Betroffenheitsbescheinigung
Vordrucke gibt es im Bürgerbüro des Rathauses oder zum Herunterladen. Das ausgefüllte Formular kann im Bürgerbüro abgegeben werden.
Möglich ist auch die Anforderung per E-Mail mit den aus dem Formular benötigten Angaben unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“ an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de
Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung, Bearbeitung kann ein paar Tage dauern.
Hinweis zum Thema Antragstellung Aufbauhilfen:
Diese Betroffenheitsbescheinigung der Stadtverwaltung ist zunächst ausreichend für die Antragstellung im Online-Portal isb.rlp.de/unwetterhilfen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bei der Anträge für Aufbauhilfen gestellt werden können.
Eine gesonderte Bestätigung auf dem Formular der ISB („Bestätigung der Gemeinde“) ist zunächst nicht erforderlich. Die dort unter Ziffer 3 vorgesehene Bestätigung wird zunächst befristet bis zum 31. März 2022 (verlängert bis 30. September 2022) durch die Betroffenheitsbescheinigung der Stadtverwaltung ersetzt.