Die Abfallgebührensatzung des Landkreises Cochem-Zell finden Sie hier.
Die Hausmüllgebühren im Überblick
Die Abfallentsorgungsgebühren setzen sich zusammen aus der Grund- und der Entleerungsgebühr. Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Anzahl, Art, Größe und die Dauer der Bereitstellung der Gefäße (Grundgebühr) sowie die Anzahl der Entleerungen (Leerungsgebühr).
Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2021 für
- das 120 l Restmüllgefäß 192 Euro,
- das 240 l Restmüllgefäß 264 Euro
und enthält die Kosten für 6 Leerungen.
Besteht die Gebührenpflicht nicht während eines vollen Kalenderjahres, so beträgt die Grundgebühr 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem das Restmüllgefäß bereitgestellt wird. Je zwei Monate wird eine Abfuhr zugrunde gelegt. Wird eine durch die Grundgebühr abgegoltene Leistung nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Leerungsgebühr
Ab der 7. Leerung des Restmüllgefäßes kostet diese und jede weitere Leerung für
- das 120 l Restmüllgefäß 5,00 Euro je Leerung,
- das 240 l Restmüllgefäß 10,00 Euro je Leerung.
Die Anzahl der Leerungen wird elektronisch erfasst.
Wie oft wurde meine Restmülltonne geleert?
Mit der Anwendung „Leerungen Online" können die Anschlussnehmer über das Bürgerportal des Landkreises Cochem-Zell die Anzahl der Leerungen ihrer Restmülltonne einsehen:
https://www.coc.de/entleerungen/
Der Anwender muss sich mit Objektnummer und Kassenzeichen in den passwortgeschützten Bereich einloggen. Diese Zugangsdaten können vom Eigentümer des Grundstückes aus dem vorliegenden Gebührenbescheid entnommen werden. Im Gebührenbescheid sind das Kassenzeichen (z. B.: KN99xxxxxNK) und die Objektnummer (z. B.: M1xxx) angegeben.
Neben den sechs Leerungen der Restmülltonne sind in den Gebühren folgende Leistungen enthalten:
- Eine zweiwöchige Leerung der Biotonne(Leerungen werden nicht registriert, d.h. sie können die Biotonne an jedem Leerungstermin zur Abfuhr bereitstellen, ohne Mehrkosten)
- Entsorgung von Papier über die Papiertonne
- Entsorgung von bis zu 4 cbm Sperrmüll und Altmetall auf Abruf pro Jahr
- Altmetallentsorgung (kostenlos auf den Annahmestellen)
- Elektroschrottentsorgung (Abholung auf Abruf und Anlieferung)
- Eine Grüngutsammlung pro Jahr
- Anlieferung von Grünabfällen an den Grüngutsammelplätzen
- Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten über das Umweltmobil in haushaltsüblichen Mengen
- Boden- und Gebrauchsgüterbörse
- Abfallberatung
Gebühren für Restmüll- und Windelsäcke
Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Restmüllsack (70 l) mit der Aufschrift RESTMÜLL Landkreis Cochem-Zell beträgt 5,00 Euro. Diese Säcke können am Tag der Restmüllabfuhr wie die Restmülltonnen am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt werden.
Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Windelsack (70 l, ausschließlich für Windeln und Inkontinenz-abfälle aus privaten Haushalten) mit der Aufschrift WINDELSACK Landkreis Cochem-Zell beträgt 2,50 Euro. Die Windelabfälle können nur über die Restabfall-Containern auf den Abfallannahmestellen Cochem-Sehl und Kaisersesch sowie auf den Bauschuttdeponien Blankenrath, Faid, Klotten, Lieg, Urschmitt und Zell entsorgt werden. Es werden nur fest zugebundene Windelsäcke angenommen. Die Windelsäcke müssen eigenhändig vom Anlieferer in den Restmüllcontainer gefüllt werden. Der Windelsack wird bei der Restmüllabfuhr nicht mitgenommen.
Die Verkaufsstellen für Restabfall- und Windelsäcke finden Sie hier.
Gebühren für die Anlieferung auf den Annahmestellen
Die Anlieferung von Abfällen auf einer Annahmestelle ist nur in Ausnahmefällen möglich. Für eine regelmäßige Entsorgung müssen die jeweilig zugelassenen Gefäße (Hausmülltonnen, Big-Bags oder Container) benutzt werden.
Restmüll
Die Gebühren betragen
- 268 Euro/t für Restmüll und Mineralwolle
und - 342 Euro/t für asbesthaltige Abfälle.
Sofern eine Verwiegung nicht möglich ist, betragen die Gebühren:
- 126 Euro/cbm für Restmüll,
- 177 Euro/cbm für Mineralwolle und
- 232 Euro/cbm für asbesthaltige Abfälle.
Holz
Holz kann auf der Umladestelle Cochem-Sehl und den Bauschuttdeponien Zell, Klotten und Lieg entsorgt werden.
Die Gebühren betragen:
- 185 Euro/t für unbehandelte Hölzer
- 235 Euro/t für belastete Hölzer ohne Glasanhaftungen
Sofern eine Verwiegung nicht möglich ist, betragen die Gebühren:
- 95 Euro/cbm für unbehandelte Hölzer
- 120 Euro/cbm für belastete Hölzer ohne Glasanhaftungen
Die Mindestgebühr bei der Selbstanlieferung beträgt 10 Euro.
Bauschutt und Erdaushub
Für die Entsorgung von unbelastetem Bauschutt und Erdaushub bei Anlieferung an den Bauschuttdeponien betragen die Gebühren 8 Euro/cbm. Anlieferungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten in Absprache mit dem Deponiewärter möglich. Die Zusatzgebühr je angefangener halber Zeitstunde beträgt 14 Euro.
Gebühren für Big-Bags und Container
Größere Mengen an Beseitigungsabfällen (z. B.: bei Haushaltsauflösungen) sind ausschließlich dem Landkreis anzudienen. Private Unternehmen dürfen diese nicht entsorgen.
Container für Abfälle zur Beseitigung
Behältergröße | Behälterart | Gebühr für die Wochenmiete, Einsammeln und Transport |
4 cbm | Container offen Container geschlossen | 305 Euro* |
7 cbm | Container offen Container geschlossen | 325 Euro* |
10 cbm | Container offen Container geschlossen | 345 Euro* |
10 cbm | Container Flachmulde | 375 Euro* |
20 cbm | Container offen | 405 Euro* |
30 cbm | Container offen | 435 Euro* |
34 cbm | Container offen | 455 Euro* |
* Zusätzlich kommen die Gebühren für die Entsorgung. Diese wird nach dem Füllgewicht berechnet und beträgt für Restmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle 192 Euro/t.
Container für unbelasteten Bauschutt
Containergröße | Containerart | Gebühr für die Wochenmiete, Einsammeln, Transport und Entsorgung |
4 cbm | Container offen | 313 Euro |
7 cbm | Container offen | 339 Euro |
10 cbm | Flachmulde | 395 Euro |
Gebührenüberischt Big-Bags
Behälterart/-größe | Gebühr für Big-Bag | Gefährlicher Abfall | Gebühr für Einsammeln, Transport und Entsorgung |
1 Big-Bag (L/B/H: 1,0/1,0/1,0m) | 13 Euro/Stück | Asbest | 206 Euro* |
1 Big-Bag (L/B/H: 1,0/1,0/1,0m) | 13 Euro/Stück | Mineralwolle | 153 Euro* |
1 Platten-Big-Bag (L/B/H: 2,6/1,25/0,3m) | 18 Euro/Stück | Asbest | 206 Euro* |
*einschließlich SAM-Gebühr