Aktuelles
Umweltministerin: „Mit den Messstationen im Pfälzerwald, im Hunsrück und in der Westpfalz können wir die Luftqualität im möglichen Überfluggebiet besser überwachen.“
„Die Ablässe von überschüssigem Kerosin über Rheinland-Pfalz haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu großen Sorgen und in vielen Räten zu Resolutionen geführt. Gerade im vergangenen Jahr haben die Treibstoffablässe deutlich zugenommen. Wir haben das Thema neben unseren bundespolitischen Aktivitäten weiter aufgegriffen. Bisher wurden Kohlenwasserstoffverbindungen in den größeren rheinland-pfälzischen Städten und an einer Messstelle im Pfälzer Wald kontinuierlich gemessen. Nun haben wir zwei weitere Messstationen im möglichen Überfluggebiet mit entsprechenden Messgeräten ausgestattet und damit den Messumfang des Messnetzes erweitert“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz. Neben der Messstation im Pfälzerwald (Hortenkopf) wurden jetzt auch die Messstationen in der Westpfalz (Dunzweiler) und im Hunsrück (Leisel) zur präziseren messtechnischen Bewertung von Kerosinablässen mit entsprechenden Geräten nachgerüstet. Damit sind in möglichen Überflug- und Ablassgebieten – Pfälzerwald, Hunsrück und Westpfalz – drei empfindliche Kohlenwasserstoffdetektoren aktiv. Die drei Messstationen gehören zum ZIMEN-Messnetz, das vom Landesamt für Umwelt betrieben wird.
„Bisher sind die Messwerte unauffällig und typisch für den ländlichen Raum, das ist eine gute Nachricht. Aber wir werden das natürlich weiter beobachten“, sagte Höfken weiter. Die Messdaten des ZIMEN werden im Internet kontinuierlich aktualisiert und können unter www.luft.rlp.de abgerufen werden.
„Die Nachrüstung von zwei weiteren Messstationen ist nur eine von vielen Maßnahmen, mit denen wir uns dafür einsetzen, zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt die Belastung durch Kerosinablässe zu verringern“, sagte die Umweltministerin. „Wir haben Besorgnisse der Bürger ernst genommen und über einen erfolgreichen Antrag bereits bei der 88. Umweltministerkonferenz (UMK) im Mai 2017 erreicht, dass die Bundesregierung die bisherige Einschätzung von Gutachtern, dass Kerosinablässe für die Umwelt und den Menschen unbedenklich seien, auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen einer umfangreichen Studie neu bewerten lässt. Ich hoffe, dass die Ergebnisse auf der 92. UMK im Mai 2019 endlich vorgestellt werden.“
Darüber hinaus hat das Umweltministerium im September 2018 im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur „Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)“ eingebracht. Damit soll der Informationsfluss und die Transparenz über erfolgte Ablassereignisse für die Bürger und die Überwachungsbehörden verbessert und die Entwicklung von benzolfreien Substitutionskraftstoffen für den zivilen Flugverkehr beschleunigt werden.
Information zum Messnetz ZIMEN
• Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürgern betreibt das Landesamt für Umwelt im Auftrag des Umweltministeriums seit gut 40 Jahren ein Messnetz zur flächendeckenden Überwachung der Luftqualität: das Zentrale Immissionsmessnetz Rheinland-Pfalz, kurz ZIMEN.
• Mit aktuell 26 Mehrkomponenten-Messstationen werden die durch die EU-Luftqualitätsrichtlinie reglementierten Luftschadstoffe wie z.B. Stickoxide, Feinstäube, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Ozon, Schwermetalle und Benzol kontinuierlich erfasst und die Einhaltung der geltenden Grenzwerte kontrolliert. Dies betrifft die Überwachung der Immissionsbelastung in Städten (urbaner Hintergrund und verkehrsnahe Messungen) sowie der ländlichen Hintergrundbelastung fernab von Städten und Emissionsquellen.
• Die Nachweisgrenze von Kohlenwasserstoffverbindungen liegt im rheinland-pfälzischen Luftmessnetz bei etwa 5 µg/m³. Die höchsten Werte werden an den Messstandorten in den Städten gemessen und sind vor allem auf Einträge aus dem Verkehr und der Industrie zurückzuführen. So liegen die Messwerte an der Station „Mainz Zitadelle“ zwischen 40 und 50 µg/m³ und an der Station „Ludwigshafen Oppau“ zwischen 40 und 60 µg/m³.
• Die Messwerte von Kohlenwasserstoffen an der Station im Pfälzerwald liegen zwischen 5 und 20 µg/m³. An der Messstation im Hunsrück wurden Werte zwischen 5 und 10 µg/m³ gemessen, in der Westpfalz zwischen 5 und 15 µg/m³.
(Pressemeldung des Ministerium des Innern und für Sport vom 06.02.2019, Verantwortlich im Sinne der Presse: Joachim Winkler, Pressesprecher)
Der Startschuss zur länderübergreifenden Digitalisierung der Emissionsmessberichterstattung ist heute in Mainz gefallen. Bei einem Arbeitstreffen diskutierten Vertreter von Behörden und Unternehmen über Verbesserungspotenziale beim derzeitigen Verfahren und arbeiteten an neuen innovativen Lösungen.
Der Workshop ist Teil des Digitalisierungslabors, das bis zum Sommer 2019 ein Konzept für die digitale Emissionsmessberichterstattung entwickeln wird. In Digitalisierungslaboren arbeiten interdisziplinäre Teams aus Fachexperten der Verwaltung, Designer, Techniker, Projektmanager und vor allem Nutzer gemeinsam an neuen digitalen Verwaltungsleistungen.
Teilnehmer des Workshops waren das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, das Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Metropolregion Rhein-Neckar sowie die BASF und die Messstellen SGS-TÜV Saar und Müller BBM.
Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen Betreiber großer Industrieanlagen regelmäßig nachweisen, dass sie die in der Genehmigung festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht überschreiten. Dazu erstellen Messinstitute im Auftrag der Betreiber einen Emissionsmessbericht. Das erfordert viele manuelle Arbeitsschritte, der Abstimmungsaufwand ist hoch. Allein in Rheinland-Pfalz werden jährlich rund 450 solcher Messberichte erstellt. Eine digitale Lösung würde es Unternehmen, Messinstituten und Behörden erlauben, die Emissionsmessberichterstattung deutlich einfacher und präziser abzuwickeln.
Umweltministerin Höfken kritisiert Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu ändern
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Wochenende angekündigt, das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern zu wollen. Anlass sind drohende Fahrverbote in weiteren deutschen Städten. „Zur Konkretisierung der Verhältnismäßigkeit bei Diesel-Fahrverboten sind noch viel Fragen offen. Der Vorschlag der Bundeskanzlerin ist daher bei den akuten Fragen derzeit nicht zielführend. Zudem ist bislang noch völlig unklar, wie eine solche Regelung im Detail aussehen soll“, kommentierte Umweltministerin Ulrike Höfken heute den Vorstoß der Kanzlerin. „Oberste Priorität unseres Handelns muss klar der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt sein. Zugleich haben wir das Ziel, Fahrverbote zu vermeiden“, so Höfken. „Fahrverbote als mögliche Maßnahme zum Einhalten der Grenzwerte durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszuschließen, ist jedoch nicht der richtige Weg, die NO2-Grenzwerte kurzfristig einzuhalten. Wichtiger ist, dass der Bund endlich die Automobilhersteller in Verantwortung zieht und Hardware-Nachrüstungen auf deren Kosten einfordert.“
Bundeskanzlerin Merkel reagierte aus Sicht der Umweltministerin mit ihrem Vorstoß, das Immissionsschutzgesetz zu ändern, auf die Forderung des Bundesrats von vergangenem Freitag. Die Länderkammer fordert mit ihrem Beschluss den Bund auf, die Voraussetzungen für flächendeckende Hardware-Nachrüstungen zu schaffen und sicherzustellen, dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten genommen werden. „Der Vorschlag Merkels hilft den allermeisten Autofahrerinnen und Autofahrern, die von Fahrverboten betroffen wären, nicht und geht massiv zu Lasten des Gesundheitsschutzes der betroffenen Bürgerinnen. Es ist wieder reine Verzögerungs- und Ausweichtaktik“, sagte Höfken.
Denn bereits jetzt schon müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Maß-nahmen „verursachergerecht“ und „verhältnismäßig“ sein. Das bedeutet: Es ist durch eine Ursachenanalyse darzulegen, welche Quellen für die Grenzwertüberschreitung verantwortlich sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Dies wird in Luftreinhalteplänen der Kommunen im Einzelnen festgeschrieben. Das bedeutet auch: Die in den Luftreinhalteplänen enthaltenen Maßnahmen sind immer Ergebnis von Einzelfalluntersuchungen der jeweiligen Kommune. „Mehrere Gerichtsentscheidungen, beispielsweise für Stuttgart, haben gezeigt, dass die Gerichte überwiegend keine Alternativen zum Dieselfahrverbot wie zum Beispiel Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr sehen, um europarechtskonform schnellstmöglich den NO2-Grenzwerte von 40 µg/m³ zu erreichen“, betonte die Umweltministerin.
Für Mainz ist aus Sicht der Ministerin mit dem „Aktionsprogramm Saubere Mobilität“ des Verkehrsministeriums ein Maßnahmenpaket geschnürt worden, um die NO2-Belastung kurzfristig und signifikant zu reduzieren. „Diese Maßnahmen in Kombination mit dem ‚Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020‘ und den notwenigen Hardware-Umrüstungen müssen generell auch bei den Entscheidungen der Gerichte über mögliche Diesel-Fahrverbote Berücksichtigung finden. Eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzrechts ist wohl kaum der richtige Weg“, fügte die Ministerin hinzu.
Die Ursache des gestrigen Unfalls auf dem Gelände der Süd-Müll GmbH in Heßheim ist weiterhin ungeklärt. „Viele Fragen in Zusammenhang mit dem tragischen Unfall sind noch offen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken. „Mein Beileid und Mitgefühl gilt den Angehörigen des getöteten und des schwerverletzten Mitarbeiters. Außerdem möchte ich meinen Dank den Rettungskräften und Experten vor Ort aussprechen, die in dieser schwierigen Situation ihre Arbeit geleistet haben.“
„Sobald die Unfallstelle freigegeben ist, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd den Arbeitsschutz auf dem Gelände des Unternehmens sowie die Dokumentation überprüfen. Bereits seit gestern sind Experten der SGD Süd vor Ort“, sagte Höfken. Oberste Priorität habe der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Dazu stehen wir mit den Experten der SGD Süd in engem Kontakt.“
Klar ist, dass der Unfall im Sonderabfallzwischenlager als Störfall eingestuft wird. Das Ministerium wird den Störfall an den Bund melden.
„Die Entscheidung des obersten europäischen Gerichts stärkt den Verbraucherschutz, die Umwelt und die Reinheit des Saatgutes. Pflanzen, die mit Verfahren oder Methoden der Mutagenese verändert werden, gelten richtigerweise rechtlich als gentechnisch verändert", begrüßt Umweltministerin Höfken das heutige Urteil des EuGH ganz ausdrücklich.
"Neuere Methoden der gezielten Mutagenese wie zum Beispiel die Genschere CRISPR/Cas9 müssen wie auch die klassische Gentechnik nach geltendem EU-Recht als solche auf den Lebensmittel gekennzeichnet werden. Pflanzen, die mit neueren Verfahren erzeugt wurden, müssen somit auch vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft werden.
Ich freue mich, dass hier eine Grundsatzentscheidung zu neueren Methoden der gezielten Mutagenese vorliegt, die weiterhin deutlich macht: Wo Gentechnik drin ist, muss auch Gentechnik draufstehen – dies schulden wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland und Europa, die mehrheitlich Gentechnik auf dem Acker und auf dem Teller ablehnen. Nichts hätte die Diskussion über Chancen und Risiken neuer gentechnischer Methoden mehr vergiftet als der Versuch, sie einfach aus dem Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes oder der entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union hinaus zu definieren", so die Ministerin.
Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel und Umweltministerin Ulrike Höfken kritisieren die Weigerung der Autokonzerne, ältere Dieselfahrzeuge nachzurüsten. „Hier stehlen sich die Autohersteller auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher aus der Verantwortung“, erklärten die Ministerinnen.
Zugleich erneuerten sie ihre Forderung, dass Autokonzerne Kosten und Folgekosten für die technische Nachrüstung älterer Dieselautos vollständig übernehmen.
„Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von den verantwortlichen Konzernen nicht im Regen stehen gelassen werden. Dass sie einen möglichen Wertverlust ihres Diesel-Autos akzeptieren sollen und die Autokonzerne noch zusätzlich kostenfreie Hardware-Nachrüstungen verweigern, ist nicht hinnehmbar“, führten Spiegel und Höfken an.
Zugleich fordert Ministerin Spiegel: „Bei Schadensereignissen wie dem Dieselskandal, die unzählige Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen, müssen Musterklagen endlich möglich werden. Diese könnten unter anderem Verbraucherschutzorganisationen erheben. Bisher muss in solchen Fällen jede Verbraucherin und jeder Verbraucher selbst um sein Recht kämpfen.“
Laut einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) sterben in Deutschland rund 6.000 Menschen pro Jahr vorzeitig an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die von Stickoxiden ausgelöst werden. „Diese alarmierende Zahl zeigt: Es ist fünf nach zwölf. Auch in Rheinland-Pfalz kam es laut dem UBA im vergangenen Jahr an Messstationen in den Städten Mainz und Ludwigshafen zu Überschreitungen der gesundheitsgefährdenden Stickstoffdioxid-Langzeitwerte. Wir müssen zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt daher in Zukunft schadstofffrei fahren und unsere Anstrengungen für Maßnahmen der emissionsarmen Mobilität noch zielgerichteter verfolgen“, erklärte Umweltministerin Höfken.
Der Hintergrund der aktuellen Diskussion: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte jüngst entschieden, dass Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich möglich sind.
Ausführliche Informationen, was das Diesel-Urteil für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, können über die Internetseite der rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale abgerufen werden – unter: www.verbraucherzentrale-rlp.de
„Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird die drei rheinland-pfälzischen Städte weiterhin unterstützen, die von erhöhten Stickoxidwerten betroffen sind. Es ist uns wichtig, die verkehrsbedingten Luftschadstoffimmissionen unter die gesetzlichen Grenzwerte zu senken“, unterstrichen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Verkehrsminister Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken.
„Unser erstes Gebot ist der Schutz der Gesundheit für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt, deswegen müssen die Stickoxidwerte sinken. Das wollen wir ohne Fahrverbote erreichen. Fahrverbote würden vor allem die Verbraucher und nicht die Verursacher bestrafen“, so die Ministerpräsidentin, Verkehrsminister Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken.
Dauerhaft können aus Sicht der Landesregierung die Ballungsräume nur entlastet werden, wenn das Fahrzeugaufkommen reduziert werde. „Deswegen muss es uns gelingen, verschiedene Angebote unterschiedlicher Verkehrsverbünde aufeinander abzustimmen. Wir wollen eine Informations-Plattform entwickeln, die den Kunden ermöglicht, mit einem Ticket verschiedene aufeinander abgestimmte Verkehrsmittel zu nutzen. Das wollen wir getaktet und vor allem länderübergreifend einrichten: Information, Routenplanung, Bezahlung aus einer Hand, auch bei unterschiedlichen Verkehrsverbünden, ist unser Ziel“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Mit dem aus Mitteln des Verkehrsministeriums finanzierten Aktionsprogramms „Saubere Mobilität“ unterstütze man die Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz bei der Umsetzung von kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vor Ort. „Wir wollen beides: Gesunde Luft in den Innenstädten und die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger sicherstellen“, so Verkehrsminister Wissing.
Umweltministerin Ulrike Höfken erklärte: „Wichtig ist zudem, dass die Autohersteller in die Pflicht genommen werden und die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen übernehmen und gewährleisten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen damit nicht allein gelassen werden. Zudem muss der Bund den Kommunen umgehend die beim Dieselgipfel beschlossenen Fördermittel zur Verfügung stellen.“
Die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) geht leicht zurück. Um den Rückgang weiter zu beschleunigen, erarbeiteten die Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz zudem bis Mitte des Jahres Masterpläne mit weiteren Schritten, die mit Bundesmitteln umgesetzt werden sollen.
„Die Landesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Fahrzeuge der Schadstoffnormen Euro 6d (PKW) zugelassen werden und der Anteil an Euro VI-Fahrzeugen (Busse, LKW) erhöht wird, um die Schadstoffemissionen weiter zu senken“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing weiter. Neben der kurz- und mittelfristigen Senkung der Schadstoffemissionen sei es entscheidend, den Übergang in die Mobilität der Zukunft aktiv zu gestalten. Die Landesregierung wird deshalb den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität sowie die Erarbeitung von Mobilitätskonzepten zur intelligenten Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger weiter vorantreiben.
„Die sich abzeichnenden Verbesserungen der Stickstoffdioxidbelastung in Rheinland-Pfalz sind erfreulich und ein Schritt in die richtige Richtung. Das darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass wir noch nicht überall im Land von guter und sauberer Luft sprechen können“, kommentierte Umweltministerin Ulrike Höfken die aktuell vom Umweltbundesamt veröffentliche Publikation „Luftqualität 2017“. Die vorläufigen Ergebnisse, die das UBA heute vorgelegt hat, zeigen auf der einen Seite, dass es Verbesserungen gibt. Auf der anderen Seite aber gab es auch im Jahr 2017 in Rheinland-Pfalz immer noch Überschreitungen des NO2-Grenzwertes.
In Rheinland-Pfalz kontrolliert ein engmaschiges Messnetz rund um die Uhr die Luftqualität. Derzeit wird die große Menge an Messdaten, die im Jahr 2017 erhoben wurden, wissenschaftlich überprüft und einer Qualitätssicherung unterzogen. Die validierten Daten werden dann, üblicherweise bis spätestens Anfang März an die EU-Kommission ordnungsgemäß gemeldet. Diese Prüfung läuft derzeit. Die Publikation des UBA beruft sich demnach auf vorläufige Werte.
„Es ist wichtig, in dieser Diskussion keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Das zeigt etwa das Beispiel Mainz: Der starke Rückgang der Stickstoffdioxid-Werte an der Messstelle in der Parcusstraße gegenüber 2016 stellt im Vergleich zu anderen Messstellen in der Mainzer Innenstadt eine Ausnahme dar und wird derzeit untersucht“, betonte Höfken. So könnten günstige Wetterlagen mit guter Durchlüftung der Straßen, ein milder Winter mit seltener laufenden Heizungen sowie insbesondere die lange Sperre für Busse durch eine mehrmonatige Baustelle die Belastung überdurchschnittlich reduziert haben.
Ausbau und Modernisierung des ÖPNV schnell umsetzen
Höfken betonte: „Der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht hier im Vordergrund: Wir müssen dranbleiben und weitere Maßnahmen wie beispielsweise die schnelle Modernisierung der Busflotten des ÖPNVs und der kommunalen Fuhrparke umsetzen“, so die Ministerin. Dazu gehört die Nachrüstung mit SCR-Katalysatoren oder die Neuanschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen (Euro-VI-, Elektro-, Brennstoffzellen-Busse). Momentan sei noch nicht absehbar, für welche Maßnahmen die Mittel aus dem Landesprogramm „Saubere Mobilität“ von den Kommunen abgerufen werden. Hier stehen jeweils eine Million Euro für Mainz, Ludwigshafen und Koblenz zur Verfügung. „Sicher ist aber, dass mit diesen Maßnahmen in der Zukunft einen positiven Einfluss auf die Luftqualität haben werde“, so Höfken.
Forderung an den Bund
Doch das Land allein kann die Luftqualität mittelfristig nicht verbessern. Hier ist auch der Bund gefragt: 40 Prozent der Stickoxid-Emissionen stammen aus dem Verkehr und hier vor allem von Dieselfahrzeugen. „Hier ist der Hebel, an dem wir ansetzen müssen“, so Höfken. „Stattdessen riskiert die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Ich fordere daher den Bund auf, sich für eine wesentlich wirksamere Hardwarenachrüstung und eine weitere Verbesserung des aktuellen Real-Driving-Emissions-Standards einzusetzen – die Technik hierzu steht zur Verfügung. Dies würde die Stickoxid-Emissionen zukünftig deutlich reduzieren.“
Ministerin Höfken abschließend: „Das Ziel muss sein, im Verkehr möglichst schadstofffrei zu fahren. Dazu gehört auch die Förderung alternativer Antriebe. Ich sehe hier daher auch die Autohersteller in der Pflicht. Anstatt mit unakzeptablen und interessensgeleiteten Abgastests an Menschen und Menschenaffen die Unschädlichkeit von Stickoxiden nachweisen zu wollen, sollten die Autobauer Fahrzeuge entwickeln, die wirklich sauber sind und die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht täuschen.“
Hintergrund:
Die Luftqualitätsüberwachung ist in Rheinland-Pfalz eine hoheitliche Aufgabe des Umweltministeriums.
27 Messstellen in ganz Rheinland-Pfalz sammeln Daten zu Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid, Feinstaub (PM10, PM 2,5) und ihre Inhaltsstoffe sowie zu Ozon und Benzol.
Zuständig für die Erhebung und die Prüfung der Luftqualitätsdaten ist das Landesamt für Umwelt – eine dem Umweltministerium nachgeordnete Behörde.
„Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Recht auf saubere Luft. Kommt es zu Grenzwertüberschreitungen, etwa bei Stickstoffdioxiden, sind die Kommunen in Rheinland-Pfalz verpflichtet, sogenannte Luftreinhaltepläne aufzustellen. Darin sind Maßnahmen enthalten, die geeignet sind, die Luftqualität verursachergerecht mittel- und langfristig zu verbessern. Doch die Kommunen wurden gerade bei den verkehrsbezogenen Emissionen vom Bund allein gelassen“, kritisierte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz.
Die bisher erreichten Erfolge kommunaler Luftreinhaltemaßnahmen wurden durch die viel zu hohen Realemissionen der Dieselfahrzeuge wieder konterkariert. „Auch die versprochene Unterstützung nach dem Dieselgipfel hat die Kommunen noch nicht erreicht. Ich fordere den Bund daher auf, sich endlich zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit zu bekennen und den Druck auf die Autohersteller zu erhöhen“, so Höfken.
Autohersteller in die Pflicht nehmen
Im Vorfeld des Treffens von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit dem EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in Brüssel am morgigen Dienstag, den 30. Januar 2018, betonte Ministerin Höfken: „Seit Beginn des Dieselskandals ist klar, dass die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte nur dann möglich ist, wenn den Kommunen das notwendige Instrumentarium an die Hand gegeben wird und die Autohersteller in die Pflicht genommen werden. Diese Unterstützung hat das Bundesverkehrsministerium zum einen den belasteten Städten und Gemeinden, zum anderen den Autofahrerinnen und Autofahrern verwehrt“, so Höfken.
Mit Blick auf den Dieselgipfel und die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen sagte sie: „40 Prozent der Stickoxid-Emissionen stammen aus dem Verkehr und hier vor allem von Dieselfahrzeugen. Hier ist der Hebel, an dem wir ansetzen müssen. Stattdessen riskiert die Bundesregierung nicht nur ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Sie verlagert die Verantwortung auf die Gerichte“, so die Ministerin. Mit der Änderung der Kennzeichnungsverordnung hätte der Bund die Möglichkeit gehabt, generelle Fahrverbote zu verhindern und Übergangsregelungen sowie Ausnahmegenehmigungen für zum Beispiel den Lieferverkehr einzuführen.
RDE-Standards weiter verschärfen
„Ich fordere daher den Bund auf, sich nicht nur für Software-Updates, sondern auch für eine wesentlich wirksamere Hardwarenachrüstung einzusetzen“, machte Höfken deutlich. Das beträfe PKW mit Euro 5- und Euro 6-Diesel und Busse des kommunalen ÖPNV der Abgasnorm ab Euro III. „Auch eine weitere Verbesserung des aktuellen Real-Driving-Emissions-Standards halte ich für dringend geboten – die Technik hierzu steht zur Verfügung. Dies würde die Stickoxid-Emissionen zukünftig deutlich reduzieren“, sagte Höfken.
Sie forderte im Hinblick auf die Luftreinhaltung zudem eine stärker sanktionierte Marktüberwachung der Bestandsflotte durch das Kraftfahrtbundesamt sowie konkretere EU-Typgenehmigungsvorschriften, damit Abschaltautomatiken zukünftig nicht mehr möglich sind. „Das Ziel muss sein, im Verkehr möglichst schadstofffrei zu fahren. Dazu gehört auch die Förderung alternativer Antriebe. „Der Bund muss mehr Geld in die Hand nehmen. Er muss den Kommunen und Ländern beim Ausbau und der Elektrifizierung des Öffentlichen Nahverkehrs stärker unter die Arme greifen“, so Höfken abschließend.
„Beim Silvesterfeuerwerk steht Sicherheit an erster Stelle“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich des heute beginnenden Verkaufs von Feuerwerkskörpern. Es sei deshalb wichtig, die Böller und Raketen nur im Freien und auf dem Boden zu zünden. Raketen sollten nur senkrecht von einem sicheren Standort aus abgefeuert werden.
Nur wenn die Verpackung der Feuerwerkskörper das CE-Kennzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit einer vierstelligen Zahl trägt und eine Registriernummer aufweist, sind die Feuerwerkskörper auch nach deutschen Standards auf Sicherheit geprüft.
„Vor allem Kinder und Haustiere verdienen in der Silvesternacht unsere besondere Rücksicht, weil ihnen das laute Knallen Angst machen oder sogar schaden kann“, so Höfken weiter. Doch nicht nur Lärm, sondern auch der durch die Feuerwerkskörper erzeugte Feinstaub belastet die Umwelt erheblich. „Deutschlandweit werden durch das Silvesterfeuerwerk zwischen 4.000 und 5.000 Tonnen Feinstaub freigesetzt – also etwa 15 bis 20 Prozent der jährlichen Feinstaubfreisetzung aus dem Straßenverkehr“, sagte die Ministerin. Deshalb mache es auch bei Silvesterböllern Sinn, diese sparsam zu nutzen und auf Qualität statt Quantität zu achten.
Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://lfu.rlp.de/de/startseite/silvesterkracher-und-feuerwerk/
Rheinland-Pfalz setzt sich gemeinsam mit anderen Ländern mit zwei Initiativen auf der derzeit stattfindenden Umweltministerkonferenz (UMK) in Potsdam für eine Verbesserung des Lärmschutzes ein. „Trotz der Erfolge bei der Lärmbekämpfung in den vergangenen Jahren, leiden noch viele Menschen unter zu hohen Lärmpegeln mit entsprechenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität und der Gesundheit“, erklärte Umweltstaatssekretär Thomas Griese heute in Potsdam.
Den Erfolgen der Lärmminderung an der Quelle oder durch lokale Maßnahmen stehe häufig eine Zunahme der lärmerzeugenden Aktivitäten gegenüber, wie zum Beispiel im Verkehrsbereich. „Für den Menschen kann zu viel Lärm unter anderem zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, einem erhöhten Herzinfarktrisiko oder Depressionen führen. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm ist für uns daher eine besonders wichtige Aufgabe, die wir sehr ernst nehmen müssen.“
Bürgerinnen und Bürger seien heute einer Vielzahl von Lärmquellen ausgesetzt, die häufig gleichzeitig einwirken. „Umfragen zeigen, dass fast jeder zweite Deutsche sich von zwei oder mehr Quellenarten belästigt fühlt. Gleichzeitig betrachten gerade die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm jeden Verkehrsträger separat. Das zeigt sehr deutlich, dass der Schutz der Bevölkerung vor Gesamtlärm bis heute gesetzlich nicht zufriedenstellend geregelt ist“, so Griese. Gerade die aktuelle Entwicklung zu stärker verdichteten Innenstädten und der damit einhergehenden Verkehrszunahme führe zu einer Verschärfung des Gesamtlärmproblems. Nicht zuletzt der Sachverständigenrat für Umweltfragen habe vor diesem Hintergrund schon mehrfach eine Gesamtlärmbetrachtung angemahnt. „Mit unserer Initiative auf der UMK fordern wir die Bundesregierung auf, unter Einbeziehung der Länder Vorschläge für die Ermittlung und Beurteilung von Gesamtlärm zu erarbeiten. Damit wollen wir die Grundlage für einen besseren gesetzlich geregelten Schutz der Bevölkerung vor Gesamtlärm schaffen. Dies ist schon aus Gründen des Gesundheitsschutzes dringend notwendig“, so Griese.
In einer weiteren Lärmschutz-Initiative auf der UMK fordert Rheinland-Pfalz die Bundesregierung auf, den aktuellen Fluglärmbericht des Umweltbundesamts (UBA) bei der anstehenden Evaluierung des Fluglärmgesetzes zu berücksichtigen. Nach dem Gesetz ist der Bund dazu verpflichtet, den Bericht dem Deutschen Bundestag noch im Jahr 2017 vorzulegen. „Mit dem Bericht des UBA wird die aktuelle rechtliche Situation beim Schutz gegen Fluglärm, insbesondere im Hinblick auf das Fluglärmgesetz betrachtet, aber auch Strategien zur Lärmminderung im Luftverkehr insgesamt aufgezeigt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Gefordert werden beispielsweise die Aufhebung der Differenzierung bei der Beurteilung zwischen zivilen und militärischen sowie neuen und bestehenden Flugplätzen, eine höhere Gewichtung des Schutzes vor Fluglärm und verbindliche Lärmobergrenzen. Für einen wirksamen Schutz der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung muss die Bundesregierung die Aussagen des Evaluationsberichts des UBA ernst nehmen und zügig umsetzen“, so Griese.
Die hessische Landesregierung hat sich mit dem Flughafen Frankfurt, der Fluglärmkommission und den Fluggesellschaften auf eine Deckelung des Fluglärms geeinigt und das Konzept gestern gemeinsam vorgestellt. „Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Vereinbarung auf einer freiwilligen Basis beruht. Es gibt nun endlich eine Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz.
Ministerin Höfken wird den hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir nach Mainz einladen, um das neue Konzept vorzustellen. Denn in Rheinland-Pfalz fühlen sich Umfragen zufolge fast doppelt so viele Menschen wie im Bundesdurchschnitt durch Fluglärm gestört oder belästigt. Bürgerinnen und Bürger aus einigen rheinland-pfälzischen Kommunen würden durch an- und abfliegende Flugzeuge an 365 Tagen im Jahr ununterbrochen durch Fluglärm belastet und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt, führte die Ministerin an.
„Die Landesregierung setzt sich beim Bund daher seit Jahren für eine Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm ein“, sagte Höfken. Rheinland-Pfalz werde sich auch weiterhin für den Schutz der Nachtruhe und für eine Bürgerbeteiligung bei der Festlegung von Flugrouten stark machen, so Höfken.
Die Diskussionen im Zusammenhang mit der Diesel-Debatte haben bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vielen Fragen geführt:
Welche Rechte habe ich als Verbraucherinnen und Verbraucher?
Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützt werden?
Wie sieht es mit der Luftqualität aus?
Ist die Luft in meiner Stadt schlechter als bisher gedacht?
Was wird für saubere Luft getan?
Muss ich jetzt meinen Diesel verkaufen?
Auf einer gemeinsamen Veranstaltung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) und des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV) am 18. September 2017 in Mainz wurde die Debatte in der Öffentlichkeit um die Manipulationen der Automobilindustrie bei Diesel-Fahrzeugen, mit ihrer Vielzahl von Facetten, aufgenommen und mit Hilfe von Fachleuten eingehend erörtert.
Nach Eröffnung durch die Ministerinnen Spiegel für das Verbraucherschutzressort und Höfken für das Umweltressort vermittelten kompetente Referentinnen und Referenten in vier Fachvorträgen Fakten und Hintergründe zu den verschiedenen Fragestellungen und bewerteten diese. Im Anschluss daran war Raum für Diskussionen sowie ein Fazit:
Die Diesel-Debatte darf nicht auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher und zu Lasten der Umwelt ausgetragen werden: Für ihre eigenen Fehler müssen die betroffenen Hersteller geradestehen. Daher sind die Software-Updates zur Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes auch nicht ausreichend. Die Autokonzerne müssen die Kosten und Folgekosten für die technische Nachrüstung der manipulierten Diesel-Autos vollständig übernehmen.
Die Einführung der Musterklage ist überfällig, damit Verbraucherverbände oder Gruppen von Verbraucherinnen und Verbrauchern endlich Klagen erheben können, denen sich andere ohne eigenes Risiko anschließen können. Denn die Geschädigten im Abgasskandal der Autoindustrie sind neben der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger die Autokäuferinnen und Autokäufer. Sie haben viel Geld für angeblich schadstoffarme Autos bezahlt, mit denen man demnächst möglicherweise nicht mehr in einige Innenstädte fahren darf. Manche befürchten sogar, dass ihr sauer erspartes Auto die Zulassung verliert oder noch Steuern nachgezahlt werden müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen hier nicht allein gelassen werden.
Nähere Informationen über den Ablauf der Veranstaltung sowie die Vorträge erhalten Sie unter https://mueef.rlp.de/de/service/veranstaltungschronik-201617/
In Rheinland-Pfalz fühlen sich Umfragen zufolge fast doppelt so viele Menschen wie im Bundesdurschnitt erheblich durch Fluglärm gestört oder belästigt. „Die Landesregierung setzt sich daher seit Jahren, etwa mit Bundesratsinitiativen, für eine Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm ein“, betonte Umweltministerin Ulrike Höfken heute anlässlich der Vorstellung des Fluglärmberichts des Umweltbundesamtes. Der Bericht stand im Mittelpunkt der bekannten Dialogreihe „Mittwochs im MUEEF“. Auf Einladung des Umweltministeriums diskutierten Experten über die Ergebnisse des Berichts sowie über Maßnahmen für einen besseren Lärmschutz. Neben dem Umweltbundesamt gab es Fachbeiträge des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik, vom Mainzer Medizinprofessor und Fluglärmforscher Münzel sowie der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen.
Nach bestehender Rechtslage ist vorgesehen, dass die Bundesregierung alle 10 Jahre eine Evaluierung der Pegelschwellen zur Ausweisung von Lärmschutzbereichen im Fluglärmgesetz vornehmen und dem Bundestag hierüber berichten muss. „Wir begrüßen daher die Veröffentlichung des Fluglärmberichts des Umweltbundesamtes, der einen hervorragenden fachlichen Beitrag zur Evaluierung darstellt und sinnvolle Verbesserungen anmahnt. Mit dem Bericht wird die aktuelle rechtliche Situation beim Schutz gegen Fluglärm, insbesondere im Hinblick auf das Fluglärmgesetz betrachtet, Strategien zur Lärmminderung im Luftverkehr aufgezeigt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen“, so Höfken. Gefordert werde beispielsweise präzise Vorgaben zum einzuhaltenden Lärmschutzniveau, eine höhere Gewichtung des Schutzes vor Fluglärm und die Verbesserung des Schutzniveaus zur Nachtzeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr
„Es fehlen vor allem gesetzlich vorgeschriebene Lärmobergrenzen, wie wir sie für gewerblichen Lärm haben. Das Fluglärmgesetz regelt lediglich lärmpegelabhängige Ansprüche auf passiven Schallschutz und Entschädigungen für verschiedene Lärmschutzzonen. Demnach haben die von Fluglärm betroffenen Menschen in Mainz und Rheinhessen keinen Anspruch auf Lärmschutz nach dem Fluglärmgesetz, da sie außerhalb der Schutzzone liegen. Schon allein aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass der Bund den gesetzlichen Schutz vor Fluglärm insgesamt verbessern muss“, so Höfken. Um die hohen Belastungen auf rheinland-pfälzischer Seite zu dokumentieren, betreibt das Land seit einigen Jahren Messstationen in Mainz-Weisenau, Mainz-Laubenheim und auf dem Gelände der Mainzer Uniklinik.
Rheinland-Pfalz habe zudem bereits in der gerade zu Ende gegangenen Legislaturperiode des Bundestages im November 2015 einen konkreten Gesetzesantrag zur Verbesserung des Fluglärmschutzes dem Bundesrat als Gesetzesinitiative vorgeschlagen. „In der kommenden Legislaturperiode drängen wir weiter darauf, dass die rechtlichen Regelungen zum Fluglärm an den richtigen Stellen und mit den richtigen Maßnahmen optimiert werden“, kündigte Höfken an. Rheinland-Pfalz werde sich neben dem Schutz der Nachtruhe weiter für einen besseren aktiven Lärmschutz und eine Bürgerbeteiligung bei der Festlegung von Flugrouten einsetzen, stellte Höfken klar: „Die Gesetze müssen so formuliert sein, dass der Bund den Lärmschutz durch Verordnungen nicht mehr ohne die Länder festlegen kann.“
Den Bericht des Umweltbundesamtes finden Sie unter: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluglaermbericht-2017-des-umweltbundesamtes.
„Der Diesel-Skandal darf nicht auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher und zu Lasten der Umwelt ausgetragen werden: Für ihre eigenen Fehler müssen die betroffenen Hersteller geradestehen. Daher sind die Software-Updates zur Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes auch nicht ausreichend. Die Autokonzerne müssen die Kosten und Folgekosten für die technische Nachrüstung der manipulierten Diesel-Autos vollständig übernehmen“, erklärten Umweltministerin Ulrike Höfken und Verbraucherministerin Anne Spiegel heute in Mainz. Anlass war die Veranstaltung „Diesel-Debatte – Luftreinhaltung und Verbraucherrechte“ zu der das Umwelt- und Verbraucherministerium gemeinsam eingeladen haben, um betroffene Bürgerinnen und Bürger über ihre Verbraucherrechte sowie die Luftqualität in rheinland-pfälzischen Städten zu informieren.
Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel bedauerte, dass fast zwei Jahre nach dem ersten Bekanntwerden immer noch über die Verbraucherrechte in der Dieselaffäre diskutiert werden müsse. „Der Bund hätte schon längst politische Lehren aus dem Skandal ziehen müssen“, betonte Verbraucherschutzministerin Spiegel. „Die Einführung der Musterklage ist überfällig, damit Verbraucherverbände oder Gruppen von Verbraucherinnen und Verbrauchern endlich Klagen erheben können, denen sich andere ohne eigenes Risiko anschließen können. Denn die Geschädigten im Abgasskandal der Autoindustrie sind neben unser aller Gesundheit die Autokäuferinnen und Autokäufer. Sie haben viel Geld für angeblich schadstoffarme Autos bezahlt, mit denen man demnächst möglicherweise nicht mehr in einige Innenstädte fahren darf, weil sie weiterhin gesundheitsschädigend sind. Und manche befürchten, dass ihr sauer erspartes Auto die Zulassung verliert oder noch Steuern nachgezahlt werden müssen. Dazu kommt der massive Wertverlust für Diesel-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen hier nicht allein gelassen werden.“
In Rheinland-Pfalz gab es im vergangenen Jahr an vier Messstationen in den Städten Mainz, Ludwigshafen und Koblenz Überschreitungen bei den gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxid-Langzeitwerten. Jedes Jahr sei der Verkehr für mehr als 40 Prozent der Stickoxid-Emissionen in Deutschland verantwortlich. All das habe Konsequenzen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie für die Umwelt, so Höfken. Laut dem Max-Plank-Institut starben im Jahr 2015 allein in Deutschland etwa 7.000 Menschen durch Verkehrsabgase – doppelt so viele wie bei Verkehrsunfällen in 2014. „Nach wie vor werden Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 6 verkauft, die den Labor-Grenzwert von 80 mg Stickoxid pro Kilometer auf der Straße durchschnittlich um das Achtfache überschreiten. Die effektivste Möglichkeit zur Schadstoffreduzierung ist daher, sie erst gar nicht entstehen zu lassen. Wir müssen in Zukunft zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Umwelt schadstofffrei fahren“, sagte Höfken. Umweltministerin Höfken forderte die Autokonzerne außerdem auf, die bisherigen Umtausch-Programme auszuweiten, da sie nicht den notwendigen Effekt für die Luftreinhaltung brächten. „Die Umtausch-Programme gelten bisher nur für Diesel-Autos der Normen Euro 1 bis 4. Für die besonders ,dreckigen‘ Euro 5-Modelle, die in Rheinland-Pfalz mit einem Anteil von 40 Prozent am häufigsten als Diesel-Pkw vertreten sind und im Vergleich am meisten Stickoxid ausstoßen, hingegen nicht“, führte Höfken an. Ein Umtausch-Programm mache nur dann Sinn, wenn Fahrzeuge für den Austausch auf dem Markt seien, die die Stickoxid-Grenzwerte auch im realen Betrieb einhielten. Bis heute sei jedoch noch keine Typenzulassung für ein Diesel-Auto der Euro 6d-Norm erfolgt, so die Umweltministerin.
Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, führte an: „Auch zwei Jahre nach den ersten Enthüllungen im Diesel-Skandal werden die Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher von Politik und Unternehmen immer noch nicht hinreichend ernst genommen. Betroffene können sich zwar auf zahlreiche Rechte berufen, zur Durchsetzung müssen sie im Streitfall aber risikoreich vor Gericht ziehen. Wir fordern von der neuen Bundesregierung die rasche Einführung der Musterfeststellungsklage. Sie kann zentrale Rechtsfragen in einem einzigen Verfahren für viele Verbraucher klären. Egal ob Umrüstung oder Neufahrzeug, Verbraucher können sich nicht darauf verlassen, dass ihr Auto die Grenzwerte einhält. Wir verlangen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt seinen Überwachungsaufgaben ordnungsgemäß nachkommt und unter anderem die Prüfwerte veröffentlicht.“
Informationen für geschädigte Diesel-Halter hat die Verbraucherzentrale unter folgendem Link zusammengestellt: https://www.verbraucherzentrale.de/vw-skandal
Über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Elektromobilität und Umwelt informiert ein Flyer des Umweltministeriums: https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Themen/Energie_und_Strahlenschutz/Flyer_FAQ_Elektromobilitaet_31.08.2017_5.pdf
Zum 20. Tag gegen Lärm 2017 am 26. April hat Umweltministerin Ulrike Höfken heute gemeinsam mit der Stadt Koblenz Experten aus Deutschland und der Schweiz zur Tagung „Lärmschutz – Zukunft für das Mittelrheintal“ eingeladen. In Deutschland fehle nach wie vor ein Gesamtkonzept zum Lärmschutz- mit bundesweit verbindlichen Grenzwerten. Dieses würde eine zügigere Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen ermöglichen, sagte Höfken in Koblenz. Nach neuester Analyse der EU-Kommission verringere die Investition von einem Euro in Lärmschutzmaßnahmen die Lärmschadenskosten um 29 Euro, die zum Beispiel dem Gesundheitssystem entstehen. „Bahnlärm, vor allem von Güterzügen, beeinträchtigt Gesundheit und Lebensqualität der Menschen im Mittelrheintal. Dem Lärm müssen daher verbindliche Grenzen gesetzt werden“, so Höfken.
Bereits im Dezember 2015 hatte eine Mehrheit der Länder im Bundesrat der rheinland-pfälzischen Initiative für mehr Lärmschutz an der Schiene zugestimmt und die Bundesregierung aufgefordert, endlich wirksame gesetzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms auch an Bestandsstrecken zu ergreifen. Der Blick über die Grenze zeige, Schweizer Lärmschutzregelungen sind im Vergleich zum Regelungsdschungel in Deutschland transparenter und insbesondere beim Bahnlärm sehr wirksam. Bei der Umrüstung der alten lauten Güterzugwaggons habe das dazu geführt, dass die Schweiz Deutschland mindestens ein Jahrzehnt voraus sei, sagte Höfken.
Immerhin sei das lange angekündigte Gesetz für ein Verbot lauter Güterwagen ab 2020 inzwischen in Sichtweite. „Dabei ist uns Kontrolle wichtig, denn wenn am Ende in einem Zugverband trotz Verbot ein oder zwei laute Güterwagen unterwegs sind, wachen die Menschen in der Nacht trotzdem auf“, so die Ministerin. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz hat die Bundesregierung inzwischen ein bundesweites Bahnlärmmonitoring mit Dauermessstationen ausgeschrieben. „Wir erwarten, dass die Messstationen technisch so ausgestattet werden, dass der akustische Zustand einzelnen Waggons erfasst. Die Bahn hat uns ja leider untersagt, in Oberwesel selbst eine solche Technik einzubauen“, führte Höfken an.
Höfken berichtete darüber hinaus, dass kürzlich auch die notwendige Vereinbarung mit der DB Netz AG getroffen wurde. Damit können die Lärmschutzmaßnahmen aus der Machbarkeitsuntersuchung des Beirats „leiseres Mittelrheintal“ für das Obere Mittelrheintal endlich umgesetzt werden. Demnach sollen bis 2021 über 110 Kilometer Schienenstegdämpfer und über 20 Kilometer zusätzliche Schallschutzwände im Oberen Mittelrheintal verbaut werden. Das Ministerium setze sich weiterhin auch für Lärmschutzmaßnahmen im übrigen Mittelrheintal nördlich von Koblenz und südlich von Bingen ein, so die Ministerin.
„Ab heute müssen neue Diesel-Automodelle bei neuer Typzulassung auch im realen Fahrbetrieb den Grenzwert von 168 Milligramm pro Kilometer für Stickoxidemissionen einhalten. Dies war bisher nicht der Fall“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken. „Ungeachtet der neuen Anforderungen können nach wie vor neue Diesel-Pkw noch mit den alten, schlechteren Real-Emissionswerten verkauft werden, da die neuen Grenzwerte lediglich für neue Fahrzeugtypen gelten. Das ist nicht im Sinne von Verbraucherschutz und Markttransparenz“, so Höfken. Die neuen Grenzwerte seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung – das Umweltministerium habe sich zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung jedoch für strengere Abgaswerte beim Bund eingesetzt, führte die Ministerin an. „Zudem gelten die nun festgelegten Grenzwerte für alle neu zuzulassenden Diesel-Fahrzeuge erst ab dem 1. September 2019“, so die Ministerin.
„Für Verbraucherinnen und Verbrauchen gilt daher: Ein neuer Diesel erfüllt keineswegs automatisch die neue 6d-Euro-Norm, sondern nur, wenn ein Fahrzeugmodell neu typzugelassen wurde“, so die Ministerin weiter. Umweltministerin Ulrike Höfken fordert daher, dass die Angaben über die Stickoxid-Emissionen der Diesel-Pkw im realen Betrieb auch von der Automobilindustrie transparent dargestellt werden und für die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht nachvollzogen werden können.
Der Stickoxidgrenzwert von 80 Milligramm pro Kilometer – der im Labor eingehalten werden muss – dürfe auf der Straße immer noch um den Faktor 2,1 (168 mg/km) überschritten werden. „Ab 2020 bzw. 2021 darf der Grenzwert zwar nur noch um das 1,5-Fache (120 mg/km) überschritten werden. Dies kann jedoch nicht das Ende der Gesetzgebung sein. Aus Sicht der Luftreinhaltung muss es unser Ziel sein, dass alle Diesel-Pkw zeitnah den gültigen Grenzwert von 80 mg/km nicht nur im Labor, sondern auch auf der Straße einhalten“, forderte Höfken weiter. Der Bund müsse sich dafür einsetzen, dass die Grenzwerte in diesem Sinne weiter verschärft werden. Dies würde auch dazu beitragen, dass die Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxid-Immissionswerte in den Innenstädten von Mainz, Ludwigshafen und Koblenz zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt signifikant sinken würden, sagte die Ministerin.
„Mit dem neuen Wärmekonzept für Rheinland-Pfalz stellen wir die Weichen im Land für eine Wärmewende. Wollen wir die energie- und klimapolitischen Ziele erreichen, müssen wir den Wärmebereich zum Schwerpunkt machen“, erklärte Energie- und Umweltstaatsekretär Thomas Griese heute auf der Veranstaltung „Mittwochs im MUEEF“. Der Wärmemarkt hat einen Anteil von rund 40 Prozent an den energiebedingten CO₂-Emissionen. „Das zeigt, ohne eine Wärmewende können wir unsere Klimaschutzziele nicht erreichen. Mit unserem Wärmekonzept für Rheinland-Pfalz bündeln wir Maßnahmen, um den Bedarf an Wärme zu senken und um die Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien umzustellen“, so Griese. Das Konzept umfasst Bereiche von energetischer Quartiers- und Gebäudesanierung, über Nahwärmenetze und Förderung effizienter Öfen bis zur Verknüpfung von Strom und Wärme vor Ort.
„Eine wichtige Rolle wird für uns die Nutzung von Bioenergie spielen, denn sie kann flexibel nach Bedarf eingesetzt werden und ist leicht speicherbar“, so Griese. Mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor wird die Kopplung von Wärme und Strom immer wichtiger. „Speicherbare Energien wie die Bioenergie aber auch intelligente Netze, Regelungs- und Speichersysteme werden zukünftig die erneuerbare Energieversorgung auch dann sicherstellen, wenn der Wind nicht weht oder die Sonnen nicht scheint“ so Griese. Wichtige Kopplungstechnologien seien zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmepumpen, Power-to-Heat und Power-to-Gas.
Kommunen können auch beim Bau von Nahwärmenetzen eine finanzielle Unterstützung erhalten. „Mit Programmen wie dem Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ (ZEIS) bringen wir solche Entwicklungen im Land voran“, erklärte der Staatssekretär. Das Umweltministerium wird die Kommunen außerdem bei der Erstellung von energetischen Quartierskonzepten unterstützen. „Gemeinden können davon profitieren, regional verfügbare Erneuerbare Energien wie Biomasse, solare Energie oder industrielle Abwärme zur Wärmeversorgung vor Ort zu nutzen. So werden Kosten gespart, die regionale Wertschöpfung gesteigert und es macht unabhängiger von teuren fossilen Energien“, so Griese.
Für die Maßnahmen des Wärmekonzeptes sind je knapp vier Millionen Euro Landesmittel in den Jahren 2017/18 vorgesehen, ergänzt durch 1,9 Millionen Euro EU-Mittel, also insgesamt rund 10 Millionen Euro.
Laut einem Bericht der dpa wurde in Deutschland 2016 aufgrund der guten Konjunkturlage erstmals mehr Diesel als Benzin-Kraftstoff verkauft. „Der Bund subventioniert den Diesel jährlich mit knapp acht Milliarden Euro“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken. Gerade vor dem Hintergrund der erhöhten Stickoxidwerte in einigen Städten würden mit der Subventionierung des Diesels falsche Anreize gesetzt, so Höfken. Das Problem ist, dass Diesel-PKW im Realbetrieb im Vergleich zum Benziner sehr viel höhere Stickoxidemissionen aufweisen als vom Hersteller angegeben: Sie übersteigen die gesetzlich geforderten Abgasnormen teilweise um ein Vielfaches und können in Städten für bis zu 60 Prozent der lokalen Stickoxid-Belastungen verantwortlich sein.
„Die Leitragenden sind letztendlich zum einen die Autofahrer, die sich im guten Glauben einen vermeintlich sauberen Diesel-PKW kaufen. Und zum anderen die Stadtbewohner, die den verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen ausgesetzt sind“, sagte die Ministerin. Daher habe die Landesregierung den Bund unter anderem mehrmals aufgefordert, emissionsarme Antriebstechnologien, wie die Elektromobilität, stärker zu fördern. „Das ist wesentliche Voraussetzung für das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 annähernd eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen“, erklärte Höfken.
Zum Hintergrund:
Erhöhte Stickoxidwerte schaden der Gesundheit und der Umwelt zugleich. In Rheinland-Pfalz wird der Jahresmittelwert von 40 µg/m3 nach EU-Luftreinhaltelinie in den Städten Mainz (53 µg/m3), Ludwigshafen (45 µg/m3) und Koblenz (43 µg/m3) überschritten, auch wenn die Werte im Vergleich zum Jahr 2015 leicht rückläufig sind. Denn die Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz haben mit ihren kommunalen Luftreinhalteplanungen in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium bereits viele Anstrengungen unternommen, wie zum Beispiel die Einrichtung der ersten ländergrenzen-überschreitenden Umweltzone für den Ballungsraum Mainz-Wiesbaden, die Erhöhung des Radverkehrs oder die Stärkung des ÖPNV.
Werte der 27 Luftmessstationen in Rheinland-Pfalz sind abrufbar unter: www.luft-rlp.de
Der Güterverkehr wird leiser. Verkehrsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken haben den Gesetzentwurf des Bundes zum Verbot lauter Güterwagen begrüßt. Die Minister wiesen auf das jahrelange Engagement des Landes Rheinland-Pfalz für leiseren Güterverkehr auf der Schiene hin.
„Wir kommen auf dem Weg zu einem leiseren Güterverkehr auf der Schiene ein gutes Stück voran. Ab Ende 2020 werden faktisch keine lauten Güterwagen mit Graugussbremsklötzen mehr auf den deutschen Strecken unterwegs sein“, begrüßten Verkehrsminister Dr. Wissing und Ulrike Höfken am Rande der Bundesratssitzung den vom Bund vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz). „Für die durch den Bahnlärm hoch belasteten Menschen im Mittelrheintal ist das eine gute Nachricht“, sagten die Minister.
„Ohne Fortschritte verliert der Güterverkehr an Akzeptanz in der Bevölkerung. Doch ein leistungsfähiger Schienengüterverkehr ist für unsere Volkswirtschaft unverzichtbar“, sagte Verkehrsminister Wissing auch mit Blick auf die heute von Rheinland-Pfalz eingebrachte Entschließung „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs“. Wissing verwies auf die Zusage der deutschen Wagenhalter ab Ende 2020 nur noch leise Güterwagen einzusetzen. Flankiert werde das durch ein System lärmabhängiger Trassenpreise und einem Bonus für leise Güterzüge. „Hier wäre mehr möglich, etwa Anreize für den Kauf besonders leiser Güterwagen“, sagte Wissing.
Wir haben den Bund aufgefordert, jährlich darüber zu berichten, ob das Verbot auch eingehalten wird und dies mittelfristig durch Messstationen zu überwachen. Eine Entlastung der Bevölkerung wird nur erreicht, wenn sich alle an das Verbot halten“, so Höfken. Auf Initiative von Hessen und Rheinland-Pfalz habe der Bundesrat den Bund zudem erneut aufgerufen, die 2017 angekündigten die ordnungsrechtliche Maßnahmen vorzusehen, sollten nicht 50 Prozent der Güterwagen mit leisen Bremsen ausgestattet sein.
Wissing und Höfken erinnerten daran, dass der Gesetzentwurf dem beharrlichen Einsatz der Bundesländer – und dem Einsatz von Rheinland-Pfalz - zu verdanken ist. Bereits Ende 1989 mahnte der Bundesrat auf Initiative von Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Regelung des Bundes zur Begrenzung des Lärms an bestehenden Straßen und Schienen an. Die Verkehrsministerkonferenz stimmte Ende 2006 einen rheinland-pfälzischen Beschlussvorschlag zu mit der Forderung eines Umrüstprogramms für laute Güterwagen. Und im Jahr 2010 stimmte der Bundesrat einem Verordnungsentwurf aus Rheinland-Pfalz zu, der lärmabhängige Trassenpreise vorsah. 2012 hat der Bund dann mit der Bahn ein solches System vereinbart.
Mit einem Grußwort haben Umweltministerin Ulrike Höfken, Verkehrsminister Dr. Volker Wissing und Familienministerin Anne Spiegel die 200. Fluglärm-Demo unterstützt. Umweltministerin Ulrike Höfken erklärte: „Wir brauchen eine bundesgesetzliche Regelung, die Lärmobergrenzen einführt und die gesetzliche Nachtruhe verbindlich festschreibt. Außerdem wollen wir, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Neufestlegung und bei der wesentlichen Änderung von Flugrouten beteiligt werden“.
Der Luftverkehr, der vom Frankfurter Flughafen ausgehe, stelle auch für Mainz und Rheinhessen eine hohe Beeinträchtigung der Lebensqualität dar, so Höfken. „Einzelne rheinland-pfälzische Kommunen werden durch an- und abfliegende Flugzeuge an 365 Tagen ununterbrochen belastet. An manchen Schulen ist der Unterricht nur noch bei geschlossenen Fenstern möglich“, sagte die Umweltministerin und dankte den Veranstaltern und Demonstranten für ihr Engagement für ein lebenswertes Rhein-Main-Gebiet.
„Im Bundesrat konnten wir heute drei wichtige Erfolge für Rheinland-Pfalz erzielen. Die Länder haben das Waldgesetz beschlossen und damit unser Gemeinschaftsforstamt gesichert, sie haben sich für Korrekturen beim Gentechnikgesetz ausgesprochen und haben unserem Vorschlag für praktikable und umweltunschädliche Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen befristet angenommen“, so die Bilanz der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Ulrike Höfken zum Bundesrat.
Bundeswaldgesetz endlich beschlossen
„Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes zugestimmt. Nach mehr als zwei Jahren Engagement ist nun abschließend sichergestellt, dass unsere Forstämter weiterhin ihre Arbeit zum Schutz und zur Nutzung des Waldes, allen Waldbesitzern in Rheinland-Pfalz anbieten können“, freute sich Umweltministerin Ulrike Höfken. Die beschlossenen Änderungen des Bundeswaldgesetzes stimmten in den wesentlichsten Punkten mit dem Gesetzentwurf überein, den Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht hatte. „Der heutige Beschluss sichert unsere bewährten Gemeinschaftsforstämter und ihr Angebot an staatliche wie auch an nichtstaatliche Forstbetriebe“, so Höfken.
Länder fordern Nachbesserung beim Gentechnikgesetz
„Ein bundesweites Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen wird durch den neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung stark erschwert: Ein solches Gesetz kann zu einem Flickenteppich anstatt zu einer einheitlichen Lösung führen und macht die gentechnische Kontamination durch die Hintertüre möglich“, sagte Höfken. Mittlerweile liege der dritte Entwurf der Bundesregierung vor, der weiterhin eklatante Schwächen aufzeige, so die Ministerin. „Daher halten Rheinland-Pfalz sowie die Mehrheit der Bundesländer eine Nachbesserung für dringend notwendig und haben heute eine kritische Stellungnahme zur Änderung des Gentechnik-Gesetzes beschlossen“, erklärte Höfken.
Bundeseinheitliche Regelung für umweltgerechte und praktikable Entsorgung von HBCD-Dämmstoffen auf den Weg gebracht
Die Bundesländer sind inhaltlich dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen gefolgt, der den umweltgiftigen Stoff HBCD zwar von der Einstufung als „gefährlichen Abfall“ ausnimmt, aber die umweltgerechte Entsorgung und deren Nachvollziehbarkeit weiter sicherstellt. Die Länder haben sich auf eine Befristung von einem Jahr geeinigt, wie von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. „Das ist ein tragbarer Kompromiss. So können wir eine sichere, umweltgerechte, bundeseinheitliche Lösung finden. HBCD ist und bleibt nach der POP-Verordnung ein „gefährlicher Stoff“ und muss „zerstört“, also ordnungsgemäß verbrannt werden. Das muss gewährleistet und nachvollziehbar sein“, betonte Höfken. Die Vielzahl unterschiedlicher Ländererlasse sei weder rechtssicher noch für viele länderüberschreitend arbeitende Handwerksbetriebe praktikabel.
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken will sich am Freitag im Bundesrat gemeinsam mit dem Saarland für eine bundeseinheitliche Regelung zur Entsorgung von HBCD-Dämmstoffen einsetzen. Die seit Oktober geltende Abfallverzeichnisverordnung soll um eine Sonderregelung ergänzt werden, die HBCD als nicht gefährlichen Abfall einstuft. Die Ergänzung erleichtere den Umgang mit HBCD-haltigen Abfall, halte umweltverträgliche Entsorgungswege zum Beispiel in Zementwerken offen und werde Umwelt, Entsorgern und Handwerkern gleichermaßen gerecht, so Höfken. Denn die Bestimmungen für umweltgefährliche sogenannte POP-Stoffe blieben damit weiter bestehen. „Wichtig ist, dass am Ende die sichere und ordnungsgemäße Verbrennung des umweltschädlichen Stoffes HBCD gewährleistet bleibt. Damit wollen wir erreichen, dass eine praktikable und umweltgerechte Entsorgung von HBCD-Abfällen nicht nur im eigenen Land sondern bundesweit geregelt wird“, so Höfken.
Vertreter des Handwerks und der Entsorgungsbetriebe in Rheinland-Pfalz begrüßten heute bei einem Gespräch in Mainz die Initiative des Ministeriums für eine bundeseinheitliche Sonderregelung zu HBCD. Gemeinsam mit Ministerin Höfken und Staatssekretär Griese sprachen sie sich einheitlich für die geplante Bundesratsinitiative als beste und praktikabelste Lösung aus.
HBCD ist als persistenter organischer Schadstoff (POP) umweltschädlich und muss daher aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt werden. Das geht nur durch Vermischung und anschließender Verbrennung von HBCD unter definierten Bedingungen. Schädliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt durch die Vermischung und Verbrennung sind nicht zu befürchten. In Rheinland-Pfalz wurde durch einen Erlass die Voraussetzung für die Vermischung erleichtert. Damit können HBCD-haltige Dämmstoffe in entsprechend genehmigten Aufbereitungsanlagen auch mit ungefährlichen Abfällen gemischt werden, solange die HBCD-Materialien erfasst und schadlos verbrannt werden. Eine entsprechende bundesweite Regelung hatte Rheinland-Pfalz bereits auf der letzten Umweltministerkonferenz gefordert. „Die Umweltministerkonferenz war sich einig, dass eine umweltunschädliche Zerstörung von HBCD-haltigen Abfällen in Deutschland wieder flächendeckend zu realistischen Preisen erfolgen müsse“, so Höfken.
Die DB Netz AG hat angekündigt, die Messstation in Leutesdorf zur Ermittlung des gesundheitsschädlichen Bahnlärms im Mittelrheintal abzubauen. „Diese Nachricht ist besonders pikant, da wir das Unternehmen einerseits mehrfach aufgefordert haben, uns die Messdaten zur Verfügung zu stellen. Andererseits verweigert uns die DB Netz AG die Unterstützung, unsere eigenen Messungen zu verbessern. Durch den Abbau der Station wird uns nun die Möglichkeit genommen, den tatsächlichen akustischen Zustand der Güterzüge im Mittelrheintal nachzuweisen“, sagte Griese heute in Mainz. Das Umweltministerium fordere das Unternehmen nun auf, umgehend zur Transparenz bei der Ermittlung des Bahnlärms an dieser wichtigen Strecke beizutragen, erklärte der Staatssekretär.
Die Messtechnik der Station Leutesdorf ist in der Lage, für jeden einzelnen Wagen der vorbeifahrenden Güterzüge festzustellen, ob die Bremsen bereits auf Flüsterbremsen umgerüstet sind. Auch lässt sich ermitteln, ob einzelne Räder Schäden aufweisen, die zu zusätzlichem Lärm führen. „Um zu überprüfen, wie viele Güterwaggons umgerüstet wurden, wollen wir unsere Messstation in Oberwesel mit dieser Messtechnik ausbauen“, erläuterte Griese. „Die DB Netz AG verweigert uns jedoch auch nach mehrfacher Aufforderung die Umrüstung dieser Station.“ Als Eigentümer des Schienennetzes obliegt die Zustimmung dem Unternehmen.
„Wir akzeptieren es nicht, dass die DB Netz AG einerseits die Messstation in Leutesdorf abbaut und uns die Bahnlärmdaten nicht übermittelt sowie andererseits bei der Umrüstung unserer Station in Oberwesel in Verweigerungshaltung verfällt“, sagte der Umweltstaatssekretär. Der Bahnlärm von Güterzügen beeinträchtige die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen im Mittelrheintal. Daher setzt sich das Umweltministerium seit langem für den Lärmschutz entlang der Nord-Süd-Linie ein.
Zum Hintergrund:
Im Dezember 2015 hatte eine Mehrheit der Länder im Bundesrat der rheinland-pfälzischen Initiative für mehr Lärmschutz an der Schiene zugestimmt und die Bundesregierung aufgefordert, endlich wirksame gesetzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms auch an Bestandsstrecken zu ergreifen. Das Umweltministerium forderte die Bundesregierung unter anderem auf, die im Koalitionsvertrag versprochene Gesetzesänderung umzusetzen, wonach ab Ende 2020 keine lauten Güterwagen mehr in Deutschland und damit auch nicht im Mittelrheintal eingesetzt werden dürfen, und dieses Verbot durch Messstationen zu überwachen.
Rheinland-Pfalz ergreift mit einem aktuellen Erlass erneut die Initiative, um die umweltgerechte Entsorgung von HBCD-Dämmstoffen zu sichern und die angespannte Situation in der Bau- und Entsorgungsbranche zu entschärfen. „Die sichere und vollständige Beseitigung des umweltschädlichen Stoffes HBCD muss gewährleistet sein. Gleichzeitig zeigen unsere Regelungen praktikable Wege der Entsorgung - auch für große unvermischte Mengen HBCD-haltiger Dämmstoffe, sogenannter Monochargen“, gab Umweltministerin Ulrike Höfken heute am Rande der Umweltministerkonferenz in Berlin bekannt. Der aktuelle Erlass kläre daher noch verbliebene Probleme, die bei der Entsorgung von unvermischten HBCD-Dämmmaterialien gemeldet werden, wie sie zum Beispiel bei Dachdeckerarbeiten anfallen. Die Regelung umfasst eine Ausnahme des sogenannten Vermischungsverbots. Damit können HBCD-haltige Dämmstoffe auch in entsprechend genehmigten Aufbereitungsanlagen mit ungefährlichen Stoffen gemischt werden, solange die HBCD-Materialien erfasst und am Ende schadlos verbrannt werden. So sei sowohl die Rückverfolgbarkeit der Entsorgung gesichert als auch die Verbrennung in entsprechenden Anlagen vorgeschrieben, sagte Höfken.
Auch die Umweltministerkonferenz war sich einig, dass eine umweltunschädliche Zerstörung von POP-haltigen Abfällen in Deutschland rasch wieder flächendeckend zu realistischen Preisen ermöglicht werden müsse. „Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften Immissionsschutz sowie Abfall werden beauftragt, sich mit der Problemstellung und Lösungen intensiv zu beschäftigen“, berichtete Höfken.
Seit 1. Oktober gilt das Flammschutzmittel HBCD in Deutschland als gefährlich und muss deshalb besonders überwacht werden. HBCD ist als persistenter organischer Schadstoff (POP) umweltschädlich und muss daher aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt werden. Das geht nur durch Verbrennung, unter definierten Bedingungen und bestimmten Mengenanteilen von HBCD. „Die Einstufung als gefährlicher Stoff ermöglicht es, dies zu überwachen und ist deshalb sinnvoll. Daneben muss die Entsorgung aber auch durch praktikable Lösungen gesichert sein“, so Höfken. Der Erlass regelt, unter welchen Bedingungen HBCD mit ungefährlichen Stoffen gemischt werden kann. So kann die Einstufung als „nicht gefährlicher Abfall“ erreicht werden. Schädliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt durch die Aufbereitung sind nicht zu befürchten.
In Rheinland-Pfalz stehen für die HBCD-haltigen Materialien drei von vier Müllverbrennungsanlagen zur Verfügung, weil sie - mit Ausnahme der Anlage in Pirmasens - bereits über eine entsprechende Zulassung verfügen. Der Erlass klärt, dass Bauabfälle mit weniger als 0,5 Kubikmeter pro Tonne oder rund 25 Volumenprozent HBCD-haltigem Dämmmaterial wie bisher als nicht gefährlicher Abfall in allen Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden können.
„Die von Bund und Ländern in einer Arbeitsgruppe vereinbarten Eckpunkte zur Umsetzung nationaler Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen werden mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf nicht erfüllt“, kritisierte Umweltministerin Ulrike Höfken heute den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Gentechnikgesetzes. „Die Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz wünschen sich Sicherheit, dass Lebensmittel und Umwelt gentechnikfrei sind. Nicht nur für den Ökolandbau, sondern für alle Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, dass ein bundesweites Anbauverbot gilt und nicht Landesgrenzen zu fragwürdigen Regelungen führen“, sagte Höfken. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hatte gemeinsam mit anderen Landesministerien mit einer Stellungnahme und einem offenen Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt die Einhaltung der vereinbarten Eckpunkte eingefordert. „Es ist mir unverständlich, warum auf keinen unserer Vorschläge eingegangen wurde. Der heute verabschiedete Gesetzentwurf lässt gentechnische Kontamination durch die Hintertür zu“, so die Umweltministerin.
Der Gesetzentwurf legt die Zuständigkeit für ein Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen zwar auf die Bundesebene und kommt damit der Forderung der Bundesländer im Grundsatz nach. „Allerdings stellt der Entwurf dem nationalen Anbauverbot riesige Hindernisse in den Weg“, erklärte die Umweltministerin. Zusätzlich verlagert er die Begründungslast für die Verbote wieder vollständig auf die Länder.
Selbst wenn ein nationales Anbauverbot ausgesprochen werde, sehe das Gesetz noch eine weitere Hintertür für die Gentechnik vor. Sobald ein Land mitteilt, dass in seinem Hoheitsgebiet wieder der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen werden soll, kann das Bundeslandwirtschaftsministerium ohne Zustimmung des Bundesrates aktiv werden. „Das bedeutet, dass ein nationales Anbauverbot durch ein einziges Land jederzeit unterlaufen werden kann. Die Mehrheitsentscheidung kann damit ausgehebelt werden, ohne dass sich die benachbarten Bundesländer vor den Folgen für die eigene Landwirtschaft wehren können“, sagte Höfken. Damit sei genau das möglich, was durch das bundesweite Verbot verhindert werden sollte: Ein Flickenteppich von Einzel-Länder-Zulassungen von gentechnisch veränderten Pflanzen und damit ein Risiko der Verunreinigung für die gesamte konventionelle und ökologische Landwirtschaft, die weitere Lebensmittelkette und unsere Umwelt, kritisierte Höfken die Neuregelung. Außerdem sei der verabschiedete Gesetzentwurf ein Angriff auf die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Änderung der deutschen Abfallverzeichnisverordnung zum 30. September 2016 hat bundesweit zu Diskussionen mit Industrie, Entsorgern und Handwerksbetrieben geführt. Durch die Änderung hat der Gesetzgeber alte, mit dem Flammschutzmittel HBCD belastete Dämmstoffplatten aus Polystyrol als gefährlichen Abfall klassifiziert. In manchen Bundesländern sind die Entsorgungswege damit nicht mehr eindeutig geregelt. „Das gilt aber nicht für Rheinland-Pfalz“, betont Umweltstaatssekretär Thomas Griese. „In Rheinland-Pfalz hat sich der Abfallentsorgungsweg von Styropor durch die neue Rechtslage nicht verändert. Für die HBCD-haltigen Materialien stehen wie bisher die meisten Müllverbrennungsanlagen zur Verfügung, weil sie - mit Ausnahme der Anlage in Pirmasens - bereits über eine entsprechende Zulassung verfügen. Außerdem können Bauabfälle mit geringen Mengen an HBCD-haltigen Dämmmaterialien als nicht gefährlicher Abfall in allen Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden“, so Griese.
Zur Klarstellung hat das Umweltministerium heute mit einem Erlass „Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe aus Polystyrol“ die Abfallbehörden nochmals informiert. „Die berichteten Entsorgungsprobleme insbesondere für Handwerksbetriebe, dass Abfallwirtschaftsbetriebe oder private Entsorgungsunternehmen die Annahme verweigerten, haben nichts mit der aktuellen Änderung der rechtlichen Grundlage zu tun. Wir möchten den Handwerksbetrieben und Privatleuten Sicherheit geben, dass ihre styroporhaltigen Abfälle weiterhin entsorgt werden können“, erläutert Griese.
Der Erlass verdeutlicht, dass HBCD-haltige Dämmplatten nicht an der Baustelle getrennt werden müssen, da die Entsorgung in jedem Fall über thermische Verwertung erfolgen wird. Bauabfälle mit weniger als 0,5 Kubikmeter pro Tonne oder rund 25 Volumenprozent HBCD-haltigem Dämmmaterial können wie bisher als nicht gefährlicher Abfall in allen Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden.
Heutige Dämmstoffplatten aus Polystyrol oder Polyurethan enthalten laut Herstellern keine HBCD-haltigen Flammschutzmittel mehr. „Um die Energiewende weiter voranzutreiben, ist das Dämmen von Gebäuden ein ganz entscheidender Aspekt zur Energieeinsparung. Noch besser als das Dämmen mit Stoffen auf Rohölbasis, ist der Einsatz von nachwachsenden Dämmstoffen. Das ist umweltfreundlich und in der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus weniger kostenintensiv“, resümiert Griese.
Auf der Website des Umweltministeriums sind der Erlass „Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe aus Polystyrol“ sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema abrufbar.
https://mueef.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/kreislaufwirtschaft/abfallrecht/
„Die Messdaten zur Luftqualität in Ludwigshafen und in ganz Rheinland-Pfalz sind für alle Bürgerinnen und Bürger online zugänglich“, sagt Umweltministerin Ulrike Höfken. Sie seien unter www.luft-rlp.de abrufbar. Das Landesamt für Umwelt misst mit dem „Zentralen Immissionsmessnetz – ZIMEN“ kontinuierlich die Luftqualität im Land und ist in Ludwigshafen mit drei Messstationen vertreten: Ludwigshafen-Heinigstraße, Ludwigshafen-Oppau und Ludwigshafen-Mundenheim. Die Standorte in Ludwigshafen sind so gewählt, dass für Ludwigshafen sowohl der Einfluss der Großindustrie als auch der Immissionsbeitrag des Straßenverkehrs ermittelt und beurteilt werden kann. Die erhobenen Messdaten werden annähernd zeitgleich veröffentlicht und sind dauerhaft online. Für jede einzelne Messstation können sowohl die aktuellen Messergebnisse als auch die Messdaten zurückliegender Messungen eingesehen werden. Die Stationen untersuchen die Luft nach den Anforderungen der Luftqualitätsrichtlinie. Gemessen werden Stickoxide, Kohlenmonoxid, Feinstäube, Ruß und Kohlenwasserstoffe. Damit werden auch die typischen Brandgasbestandteile erfasst.
Alle drei ZIMEN-Stationen in Ludwigshafen haben während des Brandes und nach Abklingen des Brandes auf dem BASF-Gelände keine Überschreitung der Luftgrenzwerte ermittelt. Auch die Messdaten der Stationen Speyer, Worms und Frankenthal zeigten keine Auffälligkeiten. Allerdings sind die ZIMEN-Messstationen nicht speziell für solche Schadensereignisse installiert.
Auch die in der Rheingütestation Worms durchgeführten Überwachungsmaßnahmen am Rhein in Folge des BASF-Unfalls haben keine auffälligen Ergebnisse gezeigt. In Worms findet eine permanente Überwachung des Rheinwassers u.a. durch kontinuierlich arbeitende Biotestsysteme sowie ein tägliches Screening auf organische Spurenstoffe statt. Die BASF hat heute der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd außerdem die Analysenergebnisse der Rheinwasserproben zur Verfügung gestellt. Die Bewertung hat ergeben, dass nicht von einer Umweltgefährdung auszugehen ist.
Die Luftmessdaten sind online abrufbar unter: www.luft-rlp.de > Menüpunkt „Datenauswertung“
Umweltministerin Ulrike Höfken hat gestern das BASF-Gelände in Ludwigshafen besucht, um sich ein Bild von der Lage zu machen. „Mein Beileid und Mitgefühl gilt in diesen Stunden den Verletzten und Vermissten sowie den Angehörigen der Verstorbenen“, sagte Höfken. „Meinen besonderen Dank möchte ich den Feuerwehrleuten, den Mitarbeitern der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, der Stadt Ludwigshafen und des BASF-Krisenzentrums aussprechen, die in dieser dramatischen Situation ihre Arbeit geleistet haben“, so Höfken.
Bei ihrem Besuch kündigte die Umweltministerin auch die Bildung eines Experten-Teams bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zur Ursachenforschung der Explosion bzw. zu ihren Folgen an. Das Team bestehend aus Mitarbeitern der Gewerbeaufsicht sowie des Wasser- und Bodenschutzes wird den Anlagen- und Arbeitsschutz unter die Lupe nehmen und eigene Untersuchungen und Erhebungen bezüglich des Arbeitsschutzes vornehmen, sobald die Unfallstelle zugänglich ist. Zur Wasser-, Luft- und Bodenqualität werden Untersuchungen veranlasst. Das Experten-Team wird regelmäßig an das Umweltministerium berichten.
Im Hinblick auf die Belastung der Bevölkerung durch Luftschadstoffe ergab die Überwachung, dass keine Überschreitung der Luftgrenzwerte gemessen wurde: Das rheinland-pfälzische „Zentrale Immissionsmessnetz – ZIMEN“ ist am Standort Ludwigshafen mit drei kontinuierlich messenden Stationen vertreten. Diese haben bislang bei brandgasrelevanten Stoffen keine Grenzwertüberschreitungen in der Luft ermittelt. Auch die Messungen der BASF und der Feuerwehr Ludwigshafen haben keine Auffälligkeiten gezeigt.
Auch in den Rhein fanden keine Eintragungen durch Gefahrstoffe statt; der Sicherheitsgraben konnte die Schadstofffrachten und Löschflüssigkeiten aufnehmen. Diese werden nun in der Kläranlage aufgearbeitet, bestätigten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vor Ort.
Seit Beginn des Unglücks arbeiten Fachleute der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vor Ort und beraten als Fachbehörde im Krisenzentrum der BASF. „Die Zusammenarbeit mit der BASF erfolgt kooperativ. Von der BASF fordern wir, dass sie ein unabhängiges Sachverständigengutachten in Auftrag gibt, welches die Ursachen und Folgen der Katastrophe ermittelt“, sagte die Umweltministerin.
Heute Vormittag ereignete sich eine Explosion auf dem BASF-Gelände in Ludwigshafen. In einem ersten Schritt greifen nun die Maßnahmen des Katastrophenschutzes, die die Stadt Ludwigshafen koordiniert. Parallel zu den Katastrophenschutzmaßnahmen sind Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vor Ort und beraten als Fachbehörde im Krisenzentrum der BASF. Messungen zu Umwelteinwirkungen sind im Moment noch nicht möglich, da Einsatz- und Rettungskräfte den Katastrophenort abgesperrt haben. Umweltministerin Ulrike Höfken wird sich noch heute ein Bild von dem Katastrophenort machen. „Oberstes Ziel hat jetzt der Schutz der Belegschaft, der Bevölkerung und der Umwelt“, so Höfken. „Dazu stehen wir mit der BASF in engem Kontakt,“ sagt die Umweltministerin.
In einem offenen Brief kritisieren die grünen Umwelt- und Agrarministerinnen und -minister den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt
„Der Gesetzentwurf von Bundesminister Christian Schmidt ist ein Rückschritt und eine Abkehr vom bisherigen Kurs: Wir hatten uns im Frühjahr dieses Jahres bereits grundsätzlich auf Eckpunkte mit ihm verständigt. Mit dem besprochenen Kompromiss hätten wir eine bundeseinheitliche Lösung für das Anbauverbot gentechnischer veränderter Pflanzen (GVO) in Deutschland umsetzen können. Umso mehr sind wir verwundert über den nun vorgelegten Entwurf“, sagte die für Gentechnik zuständige rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken zum Gesetzentwurf aus Berlin. „Gentechnisch veränderte Pflanzen stellen eine Gefahr für die Biodiviersität und Artenvielfalt im ganzen Land dar. Darum sollten isolierte Vorgehensweisen einzelner Bundesländer verhindert werden.“
In einem offenen Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister zeigen sich die grünen Umwelt- und Agrarministerinnen der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen enttäuscht über den vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem zukünftig der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland geregelt werden soll.
„Der jetzt den Ländern vorgelegten Gesetzentwurf baut unnötige Hürden für das Anbauverbot auf. Zusätzlich verlagert er die Begründungslast für die Verbote wieder vollständig auf die Länder. Damit ist eine bundeseinheitliche Lösung wieder in weite Ferne gerückt und ein Flickenteppich an einzelnen Länderregelungen wird wieder wahrscheinlicher“, kritisieren die Ministerinnen und Minister in ihrem Brief an den Bundesminister.
Der Streit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der sogenannten EU-Opt out-Richtlinie währt bereits seit längerem. Die Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, ihr Hoheitsgebiet vom GVO-Anbau auszunehmen zu lassen bzw. den Anbau zu verbieten. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der den Bund in der Verantwortung für ein bundeseinheitliches und rechtssicheres Anbauverbot sah. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Agrarministerkonferenz mit Vertretern des Bundeslandwirtschaftsministeriums war im Frühjahr 2016 dann ein Kompromiss ausgearbeitet worden, der sowohl von der Agrar- als auch der Umweltministerkonferenz getragen wurde. Der nun vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf trägt diesem Punkt in wesentlichen Punkten nicht Rechnung.
„Das Land hat eine kurzfristige Inspektion der TDI-Anlage in Ludwigshafen beschlossen. Die Untersuchung wird innerhalb der nächsten zwei Wochen erfolgen und die Anlagensicherheit, den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Genehmigungskonformität in den Fokus nehmen“, sagt Umweltministerin Ulrike Höfken. Für die Umweltbehörden des Landes habe der Schutz von Mensch und Umwelt oberste Priorität, so Höfken.
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium war gestern im Gespräch mit den Verantwortlichen der BASF. Anlass war ein Zwischenfall in der Anlage im Sommer dieses Jahres sowie eine aktuelle Presseberichterstattung. In dieser wurde ein angeblich von einem BASF-Mitarbeiter veröffentlichtes internes Papier zitiert, das den Umgang des Unternehmens mit den Behörden in Frage stelle.
Bei einem Vorfall Mitte Juni ist in der neuen Anlage eine kleine Menge des giftigen Phosgen-Gases ausgetreten. Da es bei dem Zwischenfall nach den Angaben der BASF keine schädlichen Umwelteinwirkungen und keine verletzten Personen gab, bestand für die BASF keine rechtliche Meldepflicht.
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium ist anlässlich einer aktuellen Presseberichterstattung im Gespräch mit den Verantwortlichen den BASF. „Es ist wichtig, dass zwischen Behörden und der BASF auch weiterhin eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit besteht. Öffentlichkeit und Behörden wie das Umweltministerium wurden durch die BASF auch über kleinere Vorfälle stets schnell und offen informiert“, so Umweltministerin Ulrike Höfken. Daher sei man über einen aktuellen Bildzeitungsartikel zu einem Phosgen-Vorfall im Juni irritiert, so die Ministerin. Darin wird ein angeblich von einem BASF-Mitarbeiter veröffentlichtes internes Papier zitiert, das den Umgang des Unternehmend mit den Behörden in Frage stelle.
Um diese Fragen zu klären, stehe das Umweltministerium im Gespräch mit der BASF. „Wir sind sicher, dass sich die Aussagen im Presseartikel aufklären lassen und begrüßen es, dass die BASF den Aussagen entschieden nachgehen will“, so Höfken.
Im vorliegenden Fall war rechtlich eine Meldepflicht an die Behörden nicht gegeben, da es keine schädlichen Umwelteinwirkungen und keine verletzten Personen gab. „Die Umweltbehörden des Landes verfolgen strikt die Zielsetzung des Schutzes von Mensch und Umwelt – in konstruktiver Zusammenarbeit mit der BASF und anderen Unternehmen.“, sagte die Ministerin.
Die Eröffnung des neuen Gotthard-Basistunnels ist der erste Schritt für die neue Nord-Süd-Verbindung im Güterverkehr, die auch durch das Mittelrheintal führt. Umweltministerin Ulrike Höfken und Wirtschaftsminister Volker Wissing setzen sich gemeinsam dafür ein, dass es im Mittelrheintal leiser wird und nicht lauter.
„Wir arbeiten in der Landesregierung mit vereinten Kräften daran, dass das Mittelrheintal vom Bahnlärm spürbar entlastet wird“, teilen Umweltministerin Ulrike Höfken und Wirtschaftsminister Volker Wissing mit Blick auf die Eröffnung des neuen Gotthard-Basistunnels am heutigen Mittwoch mit. Die Minister bekräftigten die Vereinbarung im Koalitionsvertrag: „Sollte sich der Bahnlärm im Mittelrheintal absehbar bis 2020 nicht halbieren, werden wir uns für ein Fahrverbot lauter Güterzüge spätestens ab 2020 einsetzen.“
Im Dezember 2015 hatte eine Mehrheit der Länder im Bundesrat der rheinland-pfälzischen Initiative für mehr Lärmschutz an der Schiene zugestimmt und die Bundesregierung aufgefordert, endlich wirksame gesetzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms auch an Bestandsstrecken zu ergreifen.
Der Basistunnel ist ein entscheidender Bestandteil der Nord-Süd-Trasse für den Güterverkehr, die auch durch das Mittelrheintal führt. Wenn die dazugehörige Gleisstrecke nach dem Jahr 2035 ausgebaut ist, könnte der Zugverkehr durch das Mittelrheintal langfristig zunehmen. Höfken kündigte an, dass das Umweltministerium die Entwicklung der Zugzahlen und des Bahnlärms im Mittelrheintal mit seinen Messungen beobachten und dokumentieren werde: „Die Situation im Mittelrheintal ist jetzt schon unerträglich. Tagsüber fahren dort 100 Güterzüge durch und nachts rauben weitere 100 Züge den Anwohnern den Schlaf. Der Bahnlärm beeinträchtigt die Lebensqualität und die Gesundheit von über 30.000 Menschen in der Region.“
Verkehrsminister Wissing kündigte an, sich mit aller Kraft für den Bau einer Alternativstrecke zur Entlastung des Mittelrheintals einzusetzen. „Eine alternative Güterzugstrecke ist unabdingbar. Wir erwarten, dass die Trasse zwischen Mainz-Bischofsheim und Troisdorf im Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird. Ich werde dazu weitere Gespräche mit den beteiligten Ländern und dem Bund führen“, sagt Wissing.
Das Land unterstützt weiterhin Lösungen, die kurzfristig zur Lärmminderung beitragen. Dazu gehört die Umrüstung von Güterwagen auf lärmarme Bremsen. Bis zum Jahresende 2016 soll die Hälfte der Güterzüge damit ausgerüstet sein. „Sollte die Bahn diese Zusage nicht umsetzen, wird Rheinland-Pfalz schon vor 2020 Betriebsbeschränkungen wie Tempolimits für laute Güterzüge einfordern“, kündigten Höfken und Wissing an. Sie forderten die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochene Gesetzesänderung umzusetzen, wonach ab Ende 2020 keine lauten Güterwagen mehr in Deutschland und damit auch nicht im Mittelrheintal eingesetzt werden dürfen.
Die Minister unterstützen auch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an den beiden Strecken sowie die vom Bund angekündigte Nachsanierung bereits lärmsanierter Streckenabschnitte. Das existierende lärmabhängige Trassenpreissystem soll künftig wirksamere Anreize bieten, damit die Wagenhalter den Stand der Technik zu weiteren Lärmverminderung anwenden.
Anlässlich des „Tags gegen Lärm“ am 27. April hat Umweltministerin Ulrike Höfken auf die hohe Lärmbelastung von Kindern und Jugendlichen hingewiesen. „Menschen, die unter Gehörschäden leiden, werden immer jünger“, sagte Höfken am Dienstag in Mainz. Insbesondere sei dies auf das lange und laute Musikhören mit tragbaren Abspielgeräten sowie laute Discomusik und Rockkonzerte zurückzuführen. Die möglichen Schäden seien immens und nicht reparabel. Höfken appellierte an Kinder und Jugendliche sowie an die Erziehungsberechtigten, die Ohren zu schonen: „Musik spielt im Leben von Jugendlichen eine wichtige Rolle und soll dies auch weiterhin tun. Das Risiko für Gehörschäden sollte aber minimiert werden, indem man die Lautstärke reduziert und sich nicht einer Dauerbeschallung aussetzt“, so die Ministerin. Um für Lärmschutz zu sensibilisieren, gestalte das Landesamt für Umwelt am Mittwoch Schulstunden im Mainzer Gutenberg-Gymnasium.
Höfken verwies auf eine aktuelle Studie des bayerischen Gesundheitsministeriums, wonach 85 Prozent der Jugendlichen in der 9. Klasse tragbare Musikabspielgeräte nutzten. Jeder Dritte verwende sein Gerät so häufig und so laut, dass nach den Maßstäben im Arbeitsschutz ein riskanter Musikkonsum bestehe (80 Dezibel im Mittel über 40 Stunden). Etwa jeder Fünfte nutze sein Gerät sogar mit Mittelungspegeln über 85 Dezibel, was hoch riskant sei.
Bei einer Dauerschallbelastung oder kurzen hohen Schallpegelspitzen verbiegen sich die Haarzellen im Innenohr stark und können dauerhaft geschädigt werden. Vor allem wenn sie stark und oft gereizt werden, ermüden sie und werden gelähmt. Dies führt zu einem lärmbedingten Hörverlust. Kein Medikament und keine Therapie kann ein zerstörtes Gehör wieder heilen. Deshalb raten Experten zum Beispiel zum Tragen von Ohrstöpseln in der Disco oder auf Konzerten.
Höfken hob hervor, dass auch Lärm, der noch nicht das Hörvermögen schädige, schädliche Auswirkungen auf die Lebensqualität und die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern habe. Die Norah-Studie habe jüngst bestätigt, dass in stark von Fluglärm belasteten Gebieten Grundschulkinder langsamer lesen lernen als Kinder in ruhigen Lagen.
Umweltstaatssekretär Thomas Griese hat am Dienstag die Kommunen in Rheinland-Pfalz aufgerufen, ihre Lärmaktionsplanung voran zu bringen. Bei einer Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, Planungsbüros sowie Bürgerinnen und Bürgern im Mainzer Umweltministerium wies Griese darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz bislang weniger als 25 Prozent der lärmbetroffenen Gemeinden den von der Europäischen Union vorgeschriebenen Lärmaktionsplan auf den Weg gebracht haben. „Die Kommunen müssen sich beim Lärmschutz stärker engagieren und die Anliegen ihrer Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen“, sagte Griese.
In Rheinland-Pfalz seien mindestens 112.000 Menschen allein durch den Straßenverkehr Lärmpegeln ausgesetzt, die langfristig die Gesundheit beeinträchtigen: „Zum Schutz ihrer Gesundheit und ihrer Lebensqualität haben die Menschen einen Anspruch darauf, dass die Kommunen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms ergreifen.“ Das können zum Beispiel Tempolimits sein, geräuscharme Fahrbahnbeläge oder die Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs. Die Landesregierung unterstütze dieses Engagement unter anderem durch die Erstellung von Lärmkarten, Pilotprojekten zu Tempo 30 und Beratung.
Zu dem Workshop in Mainz hatte das Mainzer Umweltministerium gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium, dem Umweltbundesamt und dem Arbeitsring Lärm der Deutschen Akustischen Gesellschaft eingeladen. „Mit Nordrhein-Westfalen haben wir bereits etliche Beschlüsse der Umweltministerkonferenz initiiert. Diese Zusammenarbeit wollen wir vertiefen und damit Impulse für die kommunale Lärmaktionsplanung setzen“, erklärte Staatssekretär Griese.
Zur Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie waren lärmbetroffene Kommunen verpflichtet, bis spätestens Juli 2013 Lärmaktionspläne aufzustellen, die auf Lärmkarten basieren. Gemeinden, die dem nicht nachgekommen sind, sollten dies möglichst schnell nachholen. In Rheinland-Pfalz leiden der Lärmkartierung des Landes zufolge Bürgerinnen und Bürger in insgesamt 158 Städten und Gemeinden unter Lärm. Davon haben bislang nur 32 Gemeinden Lärmaktionspläne vorgelegt.
Um die kommunale Lärmaktionsplanung voran zu treiben, hat Umweltministerin Ulrike Höfken 2012 den „Runden Tisch Lärm“ ins Leben gerufen und Pilotprojekte zum kommunalen Lärmschutz gestartet, darunter die erfolgreichen Tempo 30-Projekte in Herxheimweyher und Mainz. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung den Spielraum der Kommunen zur Anordnung unter anderem von Tempo 30 zum Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen in einer zwischen MULEWF und ISIM abgestimmten Handreichung erweitert: Tempo 30 kann zum Beispiel in Mischgebieten schon ab Lärmpegeln von tagsüber 64 und nachts 54 Dezibel angeordnet werden. Ab 70 Dezibel (nachts 60) verkleinert sich der Ermessensspielraum der Behörden zugunsten der Lärmbetroffenen und tendiert in Richtung Null.
Staatssekretär Griese wies darauf hin, dass Deutschland aufgrund der Defizite bei der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie von Seiten der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren drohe. „Um dies zu vermeiden, müssen auch die bundesrechtlichen Grundlagen für die Lärmaktionsplanung geändert werden“, so Griese. Rheinland-Pfalz fordere vom Bund dauerhafte Finanzmittel für Lärmschutzmaßnahmen sowie verbindliche Lärmgrenzwerte.
Die neue Messtechnik ist in der Lage, für jeden einzelnen Wagen vorbeifahrender Güterzüge festzustellen, ob die Bremsen bereits umgerüstet sind. Auch lässt sich feststellen, ob einzelne Räder Schäden aufweisen, die zu zusätzlichem Lärm führen. Diese Technik sei im Auftrag DB Netz AG bereits im Einsatz, berichtete Griese. Argumente, dass die Technik Sicherheitsprobleme aufwerfe, könnten daher kaum nachvollzogen werden. Dem Einwand der Bahn, dass Messkonzepte einzelner Länder nicht aufeinander abgestimmt sind, entgegnete der Staatssekretär: „Langfristig ist ein bundesweites Messnetz einzelnen Station vorzuziehen. Das darf aber nicht als Argument dienen, diese Messungen gar nicht zu betreiben - zumal es beim Bund auch nach mehrfacher Aufforderung der Länder keine Planungen dazu gibt“, sagte Griese.
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat auf Initiative von Rheinland-Pfalz mehr Lärmschutz an der Schiene gefordert. Unter anderem fordern die Länder erneut ein unabhängiges flächendeckendes Monitoring. Bereits 2012 hat Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Beschluss der Länder zu einem Gesetzesvorschlag initiiert, der vom Bund bisher jedoch nicht umgesetzt wurde. „Damit der Lärm auch dauerhaft gemindert wird, müssen die Maßnahmen überprüft und unabhängige Messstationen betrieben werden“, so Griese.
Rheinland-Pfalz hat sich am Freitag im Bundesrat erfolgreich für mehr Lärmschutz an der Schiene eingesetzt. Eine Mehrheit der Bundesländer stimmte der rheinland-pfälzischen Initiative zu und forderte damit die Bundesregierung auf, endlich wirksame gesetzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms auch an Bestandsstrecken zu ergreifen.
„Die Länder fordern den Bund auf, zeitnah einen Gesetzentwurf für ein Durchfahrverbot lauter Güterzüge ab 2020 vorzulegen“, teilten Infrastrukturminister Roger Lewentz und Umweltministerin Ulrike Höfken am Freitag mit. Allein im Mittelrheintal, wo tagsüber 100 Güterzüge durchfahren und nachts weitere 100 Züge den Anwohnern den Schlaf rauben, beeinträchtige der Bahnlärm Lebensqualität und Gesundheit von über 30.000 Menschen. Sollten im kommenden Jahr nicht wenigstens 50 Prozent der Güterwagen auf lärmarme Bremssysteme umgerüstet sein, fordert die Länderinitiative zeitnahe Betriebsbeschränkungen wie zum Beispiel Nachtfahrverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen ab 2017 an hochbelasteten Strecken.
Minister Lewentz machte deutlich, dass die bestehenden Regelungen die Bevölkerung nicht ausreichend vor Schienenverkehrslärm schützten. Dies gelte insbesondere für ältere Strecken in der Nähe von Wohnhäusern, wenn dort Güterzüge verkehrten. Das sei zum Beispiel im Mittelrheintal und an der Mosel der Fall. „Das Mittelrheintal ist eine der am stärksten durch Schienengüterverkehrslärm belasteten Regionen in Deutschland, vermutlich auch in Europa. Für die Menschen, die dort leben, ist das eine große und zunehmend unerträgliche Belastung. Es ist daher unsere Aufgabe, eine Trendwende beim Schienenlärm für die Bürgerinnen und Bürger einzuleiten“, erklärte Lewentz.
Ministerin Höfken wies darauf hin, dass nächtliche Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge grundsätzlich mit europäischem und nationalem Recht vereinbar seien. Dies sei das Ergebnis einer Studie der Universität Passau, die ihr Haus bereits 2013 in Auftrag gegeben hatte. Die Initiative weise daher auch den Plan der EU-Kommission zurück, Durchfahrtverbote über das Jahr 2020 hinaus zu verzögern. „Damit der Lärm auch dauerhaft gemindert wird, sollte die Umsetzung solcher Betriebsbeschränkungen sowie die Überprüfung ihrer Wirksamkeit durch unabhängige Messstationen mit Nachdruck betrieben werden“, so Ministerin Höfken.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Länder sei die Entwicklung lärmarmer Technologien im Schienenverkehr. „Güterzüge könnten prinzipiell so leise fahren wie moderne Personenzüge“, erklärte Höfken. Deshalb ziele die Bundesratsinitiative auch darauf ab, finanzielle Anreize für die technische Entwicklung zu schaffen. „Die Umrüstung auf leise Verbundstoffbremssohlen kann nicht das Ende der Lärmminderung sein. Der Stand der Technik geht wesentlich weiter, seine Anwendung ist zumutbar“, ergänzte Lewentz. Dazu werde die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein EU-weites lärmabhängiges Bonussystem für die Trassennutzung
Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat heute zum besseren Schutz gegen Flug- und Bahnlärm zwei Landesinitiativen im Bundesrat vorgestellt. „Verkehrslärm beeinträchtigt die Lebensqualität und die Gesundheit vieler Menschen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt sich seit Jahren konsequent auf unterschiedlichen Ebenen dafür ein, die belastenden Auswirkungen des Verkehrslärms auf ein verträgliches Maß zu begrenzen und damit den Menschen zu helfen“, sagte die Ministerpräsidentin.
Mit dem ersten Antrag schlägt Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Hessen und Baden-Württemberg in der Länderkammer einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz gegen Fluglärm vor. „Wichtigstes Anliegen der Gesetzesänderung ist es, Luftfahrtbehörden und Flugsicherungsorganisation zu verpflichten, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm insgesamt stärker zu berücksichtigen. Ziel ist es, dass der Fluglärm generell reduziert wird und nicht lediglich wie bisher auf die Vermeidung von unzumutbarem Fluglärm hingewirkt wird“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Der Gesetzentwurf will die An- und Abflüge stärker am Lärmschutz orientieren und behält zugleich die Erfordernisse der Luftverkehrswirtschaft im Blick“, ergänzte Infrastrukturminister Roger Lewentz. Um teilweise erhebliche Lärmbelästigungen durch Übungen von Kunstfliegern zu begrenzen, sieht die Initiative vor, dass Kunstflüge künftig nicht mehr unter 600 Meter Flughöhe und nur noch in einem Abstand von mehr als zwei Kilometern von Wohnbebauung zulässig sein soll.
„Ein wichtiger Teil der Gesetzesinitiative ist auch Transparenz und eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit“, betonte Umweltministerin Ulrike Höfken. Sie verwies auf die jüngst vorgelegte NORAH-Studie, wonach Fluglärm die Menschen so stark belästige wie Straßenverkehrs- oder Bahnlärm mit etwa 100-fach höherer Intensität: „NORAH zeigt, dass eine Nachtruhe von 23 bis 5 Uhr nicht ausreicht.“ Ziel der Bundesratsinitiative sei deshalb auch ein besserer Schutz der Nachtruhe, so Höfken.
Ministerpräsidentin Dreyer betonte, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um eine überparteiliche Einigung handelt und empfahl den weiteren Ländern und dem Bund, sich diesem Vorschlag anzuschließen.
Der zweite Antrag der Landesregierung will den Lärmschutz an Schienenwegen verbessern. „Schienenverkehrslärm, vor allem von Güterzügen, beeinträchtigt viele Menschen zum Bespiel im Mittelrheintal und an der Mosel“, so die Ministerpräsidentin. Die Entschließung dringt vor allem darauf, dass umgehend ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Nachtfahrverbote, greifen, falls bis 2016 nicht wenigstens 50 Prozent der Güterwagen auf lärmarme Bremssysteme umgerüstet sind. „Der Bund soll zudem rasch ein generelles Durchfahrtsverbot für laute Güterwagen ab 2020 verfügen und Pläne der EU-Kommission ablehnen, die ein Durchfahrtverbot für laute Güterwagen über das Jahr 2020 hinaus weiter verzögern“, betonte Lewentz. Ministerin Höfken unterstrich: „Damit der Lärm auch dauerhaft gemindert wird, sollte die Einhaltung solcher Betriebsbeschränkungen sowie deren Wirkung durch Messstationen überprüft werden.“ Sie forderte zudem ein Gesamtkonzept, das den Lärm aller Quellen betrachte und verbindliche Grenzwerte vorgebe, die sich an der Gesundheit der Menschen orientieren.
Mit mehreren Gesetzes- und Entschließungsanträgen hat die Landesregierung in der Vergangenheit auf eine Änderung der rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm hingewirkt. So konnte zum Beispiel 2013 erreicht werden, dass der sogenannte „Schienenbonus“ abgeschafft und die Zuständigkeit für Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes von den Kommunen an das Eisenbahn-Bundesamt übertragen wird. Bereits drei Jahre vorher hat die Landesregierung maßgeblich an einer Entschließung mitgewirkt, die bereits auf die europäischen Vorschriften für den Fahrzeuglärm (TSI Noise) wie auch auf lärmabhängige Trassenpreissysteme abzielte.
Die „Zukunft des Diesel“ hat Umweltstaatssekretär Thomas Greise heute im Rahmen der Reihe „Mittwochs im MULEWF“ im Mainzer Umweltministerium mit Experten diskutiert. „Wir müssen die Luftqualität in den Städten verbessern und damit die Gesundheit der Bevölkerung schützen“, betonte Griese. Der VW-Abgasskandal habe die Defizite bei der Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte im Straßenverkehr klar aufgezeigt. Die Bundesregierung müsse sich dringend für neue, realitätsnahe Typgenehmigungsverfahren sowie mehr Marktüberwachung einsetzen und Verstöße von Herstellern gegen die Abgasstandards intensiver verfolgen. Die Experten seien sich einig: „Der Diesel muss sauberer werden.“ Emissionsgrenzwerte müssten auch im Realbetrieb und nicht nur in Prüfverfahren eingehalten werden. „Gleichzeitig müssen wir alle Möglichkeiten zur Reduktion des Stickoxidausstoßes im Straßenverkehr ausschöpfen“, sagte der Staatssekretär bei der Diskussion, an der auch Lars Mönch vom Umweltbundesamt, Holger Krahmer von der Adam Opel AG und Nicola Toenges-Schuller von dem Verkehrsgutachter AVISO GmbH teilnahmen.
In den deutschen Innenstädten werden die Stickoxid-Grenzwerte vielerorts überschritten, so auch an stark verkehrsbelasteten Standorten in Mainz, Ludwigshafen und Koblenz. Als wichtigste Ursache dafür gelten die Emissionen der Dieselfahrzeuge. „Die Länder haben die Bundesregierung bei der jüngsten Umweltministerkonferenz aufgefordert, ihnen zügig Instrumente zur Reduktion der Luftschadstoffe im Straßenverkehr an die Hand zu geben“, so Griese. Geprüft werden sollen neben der verstärkten Förderung alternativer Antriebe wie Elektromobilität eine emissionsabhängige City-Maut, eine stärkere emissionsabhängige Maut-Differenzierung bei Lastwagen und eine neue Kennzeichnung für Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß. Prüfen soll der Bund nach dem Willen der Länder auch die Einführung einer stufenweisen Angleichung der Steuersätze für Otto- und Dieselkraftstoff. Griese: „Dabei muss sichergestellt werden, dass für alle Maßnahmen sozialverträgliche Regelungen zur Nachrüstung des Altbestands bzw. zum Bestandschutz getroffen werden. Keine Maßnahme darf zu Lasten der Verbraucher gehen.“
Mit einer Bundesratsinitiative will Rheinland-Pfalz den Lärmschutz an Schienenwegen verbessern. „Schienenverkehrslärm, insbesondere von Güterzügen, beeinträchtigt die Lebensqualität und die Gesundheit vieler Menschen“, so Infrastrukturminister Roger Lewentz und Umweltministerin Ulrike Höfken nach der Zustimmung des Ministerrats zu der Initiative in der Länderkammer. Die kürzlich veröffentlichte umfangreiche Norah-Studie habe erneut die gesundheitsschädliche Wirkung von Bahnlärm bestätigt. Das Land setzte sich seit vielen Jahren mit Nachdruck dafür ein, dass die Bahnlärmbelastung der betroffenen Menschen insbesondere im Mittelrheintal reduziert werde.
Die Initiative dringt vor allem darauf, dass umgehend ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Nachtfahrverbote, greifen, sollten 2016 nicht wenigstens 50 Prozent der Güterwagen auf lärmarme Bremssysteme umgerüstet sein. „Der Bund soll zudem ein generelles Durchfahrtsverbot für laute Güterwagen ab 2020 zeitnah verfügen und Pläne der EU-Kommission eindeutig ablehnen, mit denen Brüssel darauf abzielt, dass auch Deutschland eine längerfristig angedachte EU-weite Regelung von Vorgaben abwarten soll“, betonte Lewentz. Daneben wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein nationales und EU-weites lärmabhängiges Bonussystem für die Trassennutzung einzusetzen.
Ministerin Höfken: „Lärm ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit, der Bund muss hier dringend handeln“, Höfken forderte ein Gesamtkonzept, das den Lärm aus allen Quellen betrachtet und Grenzwerte vorgibt, die sich an der Gesundheit und dem Wohlbefinden des Menschen orientieren. Auf eine Gesetzesinitiative von Rheinland-Pfalz hin sei das Eisenbahn-Bundesamt seit Jahresbeginn verpflichtet, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen. Dazu zählten auch das Mittelrhein- sowie das Moseltal. “Wir fordern den Bund auf, das Instrument der Lärmaktionsplanung so einzusetzen, dass die Bevölkerung vor Ort wirksam vor Lärm geschützt wird. Außerdem müsse die tatsächliche Lärmreduzierung durch die Umrüstung mit einem unabhängigen Schienenlärm-Monitoring überprüft werden. Wir brauchen dazu ein bundesweites Messnetz, mit dem der reale akustische Zustand der Güterwagen erfasst und die Einhaltung von Betriebsbeschränkungen überprüft werden können“, betonte Höfken.
„Rheinland-Pfalz hat bereits mit mehreren Initiativen zur Verbesserung des Lärmschutzes im Schienenverkehr beigetragen“, so Lewentz. So konnte unter anderem erreicht werden, dass der sogenannte „Schienenbonus“ (Besserstellung des Schienenverkehrs bei der Festlegung von Lärmgrenzwerten gegenüber Straßenverkehr um fünf Dezibel) abgeschafft wurde. Rheinland-Pfalz hat auch frühzeitig die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems verlangt und dringt jetzt auf weitere Verbesserungen daran, damit eine Lärmminderung entsprechend dem Stand der Technik mit Anreizen angestoßen wird. So solle über die Verbundstoffbremssohlen hinaus weitere lärmarme Technik entwickelt und eingesetzt werden, so die Minister.