Förderung der Organspende in Rheinland-Pfalz
Jedes Spenderorgan kann zum Lebensretter für einen Menschen auf der Warteliste werden. Mithilfe der Transplantationsmedizin können wir heute vielen Menschen das Überleben einer lebensbedrohlichen Erkrankung ermöglichen.
Die Organspende ist eine ganz persönliche Entscheidung. Sie ist ausführlich im
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
(Transplantationsgesetz - TPG) vom 1. Dezember 1997 geregelt, welches 2019 vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit aktualisiert wurde.
Die Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe und eine wichtige Säule zur Stärkung der Organspende ist eine informierte und ergebnisoffene Aufklärung der Bevölkerung. Um eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen zu ermöglichen, klären die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmenist rund um die Themen der Organ- und Gewebespende dauf. Dabei wird der Grundsatz der Freiwilligkeit der Entscheidung jedes Einzelnen und die Ergebnisoffenheit der Aufklärung gesetzlich klargestellt. Wichtig ist die Entscheidung für oder auch gegen die Organspende und die Dokumentation dieser Entscheidung in einem Organspendeausweis.
Ziel des Gesetzes ist es, die zivil- und strafrechtliche Absicherung der Organspende und Organentnahme, die gesundheitsrechtliche Absicherung der Organübertragung und die Strafbewehrung des Verbots des Organhandels in Deutschland sicher zu stellen.
Das Gesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organ- und Gewebespende und Vermittlung und Transplantation vor und legt damit Zuständigkeiten eindeutig fest. Für die Organ- und Gewebespende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) verantwortlich. Für die Vermittlung Eurotransplant. Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall des Gehirns feststellen. Auf der anderen Seite müssen die Aufnahme der Patienten in Wartelisten nach konkreten Regeln erfolgen, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen.
Das Transplantationsgesetz regelt im Einzelnen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Krankenhäuser, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) der Transplantationszentren und des Landes Rheinland-Pfalz als ausführende Institutionen dieses Gesetzes. Die näheren Einzelheiten sind im Landesgesetz zur Ausführung zum Transplantationsgesetz (AGTPG) vom
30. November 1999 geregelt, welches 2019 aktualisiert wurde.
In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Transplantationszentren, das Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit den Transplantationsprogrammen Herz, Lunge, Leber, Niere, Pankreas und das Westpfalz-Klinikum GmbH Kaiserslautern mit den Transplantationsprogrammen Niere und Pankreas. Zudem haben wir in Rheinland-Pfalz 80 Entnahmekliniken. Das sind Krankenhäuser, die nach ihrer räumlichen und personellen Ausstattung in der Lage sind, Organentnahmen zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen rund um das Thema der Organspende
finden Sie auch bei den folgenden Institutionen:
- bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG)
Unter der Geschäftsführung der LZG unterstützt die rheinland-pfälzische Initiative Organspende die wichtige Aufklärungsarbeit in Rheinland-Pfalz.
- bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) - Region Mitte
Sie unterstützt die Krankenhäuser bei der wichtigen Aufgabe der Organspende und -transplantation sowie bei der Aufklärungsarbeit.
- bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
- Auf der Website ORGANSPENDE können Sie Ihren Organspendeausweis auch online ausfüllen und kostenfrei bestellen
oder Sie speichern Ihren Organspendeausweis als pdf-Datei auf Ihrem Rechner und drucken ihn von dort aus.