Die Kaufpreissammlung - Inhalt und Zweck
Grundlage aller Analysen der amtlichen Wertermittlung über den Immobilienmarkt in Rheinland-Pfalz ist die Kaufpreissammlung, die entsprechend § 193 und § 195 Baugesetzbuch (BauGB) vom Gutachterausschuss geführt wird.
Jeder Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Erbbaurecht usw. ist von den Notaren den Gutachterausschüssen zu übersenden.
Die Daten über die Kauffälle werden aus den Kaufverträgen, der Liegenschaftsbeschreibung, der Liegenschaftskarte, den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie Fragebögen an die Gemeinden und Eigentümer zusammen getragen und in der Kaufpreissammlung erfasst.
Damit sind aktuelle und zuverlässige Basisdaten für die Analyse des Grundstücksmarktes vorhanden. Die Basisdaten stehen dem Gutachterausschuss für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, Erstattung von Verkehrswertgutachten und Ermittlung sonstiger wertrelevanter Daten (Grundstücksmarktberichte) zur Verfügung.
Die Daten der Kaufpreissammlung können unter differenzierter Beachtung des Datenschutzes auch anderen Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, zertifizierten Sachverständigen und öffentlich bestellten und vereidigten, sowie sonstigen Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.