Förderung des kommunalen Straßenbaus
Das Land fördert den Kommunalen Straßenbau nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz und Landesfinanzausgleichgesetz. Die Zuwendungen können Städten, Gemeinden und Landkreisen gewährt werden. Damit werden insbesondere der Ausbau von Kreisstraßen, von verkehrswichtigen, innerörtlichen Straßen und von Radwegen sowie die Sanierung von Brücken und Stützmauern im Zuge von förderfähigen Straßen bezuschusst.
Zur Finanzierung der Vorhaben im Kommunalen Straßenbau gewährt das Land den kommunalen Straßenbaulastträgern Zuwendungen aus Landesmitteln sowie aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz.
Ein Schwerpunkt bei der Förderung des kommunalen Straßenbaus bildet das Kreisstraßennetz.
Das Land ist zuständig für die Planung und den Bau der Kreisstraßen. Welche Bauvorhaben realisiert und welche Mittel hierfür eingesetzt werden sollen, entscheiden die Landkreise selbst.