Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung erläutert: „Wir freuen uns, dass wir die Grüngutplätze für alle im Landkreis kostenfrei anbieten können. Wenn die Plätze durch Anlieferungen aus anderen Kreisen stark mitgenutzt werden, was aktuell leider der Fall ist, kommt das System jedoch aus der Balance. Wir haben höhere Kosten und diese tragen am Ende alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Donnersberg. Deshalb führen wir ab sofort eine verstärkte Überwachung mit entsprechenden Kontrollen ein und hoffen auf allgemeines Verständnis für diese Maßnahmen. Verstöße bezüglich der Grüngutanlieferungen können mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden.“
Um die rechtmäßige Anlieferung von Grüngut auf den Plätzen der Kreisverwaltung zu dokumentieren, müssen private Nutzer der Grüngutplätze ggf. vor Ort ihren Personalausweis oder Führerschein vorzeigen. Gewerbliche Anlieferer müssen eine Kopie der Gewerbeanmeldung und einen Herkunftsnachweis des Grünguts vorzeigen können. Letzterer kann auf der Homepage des Donnersbergkreises heruntergeladen werden unter: Startseite > Bürgerservice > Formulare A-Z > Grüngut-Herkunftsnachweis
Was passiert mit dem Grüngut, das auf den Grüngutplätzen im Landkreis
Donnersbergkreis gesammelt wird?
Derzeit wird das Grüngut von 5 Plätzen gesammelt, zur ZAK nach
Kaiserlautern gefahren, geschreddert sowie gesiebt und der „holzige Anteil“
dort zu Brennstoff für Heizkraftwerke und der „Feinanteil“ zu hochwertigem Kompost
oder zu Blumenerde weiterverarbeitet. Somit wird das komplette Grüngut als Energielieferant
nutzbar oder kann als Dünger und zur Nutzung im Garten wiederverwendet werden.
Foto: Kreisverwaltung Donnersbergkreis