Informationen zum ehrenamtlichen Engagement in der Flüchtlingshilfe
Viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer engagieren sich derzeit ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Durch unterschiedlichste Projekte, Angebote und Unterstützungsleistungen tragen sie dazu bei, den zu uns kommenden Menschen in ihrer schwierigen Situation zu helfen und zeigen ihnen damit, dass sie bei uns willkommen sind und unsere Solidarität haben.
Auch viele neue Projekte entstehen in Trägerschaft von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen, aber auch zahlreiche kleinere Initiativen und Projekte ohne Anbindung an organisatorische Strukturen.
Dabei treten regelmäßig Fragen auf, die sich mit der praktischen Umsetzung der Projekte und Vorhaben verbinden. Im Folgenden wollen wir hierzu nützliche Hinweise geben.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen. Sofern Flüchtlinge sich selbst ehrenamtlich engagieren, gilt für sie – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – die Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung des Landes.
Derzeit gibt es zahlreiche ehrenamtliche Projekte und Vorhaben, die sich an Flüchtlinge richten, z. B. um ihnen Freizeitangebote zu bieten. Hierzu gehören viele Angebote, die der organisierte Sport vorhält. Hier sind die Flüchtlinge nicht selbst ehrenamtlich aktiv, sondern vielmehr Teilnehmende – meist ohne formal Mitglied in einem Verein zu sein.
Hier gilt folgende Versicherungslage: Für den organisierten Sport konnte bereits Ende letzten Jahres eine Lösung gefunden werden. Die Sportbünde in Rheinland-Pfalz haben grundsätzlich über die Aachen-Münchener Versicherung (AMV) einen Rahmenversicherungsvertrag (Unfall und Haftpflicht) für ihre Vereine abgeschlossen, über den ihre Mitglieder versichert sind. Im Bestreben, den Flüchtlingen die Teilnahme am Sport im Verein auch ohne Mitgliedschaft zu ermöglichen und dabei den notwendigen Versicherungsschutz zu gewähren, wurde dieser Rahmenversicherungsvertrag beitragsfrei erweitert: Flüchtlinge, die Sport im Verein betreiben, aber kein Mitglied sind, sind über die AMV unfall- und haftpflichtversichert.
Wenn ehrenamtlich Aktive sich im Auftrag bzw. in Trägerschaft der Kommune engagieren, so genießen sie in der Regel auch den kommunalen Versicherungsschutz. Es ist aber sinnvoll, diese Frage vor Ort zu stellen und zu klären. Die Kommunen müssen nämlich ihre Engagierten der Versicherung melden, damit die Absicherung greift.
Wohlfahrtsverbände und andere Großorganisationen haben für ihre Engagierten in der Regel eigene Versicherungen abgeschlossen, die im Schadensfall greifen. Es empfiehlt sich jedoch auch hier nachzufragen, um für alle Beteiligten Klarheit über den Versicherungsschutz herzustellen.
Aber auch wer sich unabhängig von der Kommune oder einer Trägerorganisation ehrenamtlich engagiert, ist abgesichert. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die im Schadensfall greift. Nähere Informationen zu dieser Versicherung finden Sie hier.
Wie auch bei privaten Haftpflichtversicherungen sind Schäden aus dem Halten und Führen von KfZ bei der Landesversicherung ausgeschlossen. Der Einsatz privater KfZ beim Ehrenamt bleibt ohne zusätzliche Absicherung. Wichtig ist daher, dass die Engagierten hier gut informiert und aufgeklärt werden. Es greift im Schadensfall nur die private KfZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters (oder die gegnerische Versicherung, wenn dort die Schuld liegt).
Dies bedeutet aber nicht, dass Engagierte und Mitfahrende ohne Schutz sind. Versicherungstechnisch ist dies aber eine private Angelegenheit. Alle KfZ-Haftplichtversicherungen schließen (in unterschiedlicher Höhe) Insassen-versicherungen ein. Im Schadensfall müssen die Engagierten häufig jedoch die Kosten einer möglichen Höherstufung tragen.
Eine Absicherung dagegen ist nur möglich, wenn seitens eines Trägers eine Dienstreisefahrzeugversicherung abgeschlossen wird.
Das Wichtigste ist hier, dass die Engagierten vor ihrem Einsatz über diese Lage informiert sind und dies nicht erst nach einem Schadensfall erfahren.
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis – wie insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit – ist für die Flüchtlingsarbeit nicht gesetzlich vor-geschrieben.
Sofern sich Engagierte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bewegen, greifen aber die hier die geltenden rechtlichen Regelungen.
Nach der in Rheinland-Pfalz getroffenen Rahmenvereinbarung benötigen zunächst alle hauptamtlich mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigten Personen ein erweitertes Führungszeugnis. Darüber hinaus wird entsprechend § 72a SGB VIII auch von ehren- oder nebenamtlichen Kräften für die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger (oder vergleichbare Kontakte zu diesen) das erweiterte Führungszeugnis verlangt, wenn Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zu Minderjährigen dies erfordern.
Die Rahmenvereinbarung gibt ein verbindliches Prüfschema zur Beantwortung dieser Frage vor: Tätigkeiten, die nach diesem Schema mit 10 oder mehr Punkten bewertet werden, erfordern ein erweitertes Führungszeugnis.
Die Erfordernis eines erweiterten Führungszeugnisses gilt in der Regel bei folgenden Kerntätigkeiten:
- Tätigkeiten, die eine gemeinsame Übernachtung mit Minderjährigen vorsehen
- Tätigkeiten, die Pflegeaufgaben und somit enge Körperkontakte einschließen
- Tätigkeiten, die Einzelarbeit vergleichbar mit Einzelunterricht einschließen
- Tätigkeiten, die allein, d. h. nicht im Team durchgeführt werden
Nützliche Informationen für Geflüchtete und alle, die sich in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich engagieren, hält auch die Verbraucherzentrale vor.
Sie bietet spezielle Veranstaltungen u. a. zu folgenden Themen:
- Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe
- Private Haftpflicht für Geflüchtete
- Medizinische Versorgung von Asylbegehrenden
- Bankkonto für Geflüchtete
- Mobilfunk: Worauf Flüchtlinge bei Verträgen und Tarifen achten sollten
- Geldtransfer-Dienste
- Verträge an der Haustür
- Neu in Deutschland? Unterwegs mit Bus und Bahn
- Rundfunkbeiträge: Was gilt für Asylbegehrenden und Geflüchtete?
Mehrsprachige Informationen
Zu 12 Lebensbereichen wurden Checklisten zusammengestellt. Sie sollen dabei helfen, sich im Verbraucheralltag zurecht zu finden. Die meisten Checklisten können auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Russisch, Farsi und Ukrainisch heruntergeladen werden: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/fluechtlingshilfe/mehrsprachige-infos-fuer-gefluechtete
Auf Initiative der Ministerpräsidentin wurde eine niedrigschwellige und unbürokratische Fördermöglichkeit für ehrenamtlich organisierte Kleinprojekte geschaffen.