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Die Aushöhlung der Meinungsfreiheit in der NS-Diktatur

zuletzt aktualisiert: 11.05.2007

Reichstagsbrand, 27./28. Februar 1933
Reichstagsbrand, 27./28. Februar 1933

Die Nationalsozialisten sahen die Aufgabe der Presse darin, im Sinne ihrer weltanschaulichen Linie zu wirken. Die „Reichtagsbrandverordnung“, Ende Februar 1933 erlassen, setzte die verfassungsmäßigen Grundrechte außer Kraft. Beschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit konnten nun ohne nähere Begründung vorgenommen werden.