Der Nachhaltigkeitsprozess in den Vereinten Nationen
Vom 3.-14. Juni 1992 fand in Rio de Janeiro die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung statt. Mit diesem sogenannten Erdgipfel hat sich die internationale Staatengemeinschaft zum Paradigma der Nachhaltigen Entwicklung als Richtschnur ihrer Politik für das 21. Jahrhundert bekannt.
Dabei konnte man auf wichtigen Vorarbeiten aufbauen, etwa die Stockholm-Konferenz über die menschliche Umwelt von 1972 und den 1987 erschienenen Bericht der Brundtland-Kommission, der Kommission der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung. Dieser enthält die berühmte Formel, wonach es sich bei nachhaltiger Entwicklung um eine Entwicklung handelt, die „die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ Vor allem mit Blick auf arme Länder spielt dabei die Grundbedürfnisbefriedigung eine Schlüsselrolle. Mit Blick auf reichere Länder hebt der Bericht die Beschränkungen hervor, „die der Stand der Technologie und sozialen Organisation auf die Fähigkeit der Umwelt ausübt, gegenwärtige und zukünftige Bedürfnisse zu befriedigen.“
Die Ergebnisse von Rio
Beim Erdgipfel in Rio einigten sich 1992 Vertreter von 172 Staaten, darunter 108 Staats- und Regierungschefs auf eine politische Erklärung, die Agenda 21 als umfassendes Handlungsprogramm für das 21. Jahrhundert und zwei völkerrechtlich verbindliche Konventionen: Die Konvention über die biologische Vielfalt und die Klimarahmenkonvention. Hinzu kamen eine Erklärung zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern und ein Auftrag zur Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen Instruments zur Bekämpfung der Wüstenbildung, der 1994 zu der entsprechende Konvention führte.
Nachdem mit dem Ende des Ost-West-Konflikts die Bedrohung von Frieden und globaler Sicherheit überwunden schien, sollten mit den Beschlüssen von Rio die globalen Großprobleme Armut und Umweltzerstörung angegangen werden. In der Präambel der Agenda 21 heißt es dazu: „Wir erleben eine Festschreibung der Ungleichheiten zwischen und innerhalb von Nationen, eine Verschlimmerung von Armut, Hunger, Krankheit und Analphabetentum sowie die fortgesetzte Zerstörung der Ökosysteme, von denen unser Wohlergehen abhängt. Eine Integration von Umwelt- und Entwicklungsbelangen und die verstärkte Hinwendung auf diese wird indessen eine Deckung der Grundbedürfnisse, höhere Lebensstandards für alle, besser geschützte und bewirtschaftete Ökosysteme und eine sicherere Zukunft in größerem Wohlstand zur Folge haben.“
Der Rio-Nachfolgeprozess
Fünf Jahre nach der Rio-Konferenz überprüfte eine Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen in New York die Fortschritte. Rio+5 bekräftigte die Vereinbarungen und forderte alle Staaten zu verstärkten Umsetzungsanstrengungen auf. Rio+10 fand 2002 unter der Bezeichnung Weltgipfel über Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (Südafrika) statt. Dort einigte man sich auf einen Implementierungsplan, der für eine Reihe von Bereichen (Armutsbekämpfung, Trinkwasserversorgung, Meeresschutz, Umgang mit Chemikalien, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, etc.) konkrete Ziele beziehungsweise Programme vorsieht.
Zur Rio+20-Konferenz traf sich die internationale Staatengemeinschaft vom 20.-22. Juni 2012 wieder in Rio de Janeiro. Die wichtigsten Ergebnisse, die die Abschlusserklärung mit dem Titel „The Future We Want“ festhält, sind eine institutionelle Stärkung des Paradigmas Nachhaltiger Entwicklung im UN-System, insbesondere eine Aufwertung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen; ferner wird den Staaten unter Beachtung der nationalen Bedingungen und Prioritäten der Übergang zu einer Green Economy empfohlen, und schließlich enthält die Abschlusserklärung einen Auftrag zur Ausarbeitung global gültiger Nachhaltigkeitsziele, sogenannter Sustainable Development Goals.
Die Agenda 2030 mit den globalen Nachhaltigkeitszielen
Nach dreijährigen Verhandlungen wurden die globalen Nachhaltigkeitsziele als Teil der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf dem UN Sustainable Development Summit am 25. September 2015 verabschiedet. Die UN-Mitglieder bekennen sich damit zu einem umfassenden Programm für nachhaltige Entwicklung mit 17 Zielen und 169 Unterzielen. Die Agenda 2030 soll auf Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer gleichermaßen Anwendung finden. Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe nationaler Strategien, wobei die unterschiedlichen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen der einzelnen Länder sowie nationale Prioritäten berücksichtigt werden sollen.