Der Tourismus gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Sektoren. Die rheinland-pfälzische Tourismusbranche befindet sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer so noch nie dagewesenen Krise. Es ist davon auszugehen, dass die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich sein werden. Für die unmittelbar und besonders schwer betroffene Tourismuswirtschaft sind die Folgen existenziell bedrohlich.
Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Finanzierung der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie ein Sondervermögen „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ eingerichtet. Das Landesgesetz über die Errichtung dieses Sondervermögens ist am 30. September 2020 in Kraft getreten. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 Corona-Sondervermögensgesetz werden Mittel zur Stabilisierung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft bereitgestellt.
Das Sondervermögen weist für Maßnahmen im Bereich Tourismus einen Mittelansatz von insgesamt 50 Millionen Euro aus, das für folgende Zwecke bereitgestellt wird:
• 2 Millionen Euro für Aufträge zur Abwicklung tourismusfördernder Maßnahmen,
• 19 Millionen Euro für Zuschüsse zu Marketingmaßnahmen und zur Leistungssteigerung im Tourismus,
• 16 Millionen Euro zur Förderung touristischer Infrastrukturvorhaben und
• 13 Millionen Euro für Zuschüsse für Investitionen an touristische Unternehmen.
Allgemeine Anforderungen
Die Vorhaben und Maßnahmen müssen unmittelbar oder mittelbar durch die Pandemie verursacht sein und die Prävention weiterer Pandemiefolgen oder die Kompensation bereits eingetretener Beeinträchtigungen und Schäden bezwecken. Nach Art und Umfang dürfen nur Maßnahmen umgesetzt werden, die nachweisbar zur Bewältigung der Pandemie bzw. deren Folgen erforderlich und geeignet sind.
Das Sondervermögen ist im Hinblick auf seine Zwecksetzung, die Landesmittel und die Laufzeit eng begrenzt und darauf ausgerichtet, die vorgesehenen Maßnahmen zügig und flexibel umzusetzen. Die Maßnahmen im Sondervermögen müssen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 bewilligt oder rechtsverbindlich begründet werden. Die Ausgaben dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geleistet werden.
Es gibt folgende Förderinstrumente und –initiativen:
- Förderung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur
- Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland- pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe (Antragsfrist endete zum 30. Juni 2022)
- Zuschüsse für Marketingmaßnahmen und zur Leistungssteigerung im Tourismus