Bundesverkehrswegeplan 2030
Im gesetzlichen Bedarfsplan auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) sind die Autobahnen und Bundesstraßen aufgeführt, für die ein Neu- oder ein Ausbau geplant ist. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Projekten, die als „fest disponiert“ oder im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind. In Rheinland-Pfalz sind das insgesamt 43 Bauvorhaben mit einem Volumen von über 3 Milliarden Euro.
Insgesamt stehen für in Rheinland-Pfalz 70 Bedarfsplanvorhaben mit einem Bauvolumen von rund 5,6 Milliarden Euro im aktuellen Bedarfsplan. Der Plan selbst enthält keine Aussage darüber, in welcher Reihenfolge die vordinglichen Projekte gebaut werden sollen. Deshalb hat Verkehrsminister Dr. Volker Wissing eine Prioritätenliste veröffentlicht (siehe Randspalte.)
Das Hauptaugenmerk liegt auf insgesamt 43 Bauprojekten mit einem Volumen von rund 3 Milliarden Euro. Davon sind 16 Projekte fest disponiert und 27 stehen im vordringlichen Bedarf.
Besonderen Vorrang haben darüber hinaus alle Planungen, bei denen zeitnah Baurecht zu erwarten ist. Ebenso werden seit langem laufende Planungen weitergeführt. Neue Planungen werden dann sukzessive begonnen.
Dringlichkeit | Summe (Mio. Euro) |
---|---|
FD (laufende und fest disponierte Projekte) | 1.330,3 |
VB (Vordringlicher Bedarf) | 1.854,1 |
WB* (Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) | 1.907,5 |
WB (Weiterer Bedarf) | 513,7 |
Hintergrund
Am 2. Dezember 2016 hat der Deutschen Bundestag auf Basis der abgeschlossenen Bundesverkehrswegeplanung (BVWP 2030) die Ausbaugesetze mit den Bedarfsplänen verabschiedet. Im BVWP ist nur aufgeführt, was das Bundeskabinett auf Vorlage des BMVI beschlossen hat. Durch die Lesung des FStrAbÄndG im Bundestag und den Beratungen in den Bundestagsausschüssen hat der BVWP bei einigen Vorhaben Änderungen erfahren. Die Auftragsverwaltung muss den Bedarfsplan umsetzen und nicht den BVWP.
Im Einzelnen wurde folgenden Ausbaugesetzen zugestimmt:
• Sechstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
• Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
• Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des
Bundeswasserstraßengesetzes
Diese bilden mit ihren Bedarfsplänen die Grundlage für die anschließenden Maßnahmen zum Erhalt, Aus- und Neubau der Verkehrswege in der Baulast des Bundes. Alle fünf Jahre sind die Bedarfspläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und das Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes sind im Bundesgesetzblatt Nr. 65 vom 28. Dezember 2016 ab Seite 3221 veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Nr. 67 vom 30. Dezember 2016 ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes ab Seite 3354 aufgeführt.