Mehr als 4,9 Mio. € aus dem Kommunalen
Investitionsprogramm Rheinland-Pfalz 3.0, Kapitel 2 werden für 2018 in den
Donnersbergkreis fließen. Verwendungszweck für die neuerliche Finanzhilfe ist
die Verbesserung der Infrastruktur an Schulgebäuden. Wie das Geld sinnvollerweise
auf die Schulen im Landkreis verteilt werden soll, hat der Kreisausschuss am
12. Dezember festgelegt.
Da das Land keine Vorgabe macht, wie das
„Landkreisbudget“ aufzuteilen ist, wurde für den Donnersbergkreis eine gut
nachvollziehbare Regelung mit den Schulträgern getroffen. Nach Abzug von Anteilen,
die den Privatschulen (Gymnasium Weierhof und Hermann-Nohl-Schule) zugewiesen
werden sollen, waren noch gut 4,6 Mio. € zu verteilen. Gemäß der Beschlussfassung
soll der Betrag je zur Hälfte auf die kreiseigenen Schulen sowie die
Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinden entfallen. Welcher Betrag auf
die einzelne VG entfällt, errechnet sich auf Grundlage der jeweiligen Schülerzahlen
und der Finanzkraft.
Förderfähig mit Geld aus dem Investitionsprogramm 3.0 sind Sanierung,
Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden, für die eine 90-prozentige Förderquote
gilt. Die antragsberechtigten Verbandsgemeinden und privaten Schulträger werden
jetzt seitens der Kreisverwaltung über ihr zugeteiltes Budget informiert und
sind gehalten, ihre geplanten Projekte bis spätestens 31. März 2018 anzumelden.