Der Wiederaufbau in den Flutregionen ist noch nicht abgeschlossen und erfordert nach wie vor viel Arbeit, wenn es um das Wiederherstellen von Infrastruktur und das Beseitigen von Abfall geht. Daher dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Ahrtal vorläufig weiter auch an Sonntagen beschäftigt werden. Arbeitsminister Alexander Schweitzer und der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Wolfgang Treis, informierten heute in Mainz und Koblenz, dass die bislang bis zum 23. Dezember 2021 bestehende Ausnahmebewilligung im Landkreis Ahrweiler bis zum 30. April 2022 verlängert werde. Ausgeklammert bleiben die Weihnachtstage, Neujahr, Karfreitag, der Ostersonntag und der Ostermontag. „Die Not vieler Menschen ist nach wie vor groß. Wir wollen mit der Ausnahmegenehmigung einen Teil dazu beitragen, dass der Wiederaufbau in den Hochwassergebieten weiter schnell voranschreitet“, sagte Arbeitsminister Schweitzer.
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