Masterplan Medizinstudium 2020
Am 31. März 2017 haben die Gesundheits- und Wissenschaftsministerinnen und Minister von Bund und Ländern zusammen mit Vertretern der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Masterplan Medizinstudium 2020 verabschiedet. Dieser enthält zahlreiche Maßnahmen, die die künftige Auswahl der Medizinstudierenden, die Inhalte des im Medizinstudium vermittelten Wissens sowie ganz generell eine Stärkung der Allgemeinmedizin im Medizinstudium zum Ziel haben.
Beispiele für das umfangreiche Maßnahmenpaket sind unter anderem eine deutliche Reduktion des Gewichtes der Abiturnote (Numerus Clausus) bei der Auswahl der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber und die Möglichkeit, die sogenannte Landarztquote auf Landesebene einzuführen: Das heißt, Studierende, die sich auf der Basis der Landarztquote künftig bewerben, verpflichten sich, nach dem Abschluss des Studiums und der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in ländlichen Regionen tätig zu werden.
Darüber hinaus sollen die Studierenden während des Studiums frühzeitiger mit Patientinnen und Patienten in Kontakt kommen und auf die spätere Tätigkeit durch kontinuierliches Erleben des Alltags in niedergelassenen Praxen vorbereitet werden. Generell soll die Menge und Ausrichtung des im Studium vermittelten Wissens überprüft werden. Außerdem sollen die Inhalte beziehungsweise Curricula der Medizinischen Hochschulen die Vermittlung von Kompetenzen in den Mittelpunkt der Lehre nehmen.
Der Masterplan Medizinstudium 2020 wird auch Auswirkungen auf ein Studium der Humanmedizin an der Universität Mainz haben. Er ergänzt die von den gesundheitspolitischen Akteurinnen und Akteuren in den zurückliegenden Jahren auf der Bundes- und der Landesebene getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der künftigen Versorgung gerade in den ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz.
Endfassung Masterplan Medizinstudium 2020 (pdf-Datei zum Downloaden)