Grundsätze für den Umgang mit den Bistumsfinanzen
Für einen verantwortungs-bewussten Umgang mit den kirchlichen Vermögen gelten im Bistum Speyer folgende Grundsätze:
- Jedes Vermögen und jeder Haushalt dienen einem bestimmten kirchlichen Zweck.
- Für jeden Haushalt gibt es eine schriftliche Verordnung oder Satzung.
- Für jeden Haushalt besteht ein eigenes Entscheidungs- und Kontrollgremium.
- Die Haushalte werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwaltet, die durch kaufmännische Ausbildungen oder wirtschaftswissenschaftliche Studien für ihre Aufgabe qualifiziert sind.
- Die Haushalte werden nach dem System der doppelten Buchführung verwaltet.
- Die ordnungsgemäße Verwaltung jedes Haushalts wird überwacht. Die großen diözesanen Haushalte werden einmal im Jahr durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen für den Umgang mit den Bistumsfinanzen stehen im Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Speyer (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz):
Das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz