Krankenhauszukunftsfonds - § 14 a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, dessen Inhalt in § 14 a KHG sowie den §§ 19 ff KHSFV näher geregelt wird. Bei den Fördertatbeständen handelt es sich überwiegend um Digitalisierungsmaß-nahmen. Da das Land Rheinland-Pfalz die Kofinanzierung in voller Höhe (30 %) übernimmt, stehen den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 200 Mio. Euro (rd. 140 Mio. Euro Bundesmittel sowie rd. 60 Mio. Euro Landesmittel) aus dem Zukunftsfonds zur Verfügung.
Die Anforderungen an förderfähige Maßnahmen hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in einer Fördermittelrichtlinie veröffentlicht. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese durch eigene Verfahrensregelungen, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen.
Die Verfahrensregelungen sowie aktuelle Informationen zum Zukunftsfonds werden zukünftig an dieser Stelle veröffentlicht:
- Verfahrensregelungen
- Fördermittelrichtlinie BAS - Stand: 1. Dezember 2020 - Anlage 1
- Antragsformular Land Rheinland-Pfalz - Anlage 2
- Nachweisverzeichnis Rheinland-Pfalz - Anlage 3
- Fragenkatalog Krankenhauszukunftsfonds
Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit bittet bei der Ausführung von Vorhaben, für die eine Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragt wurde, um Beachtung seiner Hinweise zum Maßnahmebeginn und der Vergabe.
Die Hinweise sowie die entsprechenden Anlagen können Sie unter den nachfolgenden Links downloaden:
- Hinweise Maßnahmebeginn Vergabe
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) - Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
vom 16. Juni 2003 - Nr. 4.3 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung
vom 22. Januar 2019 - Ziffer 11 der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz
- Baufachliche Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen
(ZBau)
Mittelabruf
Gemäß den Verfahrensregelungen für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz können Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds erstmals abgerufen werden, sobald mindestens Kosten in Höhe von 35 Prozent der jeweiligen Antragssumme entstanden sind. Hierfür ist das unten zum Download verlinkte Formular „Mittelabruf“ zu nutzen. Sofern die Übernahme von Personalkosten beantragt wurde, sind diese mittels des Formulars „Berechnungsvorlage Personalkosten“ sowie entsprechender Arbeitsverträge und Stundenachweise nachzuweisen. Die Formulare können Sie unter den nachfolgenden Links downloaden:
Aktueller Stand Zukunftsfonds (1. Juli 2022)
Es wurden im Hauptantragsverfahren des Zukunftsfonds insgesamt 271 Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingereicht. Es liegen derzeit 223 Bewilligungen mit einem Fördervolumen von 192 Mio. Euro vor. Davon entfallen 70 % auf Bundesmittel und 30 % auf Landesmittel. Die bewilligten Bundesmittel betragen daher rund 134 Mio. Euro. Vom BAS wurden bisher keine Anträge abgelehnt.
Die Bewilligungen verteilen sich wie folgt auf die Fördertatbestände (1. Juli 2022):
Fördertatbestände | bewilligte Anträge |
Aktualisierung der informations-/technischen Ausstattung der Notaufnahme | 10 |
Patientenportale | 41 |
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation | 54 |
Automatisiertes klinisches Entscheidungsunterstützungssystem | 14 |
Digitales Medikationsmanagement | 34 |
Digitale Leistungsanforderung | 22 |
Leistungsabstimmung und Cloud Computing-Systeme | 1 |
Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten | 2 |
Telemedizinische Netzwerke und Robotik | 11 |
Informationssicherheit | 34 |
Anpassung von Patientenzimmern | 0 |
223 |
Das Land Rheinland-Pfalz hat bisher 210 Anträge mit einem Fördervolumen von 180 Mio. Euro bewilligt. Davon sind 70 % Bundes- und 30 % Landesmittel. Die weiteren vom BAS bereits bewilligten Vorhaben werden von Seiten des Landes in Kürze entschieden.
Nachfolgend stellen wir als Muster einen Bewilligungsbescheid für den Krankenhauszukunftsfonds des Landes Rheinland-Pfalz und die Nebenbestimmungen für private und öffentliche Träger zur Verfügung:
- Muster-Bewilligungsbescheid Krankenhauszukunftsfonds,
- Nebenbestimmungen private Träger,
- Nebenbestimmungen öffentliche Träger.
Für Rückfragen zum Krankenhauszukunftsfonds - § 14 a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
kontaktieren Sie bitte:
Frau Sina Backes | Tel: 06131 16-2074 | sina.backes(at)mwg.rlp.de |
Frau Ute Müller | Tel: 06131 16-2334 | ute.mueller(at)mwg.rlp.de |
Herr Tobias Schmitt | Tel: 06131 16-5336 | tobias.schmitt(at)mwg.rlp.de |