Der Haushalt des Bischöflichen Stuhls

Der Bischöfliche Stuhl ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in ihrer heutigen Form seit der Neuerrichtung des Bistums Speyer im Jahr 1817 besteht. Lange vor Einführung der Kirchensteuer zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingerichtet, lag die Funktion der Bischöflichen Stühle darin, die Ausgaben für bischöfliche Aufgaben und die Seelsorge in den Bistümern zu finanzieren.

Beim Vermögen des Bischöflichen Stuhls handelt es sich um ein langfristig angelegtes Stammvermögen, das nicht angetastet wird. Nur die Erträge werden verwendet. Mit ihnen werden pastorale und caritative Projekte im Bistum Speyer gefördert.

 

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