Beruf und Pflege

Viele ältere und pflegebedürftige Menschen wünschen sich zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt zu werden. Für berufstätige Angehörige ist dies eine besondere Herausforderung. Wie kann Beruf und Pflege vereinbart werden? Der Gesetzgeber sieht im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz verschiedene Freistellungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die sich um pflegebedürftige Familienangehörige kümmern, vor. Berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können im Bedarfsfall folgende berufliche Auszeiten in Anspruch nehmen:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz
     ⇒Auszeit von bis zu 10 Arbeitstagen bei einer akut auftretenden Pflegesituation
  • Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz
    ⇒Vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 6 Monaten für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung
  • Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz
    ⇒Reduzierung der Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zur Sicherstellung der häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen
  • Freistellung zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz
    ⇒Vollständige oder teilweise Freistellung für die Betreuung pflegebedürftiger Kinder in häuslicher und außerhäuslicher Umgebung
  • Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase nach dem Pflegezeitgesetz
    ⇒Vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu drei Monaten zur Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase

Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Eine allgemeine Beratung zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erhalten Sie auch bei den Pflegestützpunkten.


 
Kontakt

Fachbereich Soziale Hilfen
Dagmar Neises
Tel.: 02671/61-303
E-Mail: dagmar.neises@cochem-zell.de

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Pflege?
Die Pflegestützpunkte für den Landkreis Cochem-Zell stehen Ihnen gerne zur Seite!


Bei Fragen und Hinweisen zum Pflegeportal hilft Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell gerne weiter!

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