Professorinnenprogramm
Bund und Länder haben im Jahr 2008 das Professorinnenprogramm ins Leben gerufen, um mehr Professorinnen an die Hochschulen zu holen. Das Programm wirkt auf zwei Ebenen: Es erhöht einerseits die Anzahl der Professorinnen an deutschen Hochschulen und stärkt andererseits durch spezifische Maßnahmen die Gleichstellungsstrukturen an den Hochschulen.
Grundlage für die Förderung im Professorinnenprogramm ist ein positiv geprüftes Gleichstellungskonzept, eine Dokumentation bzw. ein Gleichstellungszukunftskonzept.
Im Professorinnenprogramm I wurde das Gleichstellungskonzept von sechs rheinland-pfälzischen Hochschulen positiv evaluiert, im Professorinnenprogramm II waren es sogar acht. Das Professorinnenprogramm I (2008-2012) wurde von Landesseite mit rund 2,5 Mio. Euro mitfinanziert. 14 Professuren konnten im Rahmen des Programms besetzt werden. Im Professorinnenprogramm II (2013-2017) wurden 17 Professuren mit rund 2,5 Mio. Euro vom Land unterstützt.
Im Professorinnenprogramm III (2018-2022) wurden acht rheinland-pfälzische Hochschulen positiv evaluiert. Im aktuellen Professorinnenprogramm gibt es erstmals die Möglichkeit, dass bundesweit bis zu zehn Hochschulen die Förderung einer vierten Professur beantragen können, wenn ihre Gleichstellungskonzepte Bestbewertungen im Bereich „Personalentwicklung und -gewinnung auf dem Weg zur Professur“ mit dem Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!" erhalten haben. Hier ist die Gleichstellungsarbeit der Universität Trier mit dem besonderen Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ gekürt worden und die Hochschule kann eine vierte Professur beantragen.