Agrarpolitik
- Die Agrarpolitik ist ein vielfältiges und dynamisches Politikfeld, das sich auf den drei Ebenen EU, Bund und Land abspielt. Agrarpolitik setzt die Rahmenbedingungen für Landwirtschaft und Weinbau sowie die Entwicklung unserer ländlichen Räume.
- Die Erwartungen an die Landwirtschaft sind hoch. Sie soll gute, bezahlbare Lebensmittel erzeugen und die Ernährung sichern, Umwelt, Natur und Ressourcen schonen, Tiere artgerecht halten und Pflanzen standortgerecht anbauen, ihren Beitrag zum Erhalt der ländlichen Regionen und der Kulturlandschaften leisten, zur Bewältigung des Klimawandels sowie zur Energiewende beitragen und den Bäuerinnen und Bauern ein adäquates Auskommen sichern.
- Seit Beginn der Einigung Europas mit den Römischen Verträgen vom 27. März 1957 gehört die Landwirtschaftspolitik – im EU-Jargon die „Gemeinsame Agrarpolitik“ oder kurz die „GAP“ - zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Dem Wandel der Lebensverhältnisse in Europa wurde die GAP immer wieder angepasst. Dabei steht die Landwirtschaft im Spannungsfeld zwischen sozialer und ökologischer Verantwortung sowie wirtschaftlichen Notwendigkeiten für ein angemessenes Einkommen der bäuerlichen Betriebe.
- Die staatliche Stützung der Agrarpreise hat nahezu ausgedient. Landwirtschaft orientiert sich am Markt. Heute erhalten die Landwirte aus der sogenannten 1. Säule der GAP Direktzahlungen, die an Auflagen wie die Lebensmittelsicherheit, den Tierschutz und den Umweltschutz gebunden sind.
- Für die Entwicklung der ländlichen Räume stehen in der 2. Säule der GAP spezielle Förderprogramme auf Ebene der Bundesländer zur Verfügung. Für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 steht in Rheinland-Pfalz das „Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – kurz EULLE – mit rd. 660 Mio. € öffentlichen Mitteln zur Verfügung. Über vielfältige Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, einzelbetriebliche Investitionsförderung, ländliche Bodenordnung, Leader bis hin zu Europäischen Innovationspartnerschaften spannt sich der Bogen an Fördermaßnahmen.
- Auch in die Kompetenz des Bundes, vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), fallen wichtige agrarpolitische Zuständigkeiten: sie reichen von der Vertretung der agrarpolitischen Interessen Deutschlands bei der EU, der Koordinierung und Mitwirkung der nationalen Umsetzung der GAP über die Agrarsozialpolitik bis hin wichtigen gemeinsamen Zuständigkeiten mit den Bundesländern, z. B. die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
- In der Zuständigkeit und Verantwortung der Länder liegt der Vollzug des überwiegenden Teils der agrarpolitischen Maßnahmen. Diese Aufgaben erfüllt die rheinland-pfälzische Agrarverwaltung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sowie den Kreisverwaltungen.
Detaillierte Informationen zu den einzelen Fördermaßnahmen können Sie unter Agrarförderung bzw. www.eler-eulle.rlp.de abrufen.