Schutz vor Straßenlärm
Trotz verbesserter Lärmvorschriften verharrt der Verkehrslärm in den letzten Jahren auf hohem Niveau. Hauptgrund dafür ist das anhaltende Verkehrswachstum, das sich nach allen Prognosen auch in Zukunft fortsetzen wird. Der Verkehrslärm wird immer weniger von der Bevölkerung akzeptiert. Das gilt in Rheinland-Pfalz vor allem auch für den Straßenverkehr. Vom zunehmenden Straßenverkehrslärm gehen insbesondere entlang der Hauptverkehrsachsen und in den Ortsdurchfahrten wachsende Belastungen aus.
Zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenlärm werden deshalb bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Lärmvorsorge (Lärmschutz beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen) umgesetzt sowie die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten im Rahmen der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) ausgeschöpft. Als technische Schutzmaßnahmen kommen dabei vor allem Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Schallschutzfenster und lärmmindernde Lüftungseinrichtungen zu Einsatz.
Darüber hinaus kommen neben lärmarmen Fahrbahnbelägen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel Geschwindigkeitsreduzierungen in Betracht.
Die erheblichen Anstrengungen der Landesregierung für mehr Lärmschutz basieren auf einem bundesweit erstmals erstellten Lärmimmissionskataster im Jahr 1987. Dazu sind rund 400 Ortslagen im Hinblick auf erforderliche Lärmsanierungsmaßnahmen untersucht worden. Diese systematische Ermittlung der bestehenden Lärmbelästigungen wird turnusmäßig aktualisiert. Die rheinland-pfälzische Straßenbauverwaltung hat allein für Lärmsanierungen an Landesstraßen rund 45 Millionen Euro aufgewandt. An Autobahnen und Bundesstraßen sind rund 113 Kilometer Lärmschutzwände und 23 Kilometer Lärmschutzwälle errichtet worden.
Tempo 30
In Rheinland-Pfalz sind mindestens 112.000 Personen allein durch den Straßenverkehr Lärmpegeln ausgesetzt, die langfristig die Gesundheit beeinträchtigen können. Fachleute sind sich darin einig, dass niedrigere Geschwindigkeiten und ein gleichmäßiger Verkehrsfluss den Lärm innerorts spürbar verringern können.
Um den Lärm auf innerörtlichen Durchgangsstraßen zu reduzieren, ist es bei Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen möglich, Tempolimits in Ortsdurchfahrten aus Lärmschutzgründen zu erlassen. Kommunen können für einen besseren Lärmschutz die bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Spielräume prüfen.
Pilotprojekte
Die Landesregierung hat Pilotprojekte zur Wirkung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen auf den Weg gebracht. Ziel ist es dabei, durch Tempo 30 den Verkehrslärm zu reduzieren und durch Lärmmessungen, Verkehrszählungen sowie Anwohnerbefragungen die Wirkungen der Maßnahme zu bewerten und auch mehr Rechtssicherheit zu gewinnen.
Dabei ist schon jetzt abzusehen, dass damit die Möglichkeiten der Kommunen gestärkt werden, innerörtlich Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen anzuordnen.
Handreichung
Mit den ersten Ergebnissen aus den Pilotversuchen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist eine Handreichung für alle zuständigen Behörden entwickelt worden. Informationen hierzu erhalten Sie nebenstehend unter „Downloads”.