Bei
einer verendeten Gans aus privater Geflügelhaltung in Carlsberg (VG
Hettenleidelheim) hat das Landesuntersuchungsamt am 1. März das hochansteckende
Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen. Wegen der räumlichen Nähe sind auch im
Donnersbergkreis sogleich Sofortmaßnahmen eingeleitet worden.
In
einer tierseuchenrechtlichen Anordnung wurde ein Beobachtungsgebiet gebildet,
das etwa den 10-Kilometer-Umkreis der Fundstelle umfasst. Dazu gehören die Stadt
Eisenberg, die Gemeinden Ramsen, Kerzenheim, Breunigweiler und Sippersfeld sowie
Teile der Gemeinde Göllheim (westlich der B 47), insbesondere die Aussiedlung
Füllenweide. In diesem Gebiet sind dem Kreis-Veterinäramt ca. 50 (darunter auch
kleinste) Geflügelhaltungen bekannt. Die Halter wurden - soweit möglich -
telefonisch benachrichtigt. Zusätzlich wird unverzüglich eine
Allgemeinverfügung erlassen und öffentlich bekannt gemacht, die Sie hier einsehen können.
Zu
den Restriktionen, die Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet einhalten
müssen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, gehört die Pflicht, die
Tiere derzeit in geschlossenen Ställen oder einer geeigneten Schutzvorrichtung
zu halten. Außerdem besteht das Verbot, lebende Tiere, Fleisch von Geflügel und
Federwild sowie Eier und sonstige Produkte dieser Tiere in Umlauf zu bringen.
Unabhängig von der Größe des Bestandes gilt für betriebsfremde Personen das
Gebot, Schutzkleidung zu verwenden, die nach Gebrauch desinfiziert bzw. (bei
Einwegkleidung) unschädlich beseitigt werden muss. Zur Aufstockung des
Wildvogelbestandes gehaltene Tiere dürfen gemäß der Verordnung nicht frei
gelassen werden.
Die
Amtstierärzte der Kreisverwaltung werden Betriebe, die gewerbsmäßig Geflügel
halten, zu Beratungszwecken aufsuchen. Für Rückfragen steht Dr. Boris Rendel
unter Tel. 06352 / 710-207 zur Verfügung. Anfragen per Email unter: