Die Haushalte der Pfarreien
Auf der Ebene der Pfarreien liegt die Verantwortung für den Haushaltsplan und die Jahresrechnung beim Verwaltungsrat. Er verwaltet das Vermögen der Pfarrei und entscheidet über größere Investitionen und Ausgaben, zum Beispiel im Zusammenhang mit Baumaßnahmen.
Dem Verwaltungsrat einer Pfarrei gehören der Pfarrer als Vorsitzender und – je nach Größe der Pfarrei – zwischen vier und acht von der Pfarrei gewählte Mitglieder an. Für die Entscheidungen des Verwaltungsrats gilt das Mehrheitsprinzip.
Der Haushaltsplan und die Jahresrechnung der Pfarrei werden gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts öffentlich ausgelegt, so dass jedes Pfarreimitglied Einsicht nehmen kann.
Ab einer bestimmten im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz festgelegten Größenordnung bedürfen die Entscheidungen des Verwaltungsrats der Zustimmung durch das Bischöfliche Ordinariat. Zusätzlich zur Prüfung durch die entsprechenden Fachabteilungen des Bischöflichen Ordinariats werden komplexere Fragestellungen vor einer Entscheidung im Diözesan-Vermögensverwaltungsrat beraten. Ihm gehören der Generalvikar, der Leiter der Hauptabteilung Personal, der Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Immobilien sowie sieben weitere Finanz- und Verwaltungsexperten des Bischöflichen Ordinariats an. Auch diese Maßnahme dient dazu, dass kirchliche Gelder rechtmäßig und wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden.