Religionsgemeinschaften in Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt aus Mitteln, die seitens des Bundes und der Bundesländer bereitgestellt werden, Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist zuständig für die Anträge der Religionsgemeinschaften in Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Auf Grundlage der VV Wiederaufbau RLP 2021 vom 23.09.2021 (MinBl. 2021, S. 128) können Anträge gestellt werden für Maßnahmen, insbesondere zur Beseitigung unmittelbarer Schäden, bei denen durch direkte Einwirkung aufgrund der Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 öffentliche Infrastruktur beschädigt oder zerstört wurden. Hierbei sind Ausgaben zuwendungsfähig, die für eine angemessene bauliche Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung der kommunalen Infrastruktureinrichtungen aufgebracht werden müssen. Die Wiederherstellung beschränkt sich dabei grundsätzlich auf den vorherigen ursprünglichen Zustand (Status quo).
Weitere Informationen zur Antragstellung über die ADD finden Sie hier: https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufige-fragen/kommunen/
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer rein privaten Nutzung die Antragstellung nicht über die ADD erfolgt. Sollten Sie einen Antrag für Maßnahmen, insbesondere zur Beseitigung unmittelbarer Schäden, bei denen durch direkte Einwirkung aufgrund der Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 öffentliche Infrastruktur beschädigt oder zerstört wurden, stellen wollen und die Maßnahme an einem Objekt rein privater Nutzung erfolgen, so ist eine Antragstellung über die ISB möglich.
Die Informationen zur Antragstellung über die ISB im Falle einer rein privaten Nutzung finden Sie hier: https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufige-fragen/von-privatpersonen/