Gesundheitsminister Clemens Hoch übergibt acht Förderbescheide an Kliniken im Ahrtal in Höhe von über 8,2 Millionen Euro

Aus Mitteln des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ wurden von Bund und Ländern staatliche Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden wegen der Flutkatastrophe im Juli 2021 geschaffen. Gesundheitsminister Clemens Hoch hat heute von der Flut betroffenen Einrichtungen acht Förderbescheide in Höhe von insgesamt 8.212.519,85 Millionen Euro übergeben. Hinzu kommen noch die Übernahme von Mietkosten für räumliche Interimslösungen der DRK Fachklinik in einer Gesamthöhe von derzeit monatlich 9.639,00 Euro.

„Es ist immer noch unfassbar, was vor einem halben Jahr im Ahrtal passiert ist. Hier sind Menschen von einer beispiellosen Katastrophe heimgesucht worden; Viele haben fast alles verloren. Auch der Bereich der Gesundheitsversorgung wurde stark getroffen und wir haben gleich zu Beginn in enger Abstimmung der umliegenden Einrichtungen alles versucht, um die Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region weiter aufrecht zu erhalten und zu gewährleisten. Das ist geglückt und dafür will ich allen Beteiligten an dieser Stelle herzlich danken. Der Wiederaufbau schreitet voran“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Sein Ministerium sei und bleibe ein verlässlicher und starker Partner an der Seite der von der Flut betroffenen Krankenhäuser. Besonders freue ihn die Nachricht, dass die Stromversorgung der Dr. von Ehrenwall´schen Klinik, die derzeit über ein Notstromaggregat angeschlossen ist, spätestens Ende nächster Woche wieder möglich sein könnte und auch der Wiederanschluss an die zentrale Wärmeversorgung auf einem guten Weg sei. „Ziel ist es, ab April 2022 am Hauptstandort wieder einen Einstieg in eine stationäre psychiatrische Behandlung in den oberen Etagen durchzuführen“, so Hoch.

Die Unterstützung für die Krankenhäuser erfolge schnell und unbürokratisch. Dabei fördere das Land gemeinsam mit dem Bund auch Interimsmaßnahmen, damit die Krankenhäuser und Rehakliniken die stationäre Versorgung wiederaufnehmen könnten. Ziel bleibe, die bisherige Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten auch an den bisherigen Standorten wiederherzustellen. Hierfür unterstütze das Land die Krankenhäuser bei Ersatzräumlichkeiten durch die Übernahme der Mietkosten. „Wir sichern das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Kliniken auch durch Erstattung von Erlösausfällen, Überbrückungshilfen und Wiederaufbauhilfen. Wir fördern notwendige strukturelle und bauliche Verbesserungen im Rahmen des Wiederaufbaus. Darüber hinaus setzen wir uns als Land beim Bund nachhaltig dafür ein, dass der begrenzte Zeitraum von sechs Monaten für Einkommenseinbußen weiter verlängert wird“, so der Gesundheitsminister. Die gemeinsamen Kraftanstrengungen trügen Früchte. Vieles sei bereits erreicht worden. „Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Die Region hat eine Zukunft. Und das Ahrtal wird nicht vergessen. Dazu tragen auch die hier bewilligten Gelder bei“, sagte Clemens Hoch.

Die Förderungen im Einzelnen:

Einkommenseinbußen aufgrund der Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 an der Dr. von Ehrenwall´schen Klinik werden in Höhe von vorläufig 5,2 Millionen Euro gefördert.

Auch Einkommenseinbußen am Gefäß-Zentrum im Kreis Ahrweiler Dr. Bauer werden gefördert. Hierfür wurden vorläufig 1,8 Millionen Euro bewilligt.

Auch die DRK-Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Bad Neuenahr-Ahrweiler erhält eine Förderung von Einkommenseinbußen: Die Mittel betragen vorläufig 370.000 Euro. Die drei Bewilligungen vom Dezember 2021 erfolgen als vorläufiger finanzieller Ausgleich der voraussichtlichen Einkommenseinbußen (EBIT) und soll die Kliniken schnell in der Bewältigung der Flutkatastrophe finanziell unterstützen.

Die Kosten zur Wiederherstellung nach dem Aufbauhilfegesetz an den Rehakliniken Bad Neuenahr Kurköln und Jülich in Höhe von insgesamt 803.186,51 Euro werden übernommen. Die Bewilligungen vom 10. Januar 2022 umfassen die Kosten für Schadensbeseitigung, Aufräumarbeiten, Ersatzbeschaffungen etc. der Gebäude in der Landgrafenstraße 32-38 und dient dem Wiederaufbau und der Wiederaufnahme der stationären Rehaversorgung.