen unter großflächigen Gebäudekomplexen, Sicherungsbauwerke zur Böschungsstabilisierung in Abgrabungen und Tagebauen sowie Sicht- und Lärmschutzwälle.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen haben gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt das ALEX-Informationsblatt 33 erarbeitet, um Gutachtern und Umweltplanungsbüros eine Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG an die Hand zu geben.