Dorfcheck in Faid erfolgreich abgeschlossenDie Ortsgemeinde Faid hat die Initiative „Zukunfts-Check Dorf“ erfolgreich mit der offiziellen Anerkennung der Fortschreibung ihres Dorfentwicklungskonzepts abgeschlossen. Die Abschlussveranstaltung des Projekts in Faid fand am vergangenen Mittwoch statt. Es nahmen zahlreiche Bürger*innen von Faid teil, darunter Arbeitskreismitglieder, die wesentlich an der Erstellung des Konzepts mitgewirkt haben, Ortsbürgermeister Stefan Thomas, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wolfgang Lambertz sowie Landrat Manfred Schnur. Faid ist mit rund 1100 Einwohner*innen eine große und beliebte Wohngemeinde mit zwei eigenen Gewerbegebieten und guter Anbindung an die nächstgelegenen Oberzentren Trier und Koblenz. Mit ihrem neuen Dorfentwicklungskonzept ist die Gemeinde für die aktuellen Herausforderungen des ländlichen Raums gut aufgestellt. Im Rahmen eines gemeinsamen Ortsrundgangs am vergangenen Mittwoch wurden die wesentlichen Maßnahmen und Kernziele der zukünftigen Entwicklung von Faid präsentiert, die im Dorfentwicklungskonzept festgehalten wurden. Dabei zeigte sich die große Eigeninitiative der Gemeinde vor Ort, denn einige der konkret formulierten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der fortgeschrittenen Planung. Treffpunkt und Startpunkt des Rundgangs war der Dorfplatz. Gemeinsam mit Gemeindehaus und Dreiecksbau befindet sich hier der zentrale Punkt der “Dorfachse“, die vom Spielplatz bis zum Dorfplatz reicht. An dieser Stelle führte Ortsbürgermeister Thomas die Teilnehmenden bereits in die Pläne zur „Aktivierung der Dorfachse“ ein. Neben der umfassenden Sanierung des Gemeindehauses, die bereits im Gange ist, soll die Empore um eine Überdachung erweitert werden. Zudem sollen öffentliche Toiletten errichtet werden. Für den weiteren Verlauf gibt es außerdem bereits Ideen, mobile Außenhütten aufzustellen. Mit diesen Maßnahmen soll die lebhafte Gemeinde einen würdigen Ort der Zusammenkunft erhalten. Ein weiterer wichtiger Punkt der Dorfachse ist der alte Dorfbrunnen „Schiltjes Bohr“. Dieser trägt neben der Historie auch als Stellplatz der Weihnachtskrippe eine große Bedeutung und soll weiterhin erhalten werden. Weiter ging es durch die neue Dorfstraße Richtung Neubaugebiet. Hier entstanden 15 neue Bauplätze, die mit Glasfaser versorgt werden sollen. Ortsbürgermeister Thomas betont, dass eine gute Telekommunikation heutzutage unabdingbar für eine zukunftsfähige Wohngemeinde ist. Letzter Punkt des Rundgangs ist der Kindergarten. Während es die Kinder von Faid seit Jahrzenten gewohnt sind, zur Schule nach Dohr fahren, wird besonders viel Wert darauf gelegt, den Kindergarten in Faid zu erhalten. Dieser sei eines der wichtigsten Entscheidungsargumente für junge Familien auf der Suche nach einer für sie passenden Gemeinde. In der anschließenden Ansprache im Gemeindehaus fasste Ortsbürgermeister Thomas noch einmal die zahlreichen Vorhaben und Ideen für die künftige Entwicklung von Faid zusammen und bedankte sich für das hohe Engagement aller Beteiligten. Auch Bürgermeister Lambertz und Landrat Schnur lobten den großen Einsatz der Gemeinde und hoben hervor, dass Faid auch auf Ebene der Verbandsgemeinde und für den Landkreis eine zentrale Stellung habe. „Faid bietet Lebensqualität“, so Landrat Schnur und mithilfe des Zukunfts-Check Dorf habe es die Gemeinde geschafft, mit viel Verständnis für ihre Gemeinde einen Grundstein für eine individuelle Entwicklung der Orts zu legen, „so wie es sich die Bürger*innen für sich selbst überlegt haben“. Wenn auch Ihre Gemeinde beim „Zukunfts-Check Dorf“ teilnimmt und Sie Ihre Ideen und Wünsche einbringen möchten, dann melden Sie sich gerne bei Ihrem Ortsbürgermeister, Ihrer Ortsbürgermeisterin oder beim Projektteam der Kreisverwaltung. Die Arbeitskreise freuen sich über Ihre Mitarbeit!
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Kreisverwaltung:
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.
| Ansprechpartner Kreiswerke Cochem Zell Eigenbetrieb Wirtschaft und Innovation Bereich Wirtschaftsförderung
Downloads Antrag für die Soforthilfe des Bundes Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 IfSG
Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde. |