Rechtliche Grundlagen und Organe
Die Entscheidung über den Haushalt des Bistums Speyer liegt in den Händen des Diözesan-Steuerrates. Ihm gehören satzungsgemäß 17 Mitglieder an. Dazu zählen zehn Laien, die von den Verwaltungsräten aus den zehn Dekanaten gewählt werden. Die Diözesanpriester im aktiven Dienst wählen ebenfalls drei Mitglieder. Den Vorsitz des Diözesan-Steuerrats führt der Bischof. Er beruft zwei weitere Mitglieder. Auch der Diözesan-Pastoralrat entsendet einen Vertreter in den Diözesan-Steuerrat.
Der Diözesansteuerrat entscheidet über den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Bistums. Darüber hinaus berät er die Diözesanverwaltung in Vermögensangelegenheiten. Entscheidungen des Diözesan-Steuerrats folgen dem Mehrheitsprinzip. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bischofs.
Wichtige Vermögensentscheidungen, die sich aus dem laufenden Betrieb ergeben, werden im Diözesan-Vermögensverwaltungsrat beraten. Ihm gehören der Generalvikar, der Leiter der Hauptabteilung Personal, der Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Immobilien sowie sieben weitere Finanz- und Verwaltungsexperten des Bischöflichen Ordinariats an. Der Rat tagt alle zwei Wochen. In seine Zuständigkeit fällt auch die Entscheidung über Anträge aus den Verwaltungsräten der Pfarreien. Im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz sind eine Reihe von Beschlüssen, Rechtsakten und Rechtsgeschäften festgelegt, bei denen die Verwaltungsräte der Pfarreien die Genehmigung des Bischöflichen Ordinariats einholen müssen. Auch diese Maßnahme dient dazu, dass kirchliche Gelder rechtmäßig und wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden.
Kirchenvermögensverwaltungsgesetz
Satzung des Diözesansteuerrates
Wahlordnung des Diözesansteuerrates
Mitglieder des Diözesansteuerrates