Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
In Rheinland-Pfalz können qualifizierte Berufstätige ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife bereits seit 1996 unter bestimmten Voraussetzungen an den Hochschulen des Landes studieren. Mit dem am 07.10.2020 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetz wurden die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen zum Hochschulstudium noch einmal deutlich vereinfacht und erweitert.
Vom Meister zum Master
Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten mit dieser Qualifikation die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und Universitäten, das heißt für alle Fächer ohne weitere Prüfung oder Eignungsfeststellung und unabhängig von der Gesamtnote des Abschlusses.
Studieren mit Berufsausbildung
Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnote 2,5 oder besser) abgeschlossen haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten. Auch hier wird auf ein Probestudium mit Eignungsfeststellung bzw. auf eine Hochschulzugangsprüfung grundsätzlich verzichtet.
Modellprojekt
Im Rahmen eines Modellprojekts wurde in bestimmten Studiengängen geprüft, ob auf eine zweijährige Berufserfahrung als Zugangsvoraussetzung verzichtet werden kann, wenn die berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnote 2,5 oder besser) abgeschlossen wurde. Die Auswertung des Modellversuchs hat in die Novellierung des Hochschulgesetz Eingang gefunden, so dass heute generell auf die Berufserfahrung verzichtet werden kann, wenn ein qualifiziertes Ergebnis der beruflichen Ausbildung vorliegt.