Ende Juni wurde in Teilen des
Donnersbergkreises ein Flyer des Wildtierschutzvereins Deutschland e. V. mit
Sitz in Gau-Algesheim verteilt. Darin getroffene Äußerungen sind sehr negativ
gegen die Jagd gerichtet, weshalb sich Landrat Rainer Guth und Kreisjagdmeister
Klaus Weber zu einigen Richtigstellungen veranlasst sehen:
Die Herausgeber des
buntbebilderten Faltblatts bezeichnen die Jagd als „blutiges Hobby einer
Minderheit“; die Hege beschränke sich auf das Füttern von für die Jagd
interessante Tierarten. Richtig ist vielmehr, dass die Jagd eine für die
Belange der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Umwelt wichtige, weil
nachhaltige Nutzung von natürlich vorhandenen Ressourcen darstellt. Nur
Personen, die im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine anspruchsvolle
staatliche Ausbildung mit Jägerprüfung absolviert haben, sind berechtigt die
Jagd auszuüben. Jäger dürfen laut Landesgesetz das Wild nicht füttern. Zulässig
ist (nach Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde) lediglich das Anlocken von
Wildschweinen zum Erlegen an sogenannten Kirrungen. Jäger sind verpflichtet, einen
gesunden und artenreichen Wildbestand zu erhalten. Sie sind zur Mitwirkung bei
der Vermeidung und Bekämpfung von Wildseuchen und -krankheiten verpflichtet.
Rot-, Dam-, Reh-, Mufflon und
Schwarzwild darf nur im Rahmen einer jährlich getroffenen Abschussvereinbarung
bejagt werden. Durch
die Jagd wird in der Regel versucht, einen dem Lebensraum angepassten
Wildbestand zu gewährleisten. Dabei wird versucht, Wildschäden an
landwirtschaftlichen Anbauflächen und am Wald zu vermeiden. Durch die Jagd wird
ein hochwertiges Lebensmittel, das Wildbret, gewonnen. Die Behauptung des
Wildtierschutzvereins, die meisten erlegten Tiere würden „entsorgt und
verbuddelt“ und nicht als Nahrung genutzt, entbehrt jeder sachlichen Grundlage.
Dies gilt auch für den unberechtigten Vorwurf, Wildschweine und Rehe würden bei
Drückjagden häufig schwer verletzt zurückgelassen. Richtig ist, dass Wild zwar zuweilen
verletzt flüchtet. Diese Tiere werden jedoch von besonders ausgebildeten „Schweißhunden“
nachgesucht, um sie zu finden und zu erlösen.
In Deutschland darf die Jagd nur in gesetzlich geregelten Jagdzeiten
ausgeübt werden, hierbei wird auf den Tierschutz und die Situation des Wildes
Rücksicht genommen. Muttertierschutz in den Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten
sind für waidgerechte Jäger selbstverständlich. Alle Jäger durchlaufen eine
Ausbildung an Lang- und Kurzwaffen, die eine tierschutzgerechte Jagd
sicherstellen soll. Sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst und machen die anständige,
tierschutzgerechte Jagd zur Grundlage ihres Handelns. Es bestehen Möglichkeiten,
das Schießen in jagdlichen Situationen zu üben. Mittlerweile werden auch schon
Schießnachweise von Jägern eingefordert.
Aufgrund der relativ geringen Vorkommen werden Feldhasen,
Fasane und Rebhühner, wenn überhaupt, nur äußerst zurückhaltend bejagt. Revierkenntnisse
des Jägers und das Wissen über vorhandenes Wild und dessen natürliche
Fressfeinde schützen dabei das vorhandene Niederwild. Für den Rückgang von Niederwild
gibt es vielfältige Gründe, die nur zum Teil mit der Jagdausübung zu tun haben.
Klima, Landwirtschaft und natürliche Fressfeinde spielen ebenfalls eine Rolle.
Die Aussage im Flyer, in Bereichen, in denen Füchse und
andere Raubtiere nicht gejagt werden, würde sich ein natürliches Gleichgewicht
einstellen, halte ich für sehr gewagt. Ebenso wenig beweisbar ist die Behauptung,
durch die Jagd bedingt würden mehr Füchse den für Menschen sehr gefährlichen
Parasiten, den kleinen Fuchsbandwurm in sich tragen und die ebenso gefährliche
Lyme-Borreliose würde verstärkt auftreten. Um Krankheitsübertragungen (auch
die Tollwut) zu verhindern, ist es nach wie vor geboten, Füchse, Dachse, sowie
Marderhunde und Waschbären zu bejagen, die sich sehr stark vermehren. Aktuell besteht
die große Gefahr, dass die Afrikanische Schweinepest aus dem osteuropäischen Raum
nach Deutschland - meist durch uns Menschen - eingeschleppt wird.
Wenn dies geschieht, wären die Schwarzwildbestände und alle
Hausschweine gefährdet. Milliardenschäden würden entstehen und viele
landwirtschaftliche Existenzen wären bedroht. Auch hier kommt die gesamte
Jägerschaft in Zusammenarbeit mit anderen Stellen ihrer gesetzlichen
Verpflichtung nach und versucht engagiert, die Wildschweinbestände deutlich zu
verringern. Im Donnersbergkreis konnten im Jagdjahr 2017/18 2.883 Wildschweine
erlegt werden, rd. 550 mehr als im Vorjahr.
Die Meinung, dass jagdfreie Gebiete dem Tierschutz dienen,
kann nur eingeschränkt gelten, denn jeder wild lebende Beutegreifer, ob behaart
oder gefiedert, muss sich und seine Nachzucht ernähren. Fotos in der Broschüre
von niedlichen Jungfüchsen, auch im Käfig und von erlegtem Wild, sollen oft
tierliebende Leser beeinflussen, betroffen machen und deren Spendenbereitschaft
steigern. Für Leser, die Eigentümer land- oder forstwirtschaftlich genutzter
Flächen sind, ist wichtig zu wissen, dass es nicht von Nachteil ist, „Zwangsmitglied
der Jagdgenossenschaft“ zu sein. Die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des
öffentlichen Rechts unterliegt der Staatsaufsicht der Unteren Jagdbehörde. Als
Jagdgenosse hat man Anspruch auf den Ersatz von Wildschäden. Auf geeigneten
Flächen dürfen zwar berechtigte Einrichtungen wie Hochsitze, Ansitzleitern,
Kirrungen und Salzlecken errichtet werden, jedoch nur mit vorheriger Zustimmung
der Grundstückseigentümer. Hierfür kann sogar eine angemessene Entschädigung
gefordert werden.
Fazit: Mit dem durch den Wildtierschutzverein Deutschland verteilten Faltblatt und die
enthaltenen Behauptungen wird gezielt versucht, eine negative Stimmung gegen
die Jagdausübung zu erzeugen. Ein objektiver Rat lautet deshalb: Wenden Sie sich
mit allen Fragen zur (ordnungsgemäßen, waidgerechten) Jagd im Donnersbergkreis
persönlich, unter Tel. 06352 / 710 111 oder per Email: an die Untere Jagdbehörde der
Kreisverwaltung in Kirchheimbolanden. Hier erhält man eine kompetente, objektive
und gesetzlich fundierte Beratung.