Transparenzgesetz
Als erstes Flächenland in Deutschland hat Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz auf den Weg gebracht. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011 legte die Landesregierung fest, dass das Landesinformationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsgesetz zusammengeführt werden sollen. Dabei war es ein wichtiges Anliegen, das in diesen Gesetzen festgeschriebene Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen zu erweitern und die Vorzeichen des Informationszugangs umzukehren. Bisher konnten Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Zugang zu Informationen per Antrag geltend machen. Sie mussten aktiv werden, auf die Verwaltung zugehen und ihr Begehren formulieren. Die Verwaltung musste den Antrag prüfen, ihn bearbeiten, ihm stattgeben oder ihn begründet ablehnen. Es fand also ein Verwaltungsakt statt, der sowohl für den Antragsteller als auch für die Verwaltung mit viel Aufwand verbunden war.
Mit dem Transparenzgesetz wird für die Verwaltung die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung von Informationen festgeschrieben. Auf der elektronischen Transparenz-Plattform stellt die Verwaltung Daten zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden also genutzt, um die Entscheidungen von Politik und Verwaltung nachvollziehbarer zu machen. Die Bürger und Bürgerinnen erhalten mit der Transparenz-Plattform einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Informationen. Dadurch verbessern sich auch die Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten. Mehr Teilhabe bedeutet auch mehr Demokratie. Das Transparenzgesetz ist daher auch ein wichtiger Schritt, um die Bereitschaft der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen zu bürgerschaftlichem Engagement zu unterstützen.
Bürgerbeteiligung war bereits beim Zustandekommen des Transparenzgesetzes ein zentrales Element. Die Landesregierung hatte sich frühzeitig dazu entschlossen, über die klassische Verbändeanhörung hinaus ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren zu dem Gesetz durchzuführen. Damit sollte die Öffentlichkeit umfassend über die Inhalte des Transparenzgesetzes informiert und für das Thema sensibilisiert werden. Dabei war es ein wichtiges Anliegen, auch die Erfahrungen und Kompetenzen der Bürger und Bürgerinnen zu nutzen. Es ging nicht darum, die parlamentarischen Beratungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch ein Beteiligungsverfahren zu ersetzen oder ihnen vorzugreifen. Vielmehr sollten Impulse, Hinweise und Empfehlungen der Menschen in Rheinland-Pfalz aufgegriffen und das Gesetzgebungsverfahren dadurch bereichert werden.
Dies ist in mehreren Themen-Workshops, kommunalen Workshops sowie einer Bürgerwerkstatt gelungen. Das gesamte Verfahren selbst wurde in großer Transparenz durchgeführt. Alle Anregungen, Kommentare und Stellungnahmen, die im Rahmen des Beteiligungsprozesses eingegangen sind, wurden über die Beteiligungsplattform öffentlich gemacht.
Die ursprüngliche Beteiligungsplattform zum Transparenzgesetz (https://transparenzgesetz.rlp.de) wurde inzwischen abgeschaltet. Sämtliche Inhalte, Beiträge und Kommentare des Beteiligungsprozesses wurden in einem Abbild der Beteiligungsplattform gesichert, so dass sie auch weiterhin allen Interessierten zur Verfügung stehen. Unter dem Link am Ende der Seite finden Sie die Inhalte, die bisher in der Beteiligungsplattform abgebildet waren.
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zur Sicherung der Beteiligungsplattform
Hier geht es zur Transparenzplattform: https://tpp.rlp.de/