Kurortegesetz
Rund 20 Prozent aller Gästeübernachtungen in Rheinland-Pfalz finden in den Heilbädern und Kurorten des Landes statt. Diese Zahl macht deutlich, dass diese Orte eine besondere Bedeutung für den Tourismus in Rheinland-Pfalz haben. Der Besucher findet in den Heilbädern und Kurorten sowohl gesundheitsorientierte Angebote als auch eine vielfältige touristische Infrastruktur. Die Qualitätsstandards und Voraussetzungen, die Heilbäder und Kurorte erfüllen müssen, um staatlich anerkannt zu werden, sind im Kurortegesetz festgelegt.