So breit gefächert wie die Themen sind auch die Arbeitsfelder.
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Cochem-Zell konzentriert sich auf folgende Themen:
- Erwerbsarbeit bei Frauen
- Wiedereinstieg für Berufsrückkehrerinnen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Altersarmut / Rentenproblematik bei Frauen
- Sicherheit
- Frauen und Politik
- Kommunalpolitische Seminare
- Integration von Migrantinnen
- Interkulturelle Arbeit
- Gesundheitsvorsorge
- Gewalt in engen sozialen Beziehungen
- Kulturelle Angebote
- Lesungen/Buchvorstellungen
- Theater
- Filmvorführungen
- Interreligiöser Dialog
Daneben haben die einzelnen Bundesländer Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst getroffen.
Das Landesgleichstellungsgesetz von Rheinland-Pfalz vom 11. Juli 1994 verpflichtet alle öffentlichen Dienststellen mit mindestens 30 regelmäßig Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Ziel des Gesetzes ist es, bestehende Benachteiligungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung abzubauen und die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen.
Aus dem Aufgabengebiet der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Verwaltung:
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zu beteiligen, die die weiblichen Beschäftigten der Verwaltung betreffen. Sie ist frühzeitig zu informieren und an der weiteren Entscheidungsfindung zu beteiligen.
- Sie wirkt bei der Erstellung der Frauenförderpläne sowie bei Stellenbesetzungs- und Beförderungsverfahren mit. Um die Unterrepräsentanz von Frauen zu beheben, sind Frauen bei der Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung und Aufstieg in die nächst höhere Laufbahn bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, soweit und solange eine Unterrepräsentanz vorliegt.
- Die Gleichstellungsbeauftragte hat darauf zu achten, dass Stellenausschreibungen so abzufassen sind, dass Frauen ausdrücklich angesprochen werden.
- Fortbildungsmaßnahmen sollen so gestaltet werden, dass Beschäftigte mit Familienarbeit und Teilzeitbeschäftigte die Teilnahme möglich ist.
- Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt Beschwerden über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz entgegen, berät die Betroffenen und leitet Mitteilungen über sexuelle Belästigungen mit Einverständnis der Betroffenen der Dienststellenleitung zu.
- Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie anderer Vorschriften und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann.
Beschäftigte können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.