Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen in der Forschung
Die Wiedereinstiegsstipendien sind ein wirksames Instrument zur Wiedereingliederung und Weiterqualifizierung von Wissenschaftlerinnen, indem sie im Anschluss an eine Familien- oder Betreuungsphase oder auch qualifizierte Berufstätigkeit einen Wiedereinstieg ermöglichen, um eine bereits begonnene wissenschaftliche Arbeit zum Abschluss zu bringen.
Wiedereinstiegsstipendien stehen auch Frauen zur Verfügung, die im Anschluss an ihr wissenschaftliches Hochschulstudium zunächst eine mehrjährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs erworben haben und jetzt die Promotion nachholen wollen, um sich für eine Fachhochschulprofessur zu qualifizieren. Dabei bietet sich eine Kombination mit dem Lehrbeauftragtenprogramm „Mary Somerville" an.
Die Hochschulen des Landes vergeben die Lehraufträge und sind die erste Anlaufstelle für die Wiedereinstiegsstipendien. Die Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen helfen bei der Antragsstellung.
Voraussetzungen und Verfahren
Erste Ansprechperson, wenn Sie sich für ein Wiedereinstiegsstipendium interessieren, ist die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule. Sie berät bei der Antragstellung und prüfen den Antrag vor.
- Hochschulabschluss bzw. Promotion mit überdurchschnittlichem Ergebnis,
- Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder wegen mindestens fünfjähriger qualifizierter Berufstätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) vor Aufnahme des Stipendiums,
- Wiedereinstieg durch die Fortsetzung oder Beendigung eines bereits begonnenen Forschungsprojekts an einer rheinland-pfälzischen Hochschule mit dem Ziel der Weiterqualifizierung für eine Professur bzw. dem Abschluss der Promotion.
- Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten oder Gleichstellungsreferentin und Vorprüfung des Antrags,
- Antrag bei der Präsidentin/ oder dem Präsidenten der Hochschule über das Gleichstellungsbüro, darin: Darstellung des bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs, des mit dem Stipendium geplanten Fortgangs des Vorhabens sowie Angaben zu den oben genannten persönlichen Stipendienvoraussetzungen,
- Stichtage für die Antragstellung sind der 1. Februar und der 1. August eines jeden Jahres.
- Beizufügen sind (bitte Unterlagen in deutscher Sprache):
- Tabellarischer Lebenslauf (einschl. Familienstand, Zahl und Geburtsdaten der Kinder und Kopien der Geburtsurkunden) sowie in Kopie Prüfungsurkunden und Arbeitszeugnisse bzw. Nachweise freiberuflicher Tätigkeit,
- Zwei Gutachten von betreuenden Professorinnen oder Professoren zur Exzellenz und zum Stand der Forschungsarbeit, die auch zur Betreuung und dem voraussichtlichen Abschluss des Vorhabens Stellung nehmen,
- Votum der Gleichstellungsbeauftragten.
- Das Stipendium wird einmalig für ein Jahr gewährt. Dabei wird erwartet, dass die Stipendiatin vergleichbar einer hauptberuflichen Tätigkeit an ihrem Projekt arbeitet. Alternativ kann ein Teilzeitstipendium (50%) mit doppelter Laufzeit beantragt werden (in diesem Fall werden auch die Kinderbetreuungszuschläge halbiert). Ein Wechsel von einem Vollzeit- auf ein Teilzeitstipendium und umgekehrt kann einmal beantragt werden.
- In begründeten Fällen ist anschließend eine einmalige Verlängerung des Stipendiums um bis zu sechs Monate (Vollzeitstipendium) bzw. zwölf Monate (Teilzeitstipendium) möglich. Die Antragstellung muss direkt nach erstmaliger Vergabe erfolgen.
- In jeweils ½ jährigen Abständen ist dem Ministerium über die Gleichstellungsbeauftragte gemeinsam mit den betreuenden Personen per Zwischenbericht über den Arbeitsfortschritt inklusive Zeitplan zu berichten.
- Das Stipendium beträgt 1.000 Euro, wenn die Promotion angestrebt wird, und 1.300 Euro bei der Qualifizierung für eine Professur.
- Zusätzlich werden Kinderbetreuungszuschläge in Höhe von 150 Euro für ein Kind, 200 Euro für zwei Kinder, 250 Euro für drei und 300 Euro ab vier Kindern und mehr gewährt.