Auf
Grund der gehäuften Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln und in
Hausgeflügelbeständen in mehreren Bundesländern hat das Bundesministerium eine
Eilverordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen
erlassen.
Diese
Vorschriften gelten für alle Geflügelhalter (auch Kleinsthaltungen) bundesweit.
Der
Tierhalter eines Geflügelbestandes hat unter anderem sicherzustellen, dass:
- die Ein- und Ausgänge zu
den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels gegen unbefugtes
Betreten oder Befahren gesichert sind,
- die Ställe oder sonstigen
Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit
betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und
dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des
Stalls oder sonstigen Standortes des Geflügels unverzüglich ablegen,
- Schutzkleidung nach
Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach
Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
- eine betriebsbereite
Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion
der Schuhe vorgehalten wird.
Ausdrücklich
wird auch auf die Pflicht zur Anmeldung der Geflügelbestände bei der
Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Veterinäramt, hingewiesen. Sofern dies noch
nicht erfolgt ist, muss es jetzt unverzüglich nachgeholt werden.
Ein
Merkblatt mit ausführlichen Erklärungen erhalten Sie hier.
Weitere
Auskünfte sowie das Merkblatt in Papierform erhalten Sie auch beim Veterinäramt der
Kreisverwaltung, Dr. Rendel, Tel. 06352 / 710-207, Dr. Stauffer-Bescher Tel. 06352
/ 710-244, E-Mail: