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Luzern (Schweiz)
Die jüdischen Friedhöfe
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
Siehe Seite zur Synagoge in Luzern (interner
Link)
Zur Geschichte der Friedhöfe
Nach einer längeren Diskussion im Stadtrat Luzerns in den Jahren 1884/85 konnte
von der jüdischen Gemeinde der Stadt ein Grundstück beim städtischen Friedhof
im Friedental zur Anlage eines jüdischen Friedhofes erworben werden. Der
städtische Friedhof im Friedental wurde am 12. August 1885 eingeweiht.
Am 3. März 1887 wurde der jüdische Friedhof durch Rabbiner Dr. Herz
Ehrmann (Baden) eingeweiht. Berichte zur Einweihung liegen aus der Zeitschrift
"Der Israelit" vom 24. März 1887 und aus der Zeitschrift "Jeschurun"
vom März 1887 vor (siehe unten).
Zur Anlage des alten jüdischen Friedhofes in Luzern 1884/87
1884/85: Diskussionen im Stadtrat zur Anlage eines jüdischen
Friedhofes
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 31. März 1884: "Luzern,
im März (1884). Bezugnehmend auf die bejahende Antwort, die der Vorstand
der Leipziger israelitischen Religionsgemeinde auf die Frage: ob es
zulässig sei, nichtjüdische Leichen auf jüdischem Friedhofe zu
bestatten, gegeben hat, die Sie, hoch geehrter Herr Redakteur in Nr. 16
Ihres geschätzten Blattes mit gebührender Entrüstung widerlegten,
gestatten Sie mir eine in der heutigen Sitzung des hiesigen großen
Stadtrates, betreff der hiesigen israelitischen Friedhofsfrage
stattgehabte Debatte Ihnen mitzuteilen.
Der Stadtrat will eine Parzelle des Gutes Friedenthal, welches für Anlage
eines allgemeinen konfessionslosen Friedhofes angekauft wurde, der
hiesigen jüdischen Gemeinde verkaufen zur Anlage eines israelitischen
Friedhofes, da - so motiviert der Stadtrat seine Vorlage - die Israeliten
nach dem Gesetze Moses die ewige Grabesruhe beobachten wollen. Der
Vorschlag des Stadtrates fand aber vielfach Bedenken und erregte
vielfachen Anstoß. Herr Stadtrat Wulst bemerkte, man müsse den
Israeliten des Recht zuerkennen, einen eigenen Friedhof zu haben mit
Rücksicht auf die Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Der
Stadtrat betrachte daher seinen Vorschlag als durch die Toleranz geboten.
Die Herren Redakteur Stutzer und Dr. Joh. Winkler bezweifelten, ob sich so
ohne anderes aus konfessionellen Gründen das Recht auf einen
Privatfriedhof herleiten lassen und konnten sich aus diesem Grunde mit dem
Anfrage des Stadtrates wenigstens dermalen noch nicht einverstanden
erklären; sie wiesen zudem auf die Konsequenzen hin. Herr Dr. Weibel
seinerseits erachtete das Recht der Israeliten auf einen Privatfriedhof
wie das Recht auf Privatschulen, welche zwar die hiesigen Israeliten nicht
haben, als unzweifelhaft. Allein er sagte, es sei ihm anstößig, dass man
gleichzeitig den Israeliten von Seite der Gemeinde ein solches
Entgegenkommen bezeuge, während man von den römischen Katholiken
verlange, dass sie ihre ebenfalls religiösen Bedenken gegen den
gemeinsamen Friedhof aufgeben und auf demselben beerdigen lassen. Zu einer
solchen Inkonsequenz möge er nicht mitwirken. Die Angelegenheit wurde auf
den Kanzleitisch erkannt." |
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Artikel in der Zeitschrift
"Der Israelit" vom 5. Mai
1884: "Luzern. Viel zu reden gab der neuerdings vor dem Großen Stadtrat und
der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde betreffs Abtretung einer Parzelle
Boden im Moorenthal zur Anlage eines jüdischen Friedhofes.
Der stadträtliche Antrag wurde neuerdings von Herrn Baudirektor Wüest in einem
langen Votum verteidigt; für Ratifikation des Vertrages sprachen sich auch Herr
Hauser-Späth und (mit einem Amendement) Herr Bezirksrichter Leu aus. Den Antrag
auf Nichtratifikation stellte Herr Disteli-Brun, und war wegen der im
Verkaufsvertrag enthaltenen Klausel, dass der Stadtrat die Pflicht übernehme,
falls die israelitische Kultusgemeinde sich auflösen und die Parzelle (wie dies
im Vertrag stiputiert ist!) dann an die Stadt zurückfallen sollte, für die
ewige Grabesruhe der darin begrabenen israelitischen Leichen zu sorgen. Herr
Disteli meinte, wenn die Stadt eine Parzelle Land verkaufe, dann solle sie sich
nicht mit einer solchen Servitut auf ewige Zeiten belasten, sondern es dem Käufer
überlassen, für das ihm Gutscheinende selbst zu sorgen.
Redaktor Stutzer verwahrte sich zunächst energisch gegen das Gerede von
Intoleranz gegen das Bemühen, der Opposition gegen den vorliegenden Vertrag das
Motiv der Intoleranz zuzuschieben. Er sei gegen die Juden und auch die Römisch-Katholischen
so tolerant wie Irgendeiner im Saale, und es sei ihm ganz gleichgültig, wo und
wie jene sich begraben lassen, vorausgesetzt, dass die Sanitätsgesetze
beobachtet werden. Aber der Schwerpunkt der Frage liege an einem anderen Orte;
nach seiner festen Überzeugung sei die Versammlung der Einwohnergemeinde, als
sie seinerzeit dem Friedhofprojekte zustimmte, von der Ansicht ausgegangen, dass
es sich um Schaffung eines gemeinsamen bürgerlichen Friedhofes handle und dass
das von der Einwohnergemeinde zu erwerbende Moorenthalgut zu diesem Zwecke
bestimmt sei und reserviert bleiben solle. Werde der heutige Kaufvertrag
ratifiziert, so sei diese Zweckbestimmung durchbrochen, da es logisch und
konsequent sei, dass man, wie den Israeliten, so auch allen andern christlichen
und nichtchristlichen Konfessionen eigene Begräbnisplätze im Moorenthal käuflich
abtreten müsse, wenn sie solche verlangen; Herr Wüest erkläre denn auch
offen, dass der Stadtrat auch andern religiösen Genossenschaften so
entgegenkommen werde, wie den Israeliten. Bevor er (Redner) einem Schritt von
solchen Konsequenzen zustimmen könne, wolle er wissen, ob die stimmberechtigten
Einwohner Luzerns hiermit einverstanden seien, und er stelle daher den Antrag,
die Angelegenheit vor die Einwohnergemeinde zu bringen; beliebe dies nicht, so
werde er gegen Ratifikation stimmen, zumal in der Umgebung der Stadt noch
anderes zu Begräbnisplätzen geeignetes Terrain zu finden sei.
An der Abstimmung beteiligten sich 27 Mitglieder. Der Antrag Stutzer blieb mit
11 Stimmen in der Minderheit, worauf die Ratifikation des Verkaufsvertrages mit
14 Stimmen (genau dem absoluten Mehr) beschlossen wurde.
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Ähnlich, teilweise ausführlicher der Artikel in
der Zeitschrift "Jeschurun" Heft 21, Mai 1884 S. 332-333. "Luzern,
9. Mai (1884). Das hiesige 'Vaterland' bringt aus der Sitzung des Großen
Stadtrats vom 30. vorigen Monates den folgenden Bericht über die Vorlage
eines Kaufvertrages mit dem israelitischen Friedhofverein über Abtretung
einer Parzelle Landes behufs Anlage eines israelitischen Friedhofs: Diese
Angelegenheit hat den Großen Stadtrat schon in der Sitzung vom 29.
Februar beschäftigt und Anlass zu einer längeren Diskussion gegeben,
über welche wir seinerzeit ausführlichen Bericht erstattet haben. Wir
glauben daher, uns heute kürzer fassen zu dürfen und dies umso eher, als
neue Argumente pro und kontra nur wenige ins Feld geführt werden konnten.
Herr Baudirekter Wüest eröffnete die heutigen Diskussion mit der
Bekanntgabe, dass der Stadtrat nach gründlicher Beratung sich einstimmig
dahin schlüssig gemacht habe, es sei bei dem Großen Stadtrate die
Genehmigung der ursprünglichen Vorlage zu beantragen, mit folgenden zwei
Modifikationen: 1) sei die in letzter Sitzung vom Herr Dr. Weibel
angegriffene Bestimmung der Gemeindesteuer-Freiheit des fraglichen
Grundstücks zu streichen; 2) habe der Vertrag erst dann in Wirksamkeit zu
treten, wenn |
die
heute eingelaufene Reklamation des Besitzes des Lochhofes wegen
angeblicher Vergiftung des Trinkwassers, sowie allfällige weitere
Beschwerden anderer Anstößer ihre Erledigung gefunden haben werden, ohne
dass daraus der Gemeinde Kosten und Ungelegenheiten erwachsen. Dem Votum
des Stadtrates entnehmen wir Folgendes: die ewige Grabesruhe der Juden
sein eine conditio sine qua non ihres Kultus, eine Vorschrift ihres Ritus.
Trete man dieser Vorschrift entgegen, so lade man das Odium der Intoleranz
auf sich. Die Juden haben überall separate Friedhöfe, mit Ausnahme von
Wien, so sie innert dem allgemeinen Friedhofe selbst eine Parzelle zur
Anlage einer israelitischen Begräbnisstätte erhalten haben. Redner hegt
durchaus nicht die Befürchtung, dass auch die Katholiken einen eigenen
Friedhof verlangen werden, denn diese Vorschrift bestehe beim katholischen
Kultus nicht. Wo die Katholiken sich in Minderheit befinden, nehmen sie es
sehr gerne an, wenn ihnen auf dem protestantischen Friedhofe Raum gewährt
werde; es stehe daher auch zu erwarten, dass sie da, wo sie die Mehrheit
bilden, sich nicht weigern werden, neben ihren protestantischen
Mitbürgern zu ruhen. Er werde in dieser Zuversicht bestärkt durch den
Umstand, dass in der seitens der Konservativen der Stadt Luzern gegen die
Anlage des Friedhofes Moorenthal seinerzeit an den Regierungsrat
gerichteten Rekursschrift vorwiegend Bedenken finanzieller, nicht
religiöser Art geltend gemacht worden waren. Zwang jedoch soll niemals
und gegen Niemanden geübt werden, und wie Privatfriedhöfe überall
bestehen, so soll ihnen auch bei uns die Existenzberechtigung nicht
angesprochen werden, vorausgesetzt, dass sich dieselben den baupolizeilichen
und sanitarischen Vorschriften anbequemen. Luzern nehme mehr und mehr den
Charakter einer kosmopolitischen Stadt an; wahren wir ihr auch den Ruf
einer Stätte des Freisinns und der Toleranz! An der Diskussion
beteiligten sich die Herren Disteli-Brun, Hauser-Späth, Stutzer, Sautier
und Leu, wovon erstere Zwei sich gegen die Genehmigung aussprachen,
hauptsächlich aus dem Grunde, weil nach ihrer Ansicht die Gemeinde bei
Ankauf des Gutes Moorenthal die Erstellung eines allgemeinen bürgerlichen
Friedhofes im Auge gehabt habe, während nun der Stadtrat denselben in
eine Menge Privatfriedhöfe verzetteln lassen wolle. Herr Stutzer bemerkt
noch speziell, er sei nicht gegen die Bewilligung von Privatfriedhöfen,
nur solle man nicht von dem zum Zwecke der Anlage einer allgemeinen
bürgerlichen Begräbnisstätte angekauften Gute Terrain abtreten. In
eventueller Abstimmung unterlag die Ordnungsmotion des Herrn Stutzer, die
Angelegenheit der Gemeinde zur Entscheidung vorzulegen, mit 11 Stimmen bei
27 Anwesenden. In der Hauptabstimmung wurde sodann mit dem absoluten Mehr
von 14 Stimmen gegenüber dem Seitens des Herrn Disteli gestellten Antrage
auf Nichtgenehmigung, der Vertrag sanktioniert mit der Modifikation, dass
er erst dann in Kraft zu treten habe, wenn alle zivilrechtlichen
Einsprüche ohne Kosten für die Gemeinde beseitigt sein
werden." |
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Artikel in der
"Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 2. Dezember 1884: "Luzern, im November (1884). Wie wir schon früher
berichteten, haben die hier ansässigen Israeliten beantragt, ihnen ein Grundstück
zu einem Friedhofe für ewige Zeiten zu verkaufen.
Die Debatten hierüber im Stadtrat waren sehr lebhaft. Einige Mitglieder
bekämpften den Antrag aus konfessionellen Motiven, weil sie die Niederlassung
von Juden im katholischen Luzern nicht verewigen, wenigstens nicht vergrößern
lassen wollen. Andere wieder aus radikalen Gründen, weil sie konfessionelle
Friedhöfe nicht dulden wollen. In den letzten Tagen nun wurde die Entscheidung
durch Abstimmung getroffen und das Resultat war, dass der Antrag der Israeliten
mit 14 Stimmen gegen 11 angenommen wurde." |
Die Einweihung des Friedhofes am 3. März 1887
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. März 1887: "Luzern.
Der hiesige israelitische Kultusverein, zur Zeit aus 21 Familien bestehend,
wurde vor ca. 20 Jahren gegründet und gruppieren sich die Mitglieder aus
Schweizern, Elsässern und Deutschen. Seit 8 Jahren schon gab sich der Verein
alle Mühe, um einen jüdischen Friedhof zu erwerben, doch scheiterte das
Unternehmen aus verschiedenen Ursachen lokaler Natur. Endlich vor 3 Jahren wurde
vom Kultusverein, welcher damals aus 28 Mitgliedern bestand, beschlossen, ein
offeriertes Grundstück anzukaufen, um einen Friedhof anzulegen; da bei
stattgefundenen Todesfällen sehr oft, sehr viel Unannehmlichkeiten bei dem
Transport der Leichen, abgesehen von den ganz bedeutenden Kosten für die
betreffenden Angehörigen entstanden, so war in Folge dessen, der Entschluss zum
Ankauf eines Friedhofes nur mit Wohlwollen zu begrüßen. Trotz des ziemlich
hohen Preises des Friedhofes - derselbe kostet, nebst der Mauer über 5.000
Franken - war es dem Verein möglich, durch eigene Mittel und einige freiwillige
Beiträge wohltätiger Glaubensbrüder - obige Summe abzubezahlen.
Vergangenen Donnerstag, am 7. Adar, fand die Einweihung des Friedhofes durch
unseren Bezirksrabbiner Herrn Dr. Ehrmann aus Baden statt. Nachdem Nachmittag jom
kippur katan gebetet wurde, begaben sich sämtliche anwesende
Gemeindemitglieder auf den Friedhof und wurden unter Rezitation verschiedener
Psalmen die Umzüge um den Friedhof gemacht und einige passende Worte vom Herrn
Rabbiner gesprochen.
Merkwürdig bei der Errichtung des hiesigen Friedhofes ist, dass durch Ankauf
desselben eine Trennung in unserer Gemeinde entstanden, indem 6 Mitglieder nicht
daran teilnehmen wollten und ihren Austritt angezeigt haben; während gerade ein
Friedhof eine Stätte ist, welche oft Leute, die sonst im praktischen Leben dem
Judentum ferne stehen, veranlasst, einer Gemeinde beizutreten.
(Zeitschrift "Der Israelit vom 24. März 1887). |
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Artikel
in der Zeitschrift "Jeschurun" vom März 1887: "Luzern.
In alten Gemeinden pulsiert stets ein reges jüdisches Leben, dass Jedermann,
der sich gerne mit spezifisch jüdischen Angelegenheiten befasst, vollauf zu tun
hat oder sich zu beschäftigen weiß. Anders ist das Verhältnis in unserer
Gegend, wo neue Gemeinden wie Pilze aus dem Boden wachsen, und dieselben aus den
heterogensten Elementen bestehen. Da fällt es schwer, sehr schwer, etwas
Rechtes zu Stande zu bringen, Umso mehr muss man unserer kleinen, zwanzig
Mitglieder zählenden Gemeinde nachsagen, dass sie verhältnismäßig
Bedeutendes geleistet hat, da sie die Errichtung und Erbauung eines jüdischen
Friedhofes mit schwerer Mühe und bedeutenden Kosten zustande gebracht. Dieser
Friedhof wurde am 3. März - 7. Adar - unter den üblichen Formalitäten durch
den Bezirksrabbiner Herr Dr. Ehrmann in Baden eingeweiht.
(Zeitschrift "Jeschurun" Heft 12 vom März 1887). |
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Meldung
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 26. Mai 1887:
"Die kleine Gemeinde zu Luzern hat mit vielen Opfern einen
israelitischen Friedhof errichtet, der am 3. März eingeweiht
wurde." |
Der Friedhof wurde mit 366
Gräbern in den folgenden Jahrzehnten voll belegt, sodass sich im Laufe der
1930er-Jahre die Notwendigkeit einer Vergrößerung oder Neuanlage abzeichnete.
Zur Anlage eines neuen jüdischen Friedhof 1943
Ein neuer Friedhof wurde am 6. Mai 1943 eröffnet. Dieser
hat eine Kapazität von 689 Gräbern, von denen inzwischen ca. 400 belegt
sind.
neuer Friedhof Adresse: Friedhofverwaltung der jüdischen Gemeinde Luzern,
Sackweidstrasse 1, CH 6012 Obernau, Tel. 041-3202147 Fax. 041-3206833
Lage der Friedhöfe
Beide jüdischen Friedhofe grenzen an den städtischen Friedhof im Friedental an
der Friedentalstraße
Fotos
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum: 24. und 26.8.2008)
Plan der Friedhofsanlage
Friedental |
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Die Lage der
beiden jüdischen Friedhöfe ist mit Hinweiszahlen markiert: links weist
die Nr. 9
auf den alten Friedhof, rechts die Nr. 16 auf den neuen Friedhof |
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Der alte Friedhof |
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Das Eingangstor |
Teilansichten des
Friedhofes von der den jüdischen vom christlichen Friedhof trennenden
Mauer
aus gesehen (Nachmittagsaufnahmen) |
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Teilansicht |
Teilansichten des
Friedhofes von der Ibachstraße aus gesehen (Vormittagsaufnahmen) |
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Teilansichten des
Friedhofes von der Ibachstraße aus gesehen |
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Auffallende Grabsteine für
(links)
Louise Battegay-Bloch (1851-1916), (rechts)
für Leon Battegay
(1846-1921) |
Grabplatte für Dr. Otto
Holzinger
aus Bamberg (1869-1940)
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"Segnende Hände der
Kohanim"
auf dem Grabstein
für "Jizchak Bar Schalom HaKohen" |
Teilansicht - im Hintergrund
eine
"abgebrochene Säule" für einen Menschen,
der viel zu früh verstarb |
Grabstein für Mathilde
Fränkl
geb. Erlanger (1845 Buchau
-
1921 Luzern) |
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Unter den letzten Beigesetzten
auf dem
alten Friedhof: Sigmund Heimann aus
Sursee (1877-1942) und Lina
Heimann-Dreifuss
(1880-1966) |
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Der neue Friedhof |
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Blick zur Friedhofshalle |
Stiftungstafel |
Waschbecken am Eingang |
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Blick auf den Friedhof - von
der
Eingangshalle kommend |
Blick vom Friedhof
zur
Friedhofshalle |
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Teilansichten des
Friedhofes |
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"Segnende Hände
der
Kohanim" |
Grabstein für Maurice Braun
(1890-1972),
langjährig engagiert in der Jüdischen
Gemeinde für den
Wohltätigkeitsverein
Chevra-Kadischa und den Friedhof |
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Links und Literatur
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