Verkehrswerte
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Für individuelle Wertermittlungen von bebauten Grundstücken, unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
erstattet der Gutachterausschuss ein Gutachten über den Verkehrswert.
Gutachten über den Verkehrswert können auch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücksbewertung, zertifizierten Sachverständigen und sonstigen Sachverständigen erstellt werden. Die Gebühren für die Erstattung von Verkehrswertgutachten der Gutachterausschüsse richten sich nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse.