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Langenzenn (Kreis
Fürth)
Jüdische Geschichte / Synagoge
Übersicht:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
In Langenzenn bestand von ca. 1535 bis Anfang des 20.
Jahrhunderts eine
jüdische Gemeinde.
An Einrichtungen hatte die Gemeinde eine Synagoge, eine Schule und ein
rituelles Bad. Die Toten der Gemeinde wurden auf dem jüdischen Friedhof in
Fürth beigesetzt. Zur Fürther Gemeinde bestand traditionell eine sehr enge
Beziehung. Nachdem die Zahl der jüdischen Gemeindeglieder in der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts stark zurückgegangen war, bemühten sich die in
Langenzenn noch lebenden jüdischen Familien um einen Anschluss an Fürth (siehe
Bericht 1904). Die Gemeinde Langenzenn ist wenig später aufgelöst
worden.
Von den in Langenzenn geborenen und/oder längere Zeit am Ort
wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit
umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad
Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches
- Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Rosa Bacharach geb.
Bergmann (1868), Julius Früh (1876), Max Früh (1893), Michael Früh (1887), Michael
Erich Früh (1894), Sofie Groß geb. Früh (1900), Fanny Klein geb. Früh
(1884).
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Mitteilungen
zur Gemeinde aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Oktober 1842:
"In der Registratur des Stadtmagistrats zu Langenzenn findet sich ein
Aktenband mit der Aufschrift: Hochfürstliche General-Ausschreiben und
Verordnungen wegen der gesamten schutz- und unschutzbaren Judenschaft,
ferner verschiedene andere Akten von 1608-1735. Vol. 3 dabei ist ein
Originaldokument d.d. Onolzbach den 20. Juli 1608, wonach Markgraf Joachim
Ernst, nach Einvernahme des größeren Ausschusses der Landschaft und auf
deren Bitten: 'in Anbetracht, dass die Juden sich nicht mit Arbeiten,
sondern allein mit hoch verbotenem Wucher, und der arme Leute Schweiß und
Blut, in lauterem Müßiggang feirends ernähren und hinbringen, zudem als
Spötter und Verächter der wahren christlichen Religion und öffentliche Feinde
des einigen Erlösers und Seligmachers Christi großes Ärgernis stiften'
etc. - den Befehl ergeben lassen, dass sämtliche Juden das
fürstentümliche Gebiet innerhalb sechs Monaten ohne allen Verzug
verlassen sollten resp. mussten. Ein anderes Dekret ist anno domini 1688;
so wie ein Gedenkzettel vom 31. Januar 1609. In beiden ist die Rede von
der Entfernung der Juden.
Nach einem Dekret d.d. Höchstatt d. 11. Juli 1609 hat Markgraf Joachim Ernst
auf inständiges Anhalten, Flehen und untertäniges Bitten der
Judenschaft, Rabbi und Ausschuss, den Schutz noch auf eine gewisse Zeit
gnädigst bewilliget und zugleich befohlen, dass die Juden ferner bei
ihren Privilegiiis gelassen und auf ihr Antragen ihnen hierinnen die
hilfliche Hand geboten werde.
Aus diesen und anderen Dekreten geht hervor, dass der Landesherr allein
das Recht hatte, zu bestimmen, an welchem Orte sich ein Juden ansiedeln
durfte. Die Beschwerden der Gemeinden wurden dabei wenig
berücksichtigt.
Beschwerde der Stadt-Vogtei Langenzenn 1704 d. 19. September. Dekrete von
den Jahren 1664, 1665, 66, 67, 68, beziehen sich teils auf den Schutz der
Juden, teils auf die Abgaben, welche sie an die hochfürstliche
Haushofmeisterei in Ansbach leisten mussten; dabei ist eine Abgabe von
einem Pfund Federn und einem Pfund Staub für jeden Juden, letztere wurde
d. 17. Dezember 1679 aufgehoben.
Der Begräbnisplatz ist in Fürth von jeher gewesen." |
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Mitteilung
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. September
1842: "Die Gemeinde in Langenzenn stand immer mit der Fürther in
Verbindung, daher haben beide gleiche Begräbnisstätten". |
Aus dem jüdischen Gemeindeleben
Die Langenzenner Juden wollen der Fürther Gemeinde
zugeteilt werden (1904)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 18. März
1904: "Fürth. Der Magistrat hat das Gesuch der Langenzenner
israelitischen Kultusgemeinde um Zuteilung zur Fürther Kultusgemeinde bei
der Regierung zu Ablehnung begutachtet, nachdem sich letztere Gemeinde
wegen der hohen Kosten dagegen ausgesprochen hat und auch rechtlich die
Zuweisung nicht gerechtfertigt ist, da beide Gemeinden fast 3 Stunden
auseinander liegen, nach den geltenden Bestimmungen die Zuweisung aber nur
dann erfolge, wenn die betreffende Kultusgemeinde nicht weiter als 1
Stunde entfernt ist." |
Zur Geschichte der Synagoge
Es ist nicht bekannt, wann der Betsaal in dem Gebäude der
Rosenstraße eingerichtet wurde. 1902 wurde das Gebäude des jüdischen
Gemeindezentrums an Privatpersonen verkauft und zu einem Wohnhaus umgekauft. Das
rituelle Bad ("Judenduck"), zu dem 12 Stufen herabführten, wurden mit
Beton aufgefüllt.
Adresse/Standort der Synagoge: Rosenstraße
8
Fotos
(Fotos: Hahn)
Die Rosenstraße,
ehemalige
"Judengasse" |
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Ehemaliges jüdisches
Gemeindezentrum |
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Gebäude der
ehemaligen Synagoge (bzw. jüdisches Gemeindezentrum mit Schule, Betsaal
und rituellem Bad) mit Hinweistafel -
Inschrift: "Rosenstraße Haus
Nr. 8. In diesem Haus befand sich bis 1902 die jüdische Schule mit einem
Gebetsraum
und vermutlich einem rituellen Bad (Mikwe) der ab 1535
nachgewiesenen jüdischen Kultusgemeinde". |
Links und Literatur
Links:
Literatur:
| Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in
Bayern. Eine Dokumentation der Bayerischen Landeszentrale für politische
Bildungsarbeit. A 85. 1988 S. 164-165. |
n.e.
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