Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde auf dem United Nations Sustainable Development Summit am 25.September 2015 in New York beschlossen. Kernelement der 2030-Agenda sind 17 globale Nachhaltigkeitsziele mit 169 Unterzielen.
Die Agenda 21 ist ein auf dem Erdgipfel in Rio 1992 verabschiedetes, völkerrechtlich nicht verbindliches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert. Sie enthält Politikempfehlungen zu 40 Bereichen, von der Veränderung der Konsumgewohnheiten über den Schutz der Erdatmosphäre bis hin zur Lokalen Agenda 21 und der Stärkung der Rolle gesellschaftlicher Gruppen wie der Wirtschaft, der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften sowie Nichtregierungsorganisationen.
Bei der Brundtland-Formel handelt es sich um die allgemein anerkannte Definition nachhaltiger Entwicklung. Demnach geht es dabei um eine „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ Die Brundtland-Definition ist Teil des 1987 unter dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft“ erschienenen Berichts der UN-Kommission über Umwelt und Entwicklung unter dem Vorsitz der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland. Die Kommission operationalisiert ihre Definition durch zwei grundlegende Prinzipien: Die Befriedigung insbesondere der Grundbedürfnisse für alle und die Beachtung der Tragfähigkeit der Ökosysteme, also die Anerkennung von „Beschränkungen, die der Stand der Technologie und der sozialen Organisation auf die Fähigkeit der Umwelt ausübt, gegenwärtige und zukünftige Bedürfnisse zu befriedigen.“
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein Maßstab für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Es misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (abzüglich Vorleistungen). In der Praxis wird oftmals ein steigendes BIP mit Wirtschaftswachstum und in der Folge zunehmendem materiellen Wohlstand gleichgesetzt. Allerdings, so wird häufig kritisiert, sagt das BIP wenig über die menschliche Wohlfahrt und den mit wirtschaftlichem Wachstum einhergehenden Verlust an Naturkapital aus. So erhöhen die Kosten von Unfällen, Ehescheidungen und Ähnlichem das BIP und suggerieren damit Wohlfahrtssteigerung, gleichzeitig schlägt die Zerstörung der Umwelt im BIP nicht negativ zu Buche.
Das Konzept von Cradle to Cradle („Von der Wiege zur Wiege“ im Gegensatz zu „Von der Wiege zur Bahre“) verfolgt das Ziel einer Wirtschaft ohne Abfall sowie eines Verzichts auf umwelt- und gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe. Sämtliche Stoffe sollen kontinuierlich in Kreisläufe eingebunden werden. Beispiele hierfür sind kompostierbare Textilien, essbare Verpackungen oder die Verwendung reiner Kunststoffe oder Metalle, die im Prinzip ständig wieder verwendet werden können.
Die Anwendung technologischer Innovationen senkt den Energie- und Ressourcenverbrauch bei der Herstellung und Nutzung eines Produkts. Mit weniger Ressourcen können dann mehr Güter produziert werden. Jedoch können unter anderem Rebound-Effekte Effizienzerfolge zunichte machen. Daher wird oftmals bezweifelt, dass Effizienzstrategien allein zu nachhaltigen Konsummustern und Lebensstilen führen werden, wenn sie nicht von Suffizienz begleitet werden.
Mit Entkoppelung wird die Strategie bezeichnet, wirtschaftliches Wachstum von einem steigenden Ressourcen- und Energieverbrauch abzukoppeln. Relative Entkoppelung meint, dass das Wirtschaftswachstum stärker steigt als der Ressourcen- und Energieverbrauch. Absolute Entkoppelung zielt auf Wachstum bei stagnierendem oder gar sinkendem Naturverbrauch.
Als Erdgipfel wird die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (United Nations Conference on Environment and Development, UNCED) bezeichnet, die vom 3. bis 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro stattfand. Ergebnisse des Erdgipfels sind unter anderem die Agenda 21, die Rio-Erklärung, die Klimarahmenkonvention und die Konvention über die biologische Vielfalt sowie eine nicht rechtsverbindliche Erklärung zum Schutz der Wälder.
Im Sommer 2001, kurz vor der Rio+10-Konferenz in Johannesburg, beschloss die EU die europäische Nachhaltigkeitsstrategie. Sie sollte die „Lissabon-Strategie“, die darauf abzielte, die EU zum weltweit dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum zu machen, um die ökologische Dimension ergänzen und legte den Fokus auf die Themenbereiche Klima, Verkehr, Gesundheit und natürliche Ressourcen. Die erneuerte Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahre 2005 enthält Zielvorgaben und misst den Fortschritt mit einem umfangreichen Set von Indikatoren. Die Europäische Kommission legt alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht vor, auf dessen Basis der Europäische Rat ebenfalls alle zwei Jahre die Umsetzung der Strategie überprüft. Im Rahmen seiner Schlussfolgerungen zur Rio+20-Konferenz vom Sommer 2012 vereinbarte der EU-Umweltministerrat, dass die EU-Nachhaltigkeitsstrategie so bald wie möglich, spätestens jedoch 2014, überarbeitet werden sollte.
Der Faire Handel lenkt den Blick auf die weltweiten Beziehungen zwischen Verbraucher¬innen und Verbrauchern sowie Produzentinnen und Produzenten. Insbesondere in den Ländern des globalen Südens reichen die Einkommen von Produzenten und Arbeitern oft nicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Der Faire Handel wirkt dem entgegen. Er setzt sich dafür ein, dass Kleinbauernfamilien sowie Arbeiterinnen und Arbeiter ihre Existenz gewährleisten und sich und ihren Familien ein Leben in Würde sichern können.
Intergenerative Gerechtigkeit meint die Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Heutige Entscheidungen sollen nicht auf Kosten kommender Generationen gehen. Mit intragenerativer Gerechtigkeit ist die Gerechtigkeit innerhalb der jetzt lebenden Generationen angesprochen. Beide Prinzipien sind in der Brundtland-Formel verankert und bilden elementare Bestandteile einer nachhaltigen Entwicklung.
Die Sustainable Development Goals (SDGs) wurden am 25. September 2015 auf dem United Nations Sustainable Development Summit, dem Nachhaltigkeitsgipfel der Vereinten Nationen, im Rahmen der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Hierbei handelt es sich um 17 Ziele mit 169 Unterzielen, auf die sich alle Staaten geeinigt haben. Die 2030-Agenda soll auf Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer gleichermaßen Anwendung finden. Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe nationaler Strategien, wobei die unterschiedlichen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen der einzelnen Länder sowie nationale Prioritäten berücksichtigt werden sollen.
Unter dem Stichwort einer Green Economy werden verschiedene Konzepte für einen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft zusammengefasst. Ihnen ist gemeinsam, dass sie durch die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen und Anreizen Investitionen in grüne Industriebereiche umlenken wollen. Der vermutlich prominenteste Diskussionsbeitrag zu Green Economy kommt vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP), das damit wesentliche Vorarbeit für die Diskussionen auf dem Rio+20-Gipfel leistete. Die Kritik am Konzept der Green Economy entzündet sich daran, dass das Konzept nicht mit der Vorstellung permanenten Wirtschaftswachstums breche und zu einseitig auf technologische Effizienz setze.
Die beim Erdgipfel 1992 verabschiedete völkerrechtlich verbindliche Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention to Combat Climate Change, UNFCCC) ist die globale politische Grundlage zur Bekämpfung des Klimawandels. Konkrete und verbindliche Reduktionsverpflichtungen für Klimagase wurden 1997 in einer ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls vereinbart, die 2012 endete. Bei der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Doha im Dezember 2012 wurde eine zweite Verpflichtungsperiode bis 2020 beschlossen. Die Klimarahmenkonvention ist wesentlicher Bestandteil des Rio-Prozesses.
siehe Lokale Agenda 21
Die beim Erdgipfel verabschiedete völkerrechtlich verbindliche Konvention hat drei Ziele: Die Erhaltung der biologischen Vielfalt, ihre nachhaltige Nutzung und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Die Konvention über die biologische Vielfalt ist wesentlicher Bestandteil des Rio-Prozesses.
Nicht die Konvention selbst, wohl aber der Verhandlungsauftrag dazu, ist ein Ergebnis des Erdgipfels. Die heute 193 Mitglieder zählende Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (United Nations Convention to Combat Desertification, UNCCD) trat am 26. Dezember 1996 in Kraft. Ihr Ziel ist, wie der Titel bereits sagt, die Bekämpfung der Wüstenbildung im Einklang mit der Agenda 21 und die Minderung der Dürrefolgen, um zu einer nachhaltigen Entwicklung in den betroffenen Gebieten beizutragen.
Nach Kapitel 28 der Agenda 21 sollen die Kommunen Initiativen zur Umsetzung der Agenda 21 auf lokaler Ebene ergreifen. Im Anschluss daran haben sich Mitte der 1990er Jahre – zumeist ausgehend von lokalen Gruppen und Bündnissen aus der Zivilgesellschaft – vielerorts Initiativen zur Lokalen Agenda 21 gegründet, um in ihren Kommunen eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.
Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, so die allgemein anerkannte Brundtland-Formel, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Im Kern geht es darum, menschliches Leben und Wirtschaften so zu gestalten, dass die ökologischen Grenzen des Planeten respektiert werden und ein gutes Leben für alle ermöglicht wird.
Die Konsummuster und Lebensstile vor allem der Menschen in den Industrieländern sind nicht nachhaltig. Der ökologische Fußabdruck ist zu hoch, der ökologische Rucksack vieler Produkte zu schwer. Für nachhaltige Konsum- und Lebensstile sind daher Effizienzstrategien beziehungsweise Veränderungen der individuellen Konsummuster und Lebensstile durch Suffizienz erforderlich.
Zur Erläuterung des Konzeptes der nachhaltigen Entwicklung wird oftmals das Nachhaltigkeitsdreieck verwendet. Der Kerngedanke ist, dass Nachhaltigkeit einen Zustand oder einen Prozess darstellt, der die drei Ecken Ökonomie, Ökologie und Soziales ausbalanciert beziehungsweise in ein gleichgewichtiges Verhältnis zueinander setzt. Die Kritik am Nachhaltigkeitsdreieck entzündet sich vor allem an dieser Gleichsetzung und hebt hervor, dass die Ökologie für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen stehe und damit Grundlage und Rahmen für die Ökonomie und menschliches Leben überhaupt bilde. Demzufolge, so die Kritik, entspreche eine Gleichstellung von Ökonomie und Ökologie nicht den realen Problemlagen einer Übernutzung der natürlichen Ressourcen.
In Abschnitt 8.7 fordert die Agenda 21 die UN-Mitglieder zur Verabschiedung einer nationalen Strategie für nachhaltige Entwicklung auf: „Die Regierungen sollten soweit angebracht in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen eine nationale Strategie für nachhaltige Entwicklung verabschieden, die unter anderem auf der Umsetzung der Konferenzbeschlüsse aufbaut, insbesondere soweit diese die Agenda 21 betreffen.“ Im Jahre 2002 hat die Bundesregierung eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die seither mehrfach fortgeschrieben wurde. Bereits zwei Jahre zuvor hat der rheinland-pfälzische Landtag die Landesregierung beauftragt, eine Nachhaltigkeitsstrategie für Rheinland-Pfalz vorzulegen, sie regelmäßig fortzuschreiben und über die Umsetzung zu berichten.
Im Jahre 1999 forderte der rheinland-pfälzische Landtag die Landesregierung dazu auf, eine Nachhaltigkeitsstrategie für Rheinland-Pfalz vorzulegen, die regelmäßig fortzuschreiben und alle zwei Jahre einen Bericht über die Umsetzung vorzulegen. Damit wird eine Empfehlung der Agenda 21 umgesetzt, wonach die Regierungen eine Strategie für nachhaltige Entwicklung verabschieden sollen. Die Nachhaltigkeitsstrategie für Rheinland-Pfalz wird alle vier Jahre fortgeschrieben, alle zwei Jahre erscheint ein Indikatorenbericht, der die Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung dokumentiert.
Kurz vor der Rio+10-Konferenz verabschiedete die Bundesregierung im April 2002 die nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Damit gehörte Deutschland international zu den Vorreitern, was die Umsetzung der entsprechenden Politikempfehlung der Agenda 21 betrifft. Seither ist die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie mehrfach fortgeschrieben worden, zuletzt im Jahre 2012. Entsprechend eines Kabinettsbeschlusses aus dem Jahre 2005 erfolgt die Fortschreibung in einem vierjährigen Rhythmus. Seit dem Jahre 2006 dokumentiert das Statistische Bundesamt im Auftrag der Bundesregierung in einem alle zwei Jahre erscheinenden Indikatorenbericht die Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung.
Zur Bestimmung des ökologischen Fußabdrucks werden Ressourcenverbrauch und Emissionen von Regionen oder Menschen in „globale Hektar (gha)“ umgerechnet und der Biokapazität gegenübergestellt. Übersteigt der Umweltverbrauch die Biokapazität, ist der ökologische Fußabdruck zu groß, die Konsummuster und Lebensstile sind nicht nachhaltig. Im globalen Durchschnitt verbraucht bei 1,8 gha Biokapazität jeder Mensch zurzeit 2,7 gha.
Als ökologischer Rucksack wird das Gewicht der für die Herstellung eines Produktes benötigten Materialien bezeichnet, die aber in dem betreffenden Produkt nicht direkt enthalten sind, also beispielsweise Energieträger oder der Abraum bei der Förderung von Rohstoffen. Eine Jeans hat einen ökologischen Rucksack von 30 kg, ein Fahrrad von 400 kg. Durch Effizienz wird der ökologische Rucksack kleiner.
Mit Peak Oil wird der Zeitpunkt bezeichnet, an dem das globale Ölfördermaximum erreicht ist. Nach dem Peak Oil wird die täglich geförderte Menge immer geringer. Umstritten ist, ob der Peak Oil schon in der Vergangenheit oder noch in der Zukunft liegt. Der Begriff „Peak Everything“ steht in analoger Weise für die Übernutzung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen insgesamt.
Im Anschluss an die Wachstumskritik stellt sich die Frage, wie in einer schrumpfenden oder stagnierenden Wirtschaft Wohlfahrt gewährleistet werden könnte. Aus Sicht der Vertreter dieses Ansatzes führt Effizienz, vor allem aber auch Suffizienz, zu nachhaltigen Konsummustern und Lebensstilen, die unter anderem durch langlebige Konsumgüter, Recycling und Tauschringe gekennzeichnet sind. An die Stelle globaler Märkte tritt so weit wie möglich eine Regionalisierung wirtschaftlicher Versorgungskreisläufe.
Nach Grundsatz 7 der Rio-Erklärung haben die Staaten eine gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung für den Zustand der Umwelt. Die entwickelten Staaten erkennen an, dass sie sowohl für die globale Umweltsituation als auch, in Anbetracht der ihnen zur Verfügung stehenden Technologien und Finanzmittel, für den Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung besondere Verantwortung tragen.
Dem im April 2001 zum ersten Mal von der Bundesregierung berufenen Rat für Nachhaltige Entwicklung gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an. Seine Aufgabe besteht darin, die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu unterstützen, konkrete Handlungsfelder und Projekte für eine nachhaltige Entwicklung zu identifizieren und dazu beizutragen, den Stellenwert von Nachhaltigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken.
Technische Innovation und Effizienz senken den Ressourcenverbrauch, was jedoch durch verstärkte Nutzung wieder kompensiert werden kann. Durch den geringeren Ressourceneinsatz wird das Produkt preisgünstiger, so dass es intensiver genutzt werden kann (direkter Rebound), oder aber Mittel für andere Konsumbereiche frei werden (indirekter Rebound). Wenn beispielweise der Kerosinverbrauch von Flugzeugen durch eine technische Effizienzrevolution drastisch sinken und die dadurch bedingten Einsparungen über den Wettbewerb an die Verbraucher weitergegeben würden, so würde dies nicht zwangsläufig zu einem geringeren Kerosinverbrauch im globalen Luftverkehr führen, da die Menschen künftig öfter und weiter fliegen könnten. Oder aber sie würden das gesparte Geld für zusätzlichen Wohnraum oder die Anschaffung neuer Konsumgüter verwenden. Bei Autos ist zu beobachten, dass heutige PkW pro PS weniger Benzin als noch vor 50 Jahren verbrauchen – dafür sind sie aber wesentlich leistungsstärker. Zudem gab es 1950 in Deutschland weniger als 10 Pkw pro 1.000 Einwohner, heute sind es über 500. Der Effizienzrevolution zum Trotz ist der Benzinverbrauch seit Mitte des letzten Jahrhunderts jedoch insgesamt nicht rückläufig, die Effizienzgewinne flossen vielmehr in mehr und größere Autos.
Eine Regionalisierung der Wirtschaftskreisläufe ist wesentlicher Bestandteil der Diskussionen um eine nachhaltige Entwicklung und eine Postwachstumsgesellschaft. Regionale Versorgungskreisläufe, Tauschbörsen, räumliche Integration von Arbeit, Wohnen und Freizeit sind Elemente, die das Regionale gegenüber dem Globalen aufwerten und nachhaltige Konsummuster und Lebensstile unterstützen sollen.
In Repair Cafés können defekte Gebrauchsgüter (Fahrräder, Computer, Möbel, Textilien, Elektrogeräte oder Spielzeug), deren Reparatur sich eigentlich nicht lohnt, unter fachkundiger Anleitung instand gesetzt werden. Das Ziel ist, möglichst viele Gegenstände weiter zu verwerten und damit Ressourcen einzusparen beziehungsweise einen Beitrag zu einem nachhaltigen Konsum zu leisten.
Völkerrechtlich nicht verbindliches Ergebnis des Erdgipfels. Die in Rio versammelten Staats- und Regierungschefs bekennen sich mit der Rio-Erklärung zu 27 Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung, darunter das Vorsorgeprinzip und dem das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung.
Auf den Erdgipfel von Rio 1992 folgten eine UN-Sondergeneralversammlung 1997 (Rio+5) und der Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (Südafrika) 2002 (Rio+10). Im Juni 2012 fand wiederum in Rio de Janeiro die dritte Folgekonferenz (Rio+20) mit den inhaltlichen Schwerpunkten Green Economy, globale Nachhaltigkeitsziele und dem Stellenwert von nachhaltiger Entwicklung im System der Vereinten Nationen statt. Auf dem Nachhaltigkeitsgipfel, dem United Nations Sustainable Development Summit, vom September 2015 wurde die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung mit den globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) verabschiedet.
Auf globaler Ebene gehören die Weltkonferenzen der 1990er Jahre (etwa die Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien, die Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking, der Weltsozialgipfel 1997 in Kopenhagen, etc.), die Rio-Folgekonferenzen und die Verhandlungen in den Rio-Konventionen, also der Klimarahmenkonvention, der Konvention über die biologische Vielfalt und der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung, zum Rio-Prozess.
Fünf Jahre nach dem Erdgipfel zog die Weltgemeinschaft im Rahmen einer Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen 1997 erstmals Bilanz. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass trotz einer Reihe positiver Ergebnisse eine Umkehr der allgemeinen Trends nicht gelungen sei. Im Abschlussdokument, dem Statement of Commitment, erneuern die Regierungen ihr Bekenntnis zu den Beschlüssen des Erdgipfels und einigen sich auf ein Programm für die weitere Umsetzung der Agenda 21.
Die Rio+10-Konferenz, der Weltgipfel über Nachhaltige Entwicklung (World Summit on Sustainable Development (WSSD), der im Sommer 2002 in Johannesburg (Südafrika) stattfand, kommt im Grunde zu dem gleichen Ergebnis wie Rio+5: Einzelnen Erfolgen steht eine insgesamt ernüchternde Bilanz gegenüber. In der politischen Erklärung wird festgestellt, dass die globale Umwelt weiterhin leidet. Dies betreffe vor allem den Verlust an biologischer Vielfalt, die Überfischung, die weitere Wüstenbildung und den Klimawandel. Begegnen will die Weltgemeinschaft diesen Herausforderungen mit dem Johannesburg Plan of Implementation, einem umfangreichen Umsetzungsplan, der, allerdings völkerrechtlich unverbindlich, eine Reihe von Politikempfehlungen sowie konkrete Ziele und Zeitpläne beinhaltet.
Am gleichen Ort wie der Erdgipfel 1992 fand vom 20.-22. Juni 2012 der Rio+20-Gipfel statt. Rio+20 hatte zwei Hauptthemen: Die Reform des Systems der Vereinten Nationen im Bereich nachhaltiger Entwicklung und die Green Economy. Neben einer moderaten institutionellen Reform, die auch eine gemäßigte Aufwertung des UN-Umweltprogramms beinhaltet, verständigte man sich im Abschlussdokument unter dem Titel „The Future We Want“ auf einen Text, der eine politische Unterstützung für eine Green Economy im Lichte der jeweiligen nationalen Prioritäten grundsätzlich begrüßt. Für das im Laufe der Verhandlungen hinzugekommene dritte Thema, die Nachhaltigkeitsziele, wurde ein entsprechender Arbeitsprozess vereinbart.
Der Nachhaltigkeitsbegriff wird oftmals auch mit einem Säulenmodell illustriert. Dabei ruht das Dach der Nachhaltigkeit auf den drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales. Die Argumentation (und auch die Kritik daran) verhält sich dabei analog zum Nachhaltigkeitsdreieck.
Die Share Economy ist die Umsetzung des Prinzips „Nutzen statt besitzen“. Die Idee des Teilens steht im Vordergrund. Anstelle von kaufen stehen tauschen, leihen und mieten. Ziel ist, durch die gemeinsame Nutzung Ressourcen zu sparen. Bekanntestes Beispiel ist Car Sharing.
1972 fand in Stockholm die erste Weltumweltkonferenz statt, die als Vorläufer des Erdgipfels von Rio 1992 gilt. Im Abschlussdokument wird festgestellt, dass die natürlichen Ressourcen der Erde geschützt werden müssen, und zwar zum Nutzen der heutigen wie auch der künftigen Generationen. Die Kapazität der Ökosysteme, lebenswichtige erneuerbare Ressourcen bereitzustellen, müsse erhalten und, wenn möglich, erhöht werden. Nicht erneuerbare Ressourcen müssten so genutzt werden, dass die nicht erschöpft würden. Darüber hinaus einigte man sich auf die Empfehlung, am Jahrestag des Konferenzbeginns, dem 5. Juni, den Weltumwelttag zu begehen. Nicht zuletzt wurde in Stockholm mit der Gründung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen die globale Umweltpolitik im UN-Rahmen institutionalisiert und dauerhaft verankert.
Suffizienz, also Genügsamkeit, bedeutet, durch weniger Konsum von Gütern und Dienstleistungen natürliche Ressourcen zu schonen und so zu nachhaltigen Konsummustern und Lebensstilen beizutragen. Suffizienzstrategien werden umso dringender, je weniger der Umweltverbrauch durch Effizienzstrategien auf ein für nachhaltige Entwicklung verträgliches Niveau gesenkt werden kann.
“The Future We Want” (deutsch: „Die Zukunft, die wir wollen“) ist der Titel des Abschlussdokuments des Rio+20-Gipfels vom Juni 2012.
Der Begriff der Transformation bezeichnet in der Nachhaltigkeitsdiskussion den Übergang von einer nicht nachhaltigen zu einer nachhaltigen Entwicklung. In diesem Sinne spricht beispielsweise der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) von der Notwendigkeit einer „Großen Transformation“.
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
Aufgabe des WBGU ist es,
- globale Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu analysieren und darüber in Gutachten zu berichten,
- nationale und internationale Forschung auf dem Gebiet des Globalen Wandels auszuwerten,
- im Sinne von Frühwarnung auf neue Problemfelder hinzuweisen,
- Forschungsdefizite aufzuzeigen und Impulse für die Wissenschaft zu geben,
- nationale und internationale Politiken zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung zu beobachten und zu bewerten,
- Handlungs- und Forschungsempfehlungen zu erarbeiten und
- durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für die Probleme des Globalen Wandels zu fördern.
Siehe: Nachhaltige Entwicklung
Ausgehend von den Problemen Peak Oil und Klimawandel ist es das Ziel der Transition-Town-Bewegung, Städte insbesondere mit Blick auf die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen resilienter zu machen. Dazu führen Nachhaltigkeits- und Umweltinitiativen in zahlreichen Gemeinden und Städten Projekte für den Wandel zu einer relokalisierten, postfossilen Ökonomie durch.
Aufgabe des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP) ist es, die Aktivitäten der verschiedenen UN-Organisationen in Umweltfragen zu unterstützen und zu koordinieren. Darüber hinaus soll UNEP allgemein dazu beitragen, Umweltpolitik zu stärken. Gegründet wurde UNEP 1972 als ein Ergebnis der Stockholmer Konferenz über die menschliche Umwelt.
siehe Erdgipfel
siehe Klimarahmenkonvention
Der UN-Nachhaltigkeitsgipfel fand vom 25.-27. September 2015 in New York statt. Dort verabschiedeten die UN-Mitglieder die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung mit den globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals (SDGs).
Urban Gardening, also städtischer Gartenbau, meint die überwiegend kleinflächige, gärtnerische Verwendung von innerstädtischen Flächen. Die umweltschonende Erzeugung von Nahrungsmitteln und die nachhaltigkeitsorientierte Bepflanzung stehen im Vordergrund.
Im Falle schwerwiegender oder bleibender Umweltschäden darf dem Vorsorgeprinzip zufolge fehlende wissenschaftliche Gewissheit kein Grund dafür sein, Maßnahmen zur Vermeidung dieser Umweltschäden aufzuschieben. Demnach sollen Umweltschutzmaßnahmen nicht erst dann eingeleitet werden, wenn wissenschaftliche Befunde dazu zwingen. Das Vorsorgeprinzip ist in der Rio-Erklärung festgehalten.
Die Wachstumskritik weist darauf hin, dass in einer endlichen Welt unendliches Wirtschaftswachstum nicht möglich ist. Sie kritisiert die einseitige Orientierung der Politik auf eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts und erkennt, unter Verweis auf den Rebound-Effekt, in Ansätzen von grünem, nachhaltigem oder qualitativen Wachstum eher den Versuch, klassische Entwicklungspfade unter neuen Vorzeichen fortzusetzen als einen wirklichen Weg zur Lösung der aktuellen Umwelt- und Ressourcenprobleme. Stattdessen mahnt sie eine Postwachstumsgesellschaft mit nachhaltigen Konsummustern und Lebensstilen an, die menschliches Wohlergehen im Einklang mit der Natur über wirtschaftliches Wachstum stellt. Die Kritik an der Wachstumskritik wiederum hebt darauf ab, dass marktwirtschaftlichen Systemen Wachstum inhärent sei und zudem in einer Wirtschaft ohne Wachstum die vorhandenen sozialen Sicherungssysteme kollabieren würden.
siehe Rio+10
siehe Bruttoinlandsprodukt
Anstelle hergebrachten wirtschaftlichen Wachstums soll ein grünes, nachhaltiges oder qualitatives Wachstum zu einer Green Economy führen. Dabei soll sich Wachstum auf (sozial und) ökologisch erwünschte Bereiche beschränken. Aus Sicht der Wachstumskritik reicht dies jedoch nicht aus, es handelt sich bei grünem, nachhaltige oder qualitativen Wachstum demzufolge lediglich um einen Versuch, die klassische Wachstumspolitik unter neuen Vorzeichen fortzusetzen. Vor allem mit Verweis auf die Endlichkeit der natürlichen Ressourcen und die Rebound-Effekte sind solche Ansätze aus Sicht der Wachstumskritik zu kurz gegriffen.