Im Hinblick
auf die seit 23. März bestehenden Verordnungen haben sich Bund und Länder am
15.04.20 auf bestimmte Lockerungen der bisher geltenden Beschränkungen des
öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Pandemie verständigt. Die wichtigste
Aufgabe bleibt jedoch, Menschen bestmöglich vor Infektionen zu schützen.
Die Neuerungen für Rheinland-Pfalz gelten ab Montag, 20. April 2020. Der genaue Wortlaut der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung (4. CoBeLVO) des Landes kann hier nachgelesen werden. Zudem gibt es als Auslegungshilfe eine Übersicht darüber, welche Geschäfte und Einrichtungen öffnen dürfen und welche nicht.
Im
Nachfolgenden sind die wesentlichen Inhalte der am 15.04.2020 von Bund und Länder
beschlossenen Vorgehensweise aufgelistet:
- Abstand halten in
der Öffentlichkeit. Deshalb gilt es weiterhin verbindlich, dass Bürgerinnen und
Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und
sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten dürfen. Die
Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin mindestens bis zum 3. Mai.
- Schulen
öffnen ab dem 27. April für Abschlussklassen dieses Schuljahres
- Schulen
öffnen ab dem 4. Mai für Abschlussklassen
des Jahres 2021 und die 4. Klassen der
Grundschulen. Weitere Informationen erhalten Sie von den jeweiligen
Schulträgern.
- Kindertagesstätten bleiben bis mindestens 3. Mai geschlossen. Notfallbetreuung
wird weiterhin angeboten. Hier informiert Sie der Träger der jeweiligen
Kindetagesstätte.
Folgende Geschäfte können zusätzlich unter
Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen wieder öffnen:
- Alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
- Außerdem - unabhängig von der Verkaufsfläche - Kfz-Händler,
Fahrradhändler und Buchhandlungen.
Zunächst sollen sich Friseurbetriebe darauf
vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur
Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher
Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.
- Gastronomie bleibt wie bisher geschlossen. Abhol- und
Lieferservice sind erlaubt.
- Größere
Veranstaltungen sind bis mindestens 31.08. verboten. Die Definition
"Großveranstaltung" ist noch offen.
- Religiöse
Versammlungsstätten bleiben geschlossen.
- Sportanlagen,
Spielplätze, Gemeindehallen u. a. bleiben ebenfalls geschlossen.
- Es wird empfohlen, beim Einkauf und in öffentlichen Nahverkehrsmitteln
Alltagsmasken zu tragen.
Um eine
weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen
und Bürger aufgefordert, generell
auf private Reisen und Besuche - auch von
Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale
tagestouristische Ausflüge.