Unter dem Dach des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz befinden sich folgende zugeordnete Institutionen:
Die Landeskartellbehörde nimmt Aufgaben und Befugnisse des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wahr, sofern die Wirkung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht über das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz hinaus reicht. Das GWB schützt die Freiheit des Wettbewerbs.
Die Vergabekammer ist ein gerichtsähnlicher, weisungsunabhängiger Spruchkörper, der seine Entscheidung in der Besetzung mit einem vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern grundsätzlich nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung trifft.