Straßenverkehrsrecht
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlässt mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den dazu begleitenden Verwaltungsvorschriften den rechtlichen Rahmen zur Regelung des Straßenverkehrs.
Die Ausführung der StVO, wie beispielweise die Anordnung von Verkehrszeichen – hierzu gehören beispielsweise auch geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen - die Erteilung von Fahrerlaubnissen (FeV) oder auch die Zulassung von Fahrzeugen (StVZO), fällt dagegen aus verfassungsrechtlichen Gründen in die alleinige Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer.
Diese Aufgaben werden je nach Fachgebiet von den jeweils örtlich zuständigen Behörden wahrgenommen. Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts sind hierfür die Straßenverkehrsbehörden der Städte und Verbandsgemeinden zuständig.