Rund um den Verein
Eine Rechtsinformation für Vereinsmitglieder und solche, die es werden wollen
Wollen Sie in einen Verein eintreten, Vereinsämter übernehmen oder vielleicht auch einen Verein gründen oder sich nur allgemein über das Thema Verein informieren? Die Broschüre "Rund um den Verein" bietet Ihnen übersichtlich und leicht verständlich Antworten auf alle wesentlichen Fragen von der Gründung über die Mitgliedschaft bis zur Beendigung eines Vereins. Die Broschüre soll ihnen dabei einen knappen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben, in denen sich das Vereinsleben abspielt.
Vereinsrecht
In dem vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegebenen Leitfaden zum Vereinsrecht finden ehrenamtliche Vereinsmitglieder und Vorstände Tipps und Hinweise für die Arbeit im Verein.
Bei Fragen zum Vereinsrecht, bei Vereinsgründung oder zu geplanten Satzungsänderungen können Sie sich gern an die Rechtspfleger/innen Ihres zuständigen Amtsgerichts wenden.
Gemeinnützigkeit, Steuer- und Spendenrecht
Welche steuerlichen Rahmenbedingungen gelten für gemeinnützige Organisationen? Im Ehrenamt stellt sich immer wieder die Frage nach der Finanzierung und steuerrechtlichen Behandlung von Vereinen und anderen Organisationen des freiwilligen Engagements. Wann wird aus einer Spende eine steuerbegünstigte Zuwendung? Wie verhält es sich mit Mitgliedsbeiträgen? Wie geht man mit Sponsoring um?
Der Staat unterstützt Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in Vereinen in Rheinland-Pfalz engagieren.
Die steuergesetzlichen Rahmenbedingungen des Ehrenamts auf Grundlage der aktuellen Rechtslage werden in der Broschüre "Steuertipp – Gemeinnützige Vereine" des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz dargestellt.
"Steuertipp – Gemeinnützige Vereine" (11. Auflage, Stand August 2022), PDF zum Download
"Steuertipp – Gemeinnützige Vereine", PDF der barrierfreien Version der Broschüre
Bundestag beschließt deutliche Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht
16.12.2020 | Ehrenamt
Der Deutsche Bundestag hat gemeinsam mit der Bundesregierung und den 16 Ländern wichtige Verbesserungen für das Ehrenamt in Deutschland beschlossen: Damit wird Bürokratie abgebaut, der Katalog gemeinnütziger Zwecke erweitert und das Engagement vieler ehrenamtlich Engagierter auch finanziell besser anerkennt. Die Verbesserungen werden über das Jahressteuergesetz umgesetzt. Nachfolgend sind die Regelungen im Einzelnen dargestellt.