Exakt für den „Tag der Kinderbetreuung“ (13. Mai)
hatten die Landräte Rainer Guth (Donnersbergkreis) und Ralf Leßmeister (Kreis
Kaiserslautern) zum Info- und Meinungsaustausch rund ums rheinland-pfälzische
Kita-Zukunftsgesetz eingeladen. Der Saal im Festhaus Winnweiler war gut gefüllt
mit Kitaträgern und -leitungen, pädagogischen Fachkräften und Eltern. Insgesamt
folgten rund 120 Interessierte für 55 Kitas der Einladung. „Vorschläge auf
breiter Basis“ sollen nach Mainz getragen werden, ließ Landrat Guth bei der
Eröffnung wissen.
Die später am häufigsten angesprochenen Argumente
lauteten: Der 2. Entwurf zum Kita-Gesetz sieht zwar einige erfreuliche
Veränderungen vor, die jedoch nach übereinstimmenden Ansichten nicht
ausreichend sind. Bei der kreisübergreifenden Veranstaltung stellte
Jugendamtsleiterin Heike Frey Neuerungen des 2. Gesetzesentwurfs gegenüber der
Erstfassung heraus. Es wurde konstatiert, dass die aktuelle Version (1. Lesung
im Landtag am 16. Mai) Verbesserungen enthält, in wichtigen Punkten aber nachjustiert
werden müsse.
Landrat Ralf Leßmeister hatte die Moderation des
Abends übernommen. Themenkärtchen, die von den Teilnehmenden vorab an
Pinnwänden angebracht werden konnten, bildeten den Ausgangspunkt für eine Diskussion
mit teils sehr engagierten Statements. Kritisiert wurde insbesondere die
aktuelle Personalberechnung pro Kitagruppe in dem Sinne, dass der ohnehin
knappe „Schlüssel“ Urlaub, Krankheit und Fortbildungszeiten der Erzieherinnen
nicht abbilde. Im neuen Gesetz solle Arbeitsverdichtung ohne Personalanpassung
festgeschrieben werden, weiterer Mehraufwand sei aber nicht leistbar, wurde bekräftigt.
Und wörtlich: „Die bestehende Überlastung potenziert sich und unsere Kinder
bleiben auf der Strecke."
Um den künftigen Rechtsanspruch auf durchgehend
siebenstündige Kita-Betreuung samt Mittagessen zu gewährleisten, ist ein Mehr
an Personal und Ausstattung nötig. Für beides sei im Gesetz keine ausreichende
Mitfinanzierung des Landes vorgesehen, kritisierten (nicht nur) einige Kitaträger.
Ebenso die Tatsache, dass bauliche Anforderungen in älteren Kitagebäuden die Finanzkraft
der Kommunen und freien Träger bei Weitem übersteigen, die Landesförderung aber
nur auf die Schaffung neuer Plätze abziele. Kita-Bedarfsplanung und
Abrechnungssysteme würden mit der Gesetzesnovelle hoch kompliziert. Dies
bedeute ebenso mehr Zeitaufwand wie die (ansonsten zu begrüßende) Stärkung der
Elternrechte.
Die gesammelten Argumente werden nun zusammengefasst
und in einem gemeinsamen Schreiben der beiden Landräte ans Land weitergeleitet.