Innerhalb der GDKE Liegenschaften ist das Fotografieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Fernseh- und Filmaufnahmen sowie kommerzielle Fotoaufnahmen müssen vorher schriftlich beantragt werden.
Im Außenbereichist das Fotografieren für private Zwecke erlaubt.
Drohnenaufnahmenunserer Einrichtungen und Liegenschaften
Um Gäste und Tierwelt an den durch uns verwalteten Liegenschaften nicht zu stören oder zu gefährden, ist ein Überfliegen unserer Liegenschaften mit unbemannten Flugobjekten grundsätzlich verboten.
Ausnahmen bilden: öffentliches Interesse, wissenschaftliche Zwecke, aktuelle Presse-Berichterstattung
Eine notwendige Genehmigung kann unter folgenden Angaben unter presse(at)gdke.rlp.de beantragt werden.
- Firma / Einrichtung
- Vor- und Zuname
- betreffende Liegenschaft
- Grund des Drohneneinsatzes
- Terminwunsch (frühestens 7 Werktage nach Antragstellung)
- Telefonkontakt
- EU-Kompetenznachweis A1 oder A3 für Drohnen über 500 Gramm
Wie verhalte ich mich richtig auf einer historischen Anlage?
Mehr Informationen
Burgeigenes Standesamt im Bergfried
Buchungen auf Anfrage möglich
Telefon 06773 323 oder 02627 9820
Das Mitführen von Hunden ist in den Außenanlagen und der Gastronomie erlaubt.
Im Bergfried und der Ausstellung ist das Mitführen von Hunden nicht gestattet. Für Blindenhunde besteht eine Ausnahme.