Damit die Landesparlamente die nun geltenden Regelungen abändern könnten, müsste eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems drohen. „Das ist im Hinblick auf die Krankheitslast bei uns bisher nicht der Fall; aber die Lage ist in unseren Krankenhäusern vor allem im Hinblick auf den Ausfall von Mitarbeitenden ernster als sie jemals war“, wird Gesundheitsminister Clemens Hoch in der Mitteilung des Landes zitiert. Das Bundesgesetz nehme den Ländern aber jede Möglichkeit flexibler Schutzmaßnahmen.
Rheinland-Pfalz wird Arbeitsquarantäne ermöglichen
„Das
Infektionsgeschehen bleibt weiterhin dynamisch. Die Fallzahlen bewegen
sich nach wie vor auf höchstem Niveau. Eine echte krankheitsbedingte
Notlage ist trotzdem bisher nicht eingetreten. Zwar werden aktuell viele
Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern behandelt. Viele von
ihnen sind jedoch nicht wegen Corona, sondern mit Corona auf den
Stationen. Die Krankheitslast ist dabei immer noch bei den Ungeimpften
signifikant höher als bei Geimpften. Hinzu kommt ein hoher Krankenstand
beim behandelnden Personal. Das bleibt eine dramatische Belastung in den
Einrichtungen, ist aber auch darauf zurückzuführen, dass vor allem
bisher die Pflichtzeiten zur Absonderung einzuhalten sind“, sagte
Gesundheitsminister Clemens Hoch. Der Bund habe in der
Gesundheitsministerkonferenz angekündigt, die Absonderungsregelungen
anzupassen und hier eine Entlastung zu schaffen. Rheinland-Pfalz habe
dazu die Erwartung geäußert, dass bundeseinheitliche Aussagen getroffen
würden, damit Menschen mit einer asymptomatischen Infektion sich nicht
mehr in die Absonderung begeben müssten. Bis dahin werde Rheinland-Pfalz
das, was selbst geregelt werden könne, nun vorbehaltlich weiterer
Änderungen durch das Bundesgesundheitsministerium und das
Robert-Koch-Institut (RKI) mit einer eigenen Absonderungsverordnung
anpassen, so der Minister.
„Unser Ziel ist es, dass wir einen Umgang mit dem Virus finden, der sich in die Richtung entwickelt, dass Menschen mit Symptomen möglichst Begegnungen vermeiden und jene, die symptomfrei sind wieder an die Arbeitsstätte zurückkehren können“, so Clemens Hoch. Dazu werden wir in Rheinland-Pfalz eine sogenannte Arbeitsquarantäne ermöglichen. Das Instrument der Arbeitsquarantäne kann nach Absprache zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern vereinbart werden. Es gelten strenge Maßnahmen wie eine FFP2-Maskenpflicht. Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Zudem kann so leichter auch die Versorgung von infizierten Patientinnen und Patienten durch infiziertes, aber nicht erkranktes Personal sichergestellt werden. Eine bisher erforderliche Genehmigung durch die Gesundheitsämter wird zudem entfallen.
Schulen und Kitas
Für die Schulen kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig folgende Regelungen an: „Ab dem 4. April wird es zwei Mal pro Woche ein anlassloses Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal geben. Auch nach den Osterferien wird diese Regelung noch eine Woche weitergeführt. Wie es danach weitergeht, werden wir mit Blick auf die Gesamtsituation entscheiden und frühzeitig informieren. Es bleibt weiterhin dabei, dass sich eine Lerngruppe nach Auftreten eines Infektionsfalls für fünf aufeinanderfolgende Schultage selbst testen muss. Auch im Bereich der Kitas wird die anlassbezogene Testpflicht fortgesetzt. Das bedeutet, dass nach einem Infektionsfall für alle Kontaktpersonen eine Absonderungspflicht besteht. Die betroffenen Kinder und die Beschäftigten können erst dann wieder in die Kita zurückkehren, wenn sie sich mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle (sog. PoC-Antigentest) freigetestet oder sich zehn Tage abgesondert haben.“
Wo die Maskenpflicht noch gilt
Mit dem Auslaufen der bisherigen Maßnahmen gilt ab der kommenden Woche die Maskenpflicht nur noch dort, wo vulnerable Gruppen besonders geschützt werden müssen. Die Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt. „Jedem steht es nicht nur frei, dennoch überall dort Maske zu tragen, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen, sondern in der aktuellen Lage ist es sogar dringend geboten, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen. Sich selbst und andere zu schützen bleibt sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Die Maske bleibt ein gutes Mittel, die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. Ich bin sicher, dass wir uns für künftige Erkrankungswellen gut auf diese Form des Schutzes eingestellt haben. Es ist ratsam, dass wir das Gelernte auch in der Zukunft weiter üben“, appellierte der Gesundheitsminister.
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